Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 29.09.2009

Rechtsprechung
   EuG, 19.11.2009 - T-234/06   

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https://dejure.org/2009,1067
EuG, 19.11.2009 - T-234/06 (https://dejure.org/2009,1067)
EuG, Entscheidung vom 19.11.2009 - T-234/06 (https://dejure.org/2009,1067)
EuG, Entscheidung vom 19. November 2009 - T-234/06 (https://dejure.org/2009,1067)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CANNABIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 ...

  • markenmagazin:recht

    "CANNABIS” nicht als Marke für "Biere, Weine und Spirituosen” schutzfähig

  • Europäischer Gerichtshof

    Torresan / OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CANNABIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 ...

  • EU-Kommission PDF

    Torresan / OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CANNABIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 ...

  • EU-Kommission

    Torresan / OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CANNABIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 ...

  • aufrecht.de

    "Cannabis" nicht für hanfhatlige Getränke eintragungsfähig

  • kanzlei.biz

    Auch in Zukunft kein "Cannabis"-Bier

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 40/94 Art. 51 Abs. 1 Buchst. a; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. c; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 51 Abs. 1 Buchst. a; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1... Buchst. g; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. f

  • kanzlei.biz

    Auch in Zukunft kein "Cannabis"-Bier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CANNABIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eintragung des Wortzeichens CANNABIS für Biere und Weine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinschaftsmarke - DIE EINTRAGUNG DER MARKE "CANNABIS" FÜR GETRÄNKE, DIE HANF ENTHALTEN KÖNNEN, IST UNZULÄSSIG

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 7 Abs. 1 lit. c GMV
    Die Wortmarke "Cannabis” ist für hanfhaltige Getränke nicht schutzfähig

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Torresan / OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CANNABIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 52 Abs. 1 ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Cannabis-Bier

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein "Cannabis" zum Trinken

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Das Wort "Cannabis" kann nicht als Marke für Getränke mit Hanf registriert werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Für Bier kann CANNABIS nicht als Marke eingetragen werden

  • uni-jena.de PDF, S. 37 (Kurzinformation und Auszüge)

    "CANNABIS" ist beschreibend für Waren der Klasse 32 und 33 (verschiedene alkoholische Getränke)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    CANNABIS für Bier und andere Getränke als Marke nicht schutzfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    CANNABIS ist nicht eintragungsfähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU-Gericht: Eintragung der Biermarke "Cannabis" nicht möglich - Cannabis ist als beschreibender Begriff als Marke ungeeignet

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 4. September 2006 - Torresan / HABM - Klosterbrauerei Weißenohe (CANNABIS)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 99 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Diese beschreibenden Zeichen sind nicht geeignet, die den Marken eigene Funktion eines Herkunftshinweises zu erfüllen (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31; Urteile des Gerichts vom 2. April 2008, Eurocopter/HABM [STEADYCONTROL], T-181/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35, und vom 21. Januar 2009, Hansgrohe/HABM [AIRSHOWER], T-307/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).

    Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 ergibt, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können (Urteil HABM/Wrigley, Randnr. 32, und Urteil des Gerichts vom 20. November 2007, Tegometall International/HABM - Wuppermann [TEK], T-458/05, Slg. 2007, II-4721, Randnr. 88).

  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Im Übrigen kann der Grundsatz der Gleichbehandlung nach ständiger Rechtsprechung nicht im Unrecht geltend gemacht werden, denn niemand darf sich zu seinem Vorteil auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 67, und vom 30. November 2006, Camper/HABM - JC [BROTHERS by CAMPER], T-43/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 21.04.2004 - T-127/02

    Concept / OHMI (ECA)

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammer ist nur auf der Grundlage der Verordnung Nr. 40/94 zu überprüfen und nicht auf der Grundlage der Entscheidungspraxis des HABM (Urteile des Gerichts vom 21. April 2004, Concept/HABM [ECA], T-127/02, Slg. 2004, II-1113, Randnr. 71, und vom 19. Mai 2009, Euro-Information/HABM [CYBERCREDIT, CYBERGESTION, CYBERGUICHET, CYBERBOURSE und CYBERHOME], T-211/06, T-213/06, T-245/06, T-155/07 und T-178/07, Slg. 2009, II-0000, Randnr. 44).
  • EuG, 07.06.2005 - T-316/03

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) -

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Für die Anwendbarkeit von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 genügt es, wenn, wie im vorliegenden Fall, zwischen einer einzigen der Bedeutungen und den fraglichen Waren ein direkter und konkreter Zusammenhang besteht (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnr. 38, und Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 33).
  • EuG, 10.10.2006 - T-302/03

