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   OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09   

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https://dejure.org/2009,2772
OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09 (https://dejure.org/2009,2772)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2009 - 29 U 1852/09 (https://dejure.org/2009,2772)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 29 U 1852/09 (https://dejure.org/2009,2772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Begriff der Wettbewerbshandlung; Unterlassungsanspruch gegen die Versendung von Mahnschreiben an Verbraucher mit der Ankündigung des unabgesprochenen Besuchs von Inkassomitarbeitern zu Inkassozwecken

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit der werbenden Ankündigung des Besuchs eines spezialisierten Inkassoteams

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ankündigung eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiterteams in einem Mahnschreiben

  • Judicialis

    UWG 2008 § 2 Nr. 1; ; UWG 2008 § 4 Nr. 1; ; UWG 2004 § 2 Nr. 1; ; UWG 2004 § 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ankündigung eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiterteams in einem Mahnschreiben

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besuch durch Inkasso-Team

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 1 und Nr. 2, 2 Abs. 2 UKlaG
    Die Ankündigung "Es wird Sie ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich konsultieren” ist auch wettbewerbswidrig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Inkasso-Team abends an der Tür klingelt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Androhung rigider Beitreibungsmethoden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ankündigung von Inkasso-Team in Mahnschreiben kann unlauter sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erwähnung von Inkasso-Unternehmen in Mahnung kann unzulässig sein

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    "Hausbesuch" zu "diskreten Gesprächen" - Wenn der Geldeintreiber dreimal klingelt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    "Besuch vom Inkasso-Team" ist unlauter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 251
  • MDR 2009, 1295
  • GRUR-RR 2010, 50
  • MMR 2009, 849
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Denn bei mehrdeutigen Aussagen, genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 - IM Sekretär Tz. 34 f.; BVerfG-Kammer NJW 2006, 3769 [3773] - Babycaust; BGH NJW 2008, 2110 - Gen-Milch Tz. 27).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    bb) Der in dem Schreiben vom 13. Februar 2008 liegende Wettbewerbsverstoß begründet eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr, die sich nicht nur auf die identische Verletzungsform, sondern auch auf alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen erstreckt (vgl. BGH GRUR 2008, 702 - Internet-Versteigerung III Tz. 55; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 Rz. 1.33; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Demgegenüber ist für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten allein die rechtliche Beurteilung zum Zeitpunkt der Abmahnung maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2007, 981 - 150 % Zinsbonus Tz. 15 m. w. N.).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07

    Die clevere Alternative

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Der Unterlassungsanspruch besteht aber nur, wenn das beanstandete Verhalten auch zur Zeit der Begehung im Februar 2008 wettbewerbswidrig war (vgl. BGH Urt. v. 14. Mai 2009 - I ZR 179/07 - Die clevere Alternative Tz. 13, juris).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist das innerstaatliche Recht richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH GRUR 2008, 807 - Millionen-Chance Tz. 8 f.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Denn bei mehrdeutigen Aussagen, genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 - IM Sekretär Tz. 34 f.; BVerfG-Kammer NJW 2006, 3769 [3773] - Babycaust; BGH NJW 2008, 2110 - Gen-Milch Tz. 27).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
    Denn bei mehrdeutigen Aussagen, genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 - IM Sekretär Tz. 34 f.; BVerfG-Kammer NJW 2006, 3769 [3773] - Babycaust; BGH NJW 2008, 2110 - Gen-Milch Tz. 27).
  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    bezeichnet, auf die nach der Rechtsprechung (z.B. OLG München GRUR-RR 2010, 50) anzunehmende Rechtswidrigkeit der Durchsetzung rechtswidriger Vereinbarungen.
  • OLG München, 27.01.2011 - 29 U 3012/10

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen Äußerungen eines

    Bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fernliegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfGE 114, 339, 349 ff. - Stolpe: Senat, Urt. v. 09.07.2009 - 29 U 1852/09, Tz. 50, juris).

    Denn bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fernliegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfGE 114, 339, 349 ff. - Stolpe; Senat, Urt. v. 09.07.2009 - 29 U 1852/09, Tz. 50, juris).

  • OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09

    Wettbewerbsverstoß durch Zusendung unbestellter Ware: Störerhaftung des werbenden

    Soweit der BGH die erforderliche marktbezogene Handlung nur annahm, wenn von dem Kundenauftrag abweichende Auftragsbestätigungen zielgerichtet und systematisch als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt werden (BGH GRUR 2007, 987 [Tz. 36] - Änderung der Voreinstellung I ; vgl. hierzu Fezer a.a.O. § 2 Nr. 1, 107, ferner 116; Erdmann a.a.O. § 31, 83), ist dieser Rechtsprechungsansatz überholt (so ersichtlich auch OLG München WRP 2010, 295, 297 für Vorgänge im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung), jedenfalls bezogen auf einen Vorgang im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, der vorliegend, da es um die Vertragsanbahnung geht, nicht betroffen ist.
  • OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16

    Unterbliebene Rabattberücksichtigung bei Rechnungslegung

    Die Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen gegen den Vertragspartner, insbesondere von Zahlungsansprüchen, durch den Unternehmer steht stets in einem objektiven Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 2 Rn. 84; Senat GRUR-RR 2010, 50).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 29/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Verwendung des auf Bierkästen und -flaschen

    Bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur einer von mehreren nicht fernliegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (München OLG-Report 2009, 786; Bornkamm a.a.O. § 5, 2.100 und 2.111).
  • LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Schätzungsgrundlage für ersatzfähige

    Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine Abrechnung nach Tagestarifen vorzunehmen sei, ist darauf hinzuweisen, dass sich dies aus dem von dem Kläger hierzu überreichten Internetartikel, der lediglich eine (zudem inhaltlich falsche) Rezension des Urteils vom 18.5.2010 (VI ZR 293/08) = NJW-RR 2010, 251 f. enthält, nicht ergibt.
  • AG Viersen, 15.06.2011 - 2 C 51/10

    Verkehrsunfall - Vermittlung von Mietwagen durch Versicherung

    Im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach ist - wie auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. statt vieler BGH, NJW-RR 2010, 251) - anerkannt, dass für die Zugrundelegung von Mietwagenkosten die Schwacke-Liste herangezogen werden kann (vgl. etwa LG Mönchengladbach, NZV 2010, 616).
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