    PTV / HABM (map&guide) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Die Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 stünden der Gültigkeit der anderen genannten Marken nämlich nur entgegen, wenn zwischen dem fraglichen Zeichen und den betroffenen Waren oder Dienstleistungen ein unmittelbarer und konkreter Zusammenhang bestünde, und nur in diesem Fall könnte die Geltendmachung eines solchen Zusammenhangs zu ihrer Nichtigerklärung führen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2006, PTV/HABM [map&guide], T-302/03, Slg. 2006, II-4039, Randnr. 50).
  • EuG, 30.11.2006 - T-43/05

    Camper / OHMI - JC (BROTHERS by CAMPER)

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Im Übrigen kann der Grundsatz der Gleichbehandlung nach ständiger Rechtsprechung nicht im Unrecht geltend gemacht werden, denn niemand darf sich zu seinem Vorteil auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 67, und vom 30. November 2006, Camper/HABM - JC [BROTHERS by CAMPER], T-43/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 19.05.2009 - T-211/06

    Euro-Information / HABM (CYBERCREDIT)

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammer ist nur auf der Grundlage der Verordnung Nr. 40/94 zu überprüfen und nicht auf der Grundlage der Entscheidungspraxis des HABM (Urteile des Gerichts vom 21. April 2004, Concept/HABM [ECA], T-127/02, Slg. 2004, II-1113, Randnr. 71, und vom 19. Mai 2009, Euro-Information/HABM [CYBERCREDIT, CYBERGESTION, CYBERGUICHET, CYBERBOURSE und CYBERHOME], T-211/06, T-213/06, T-245/06, T-155/07 und T-178/07, Slg. 2009, II-0000, Randnr. 44).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Nachdem der beschreibende Zusammenhang zwischen dem fraglichen Zeichen und den betroffenen Waren feststeht, ist zu prüfen, ob die genannte Marke nicht andere Elemente enthält, die ihr Unterscheidungskraft verleihen könnten (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Für die Anwendbarkeit von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 genügt es, wenn, wie im vorliegenden Fall, zwischen einer einzigen der Bedeutungen und den fraglichen Waren ein direkter und konkreter Zusammenhang besteht (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnr. 38, und Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 33).
  • EuGH, 30.03.2006 - C-259/04

    Emanuel - Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen oder es über die

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-234/06
    Entweder nämlich, wie die Streithelferin bemerkt, enthalten die fraglichen Getränke Hanf oder dürfen Hanf enthalten, womit die Marke CANNABIS beschreibend ist, oder diese Getränke dürfen keinen Hanf enthalten und enthalten tatsächlich keinen solchen, womit die Marke CANNABIS, wenn sie zu einer tatsächlichen Irreführung des Verbrauchers oder einer hinreichend schwerwiegenden Gefahr einer solchen führte, irreführend wäre (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 30. März 2006, Emanuel, C-259/04, Slg. 2006, I-3089, Randnr. 47).
  • EuG, 14.06.2001 - T-357/99

    Telefon & Buch / HABM (UNIVERSALTELEFONBUCH)

  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 14.06.2007 - T-207/06

    Europig / HABM (EUROPIG) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 20.11.2007 - T-458/05

    Tegometall International / OHMI - Wuppermann (TEK) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 02.04.2008 - T-181/07

    Eurocopter / HABM (STEADYCONTROL)

  • EuG, 21.05.2008 - T-329/06

    Enercon / OHMI (E) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E

  • EuG, 21.01.2009 - T-296/07

    Korsch / HABM (PharmaCheck) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 21.01.2009 - T-307/07

    Hansgrohe / HABM (AIRSHOWER) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 12.09.2012 - C-5/10

    Klosterbrauerei Weissenohe / Torresan

    Par un pourvoi introduit le 6 janvier 2010, M. Torresan a demandé, conformément aux articles 256 TFUE et 56 du statut de la Cour de justice de l'Union européenne, l'annulation de l'arrêt du Tribunal de première instance des Communautés européennes du 19 novembre 2009, Torresan/OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS) (T-234/06, Rec.

    - 3 145 euros correspondant aux honoraires exposés par le conseil allemand spécialisé en matière de marque, M e Gassner (ci-après le «conseil allemand"), dont 2 480 euros se rapportant, notamment, aux conseils sur la présentation d'un pourvoi, à la traduction du pourvoi en langue allemande, à un entretien téléphonique, à la rédaction du mémoire en réponse dans la procédure de pourvoi et à la rédaction de courriers divers et les 665 euros restants aux frais exposés depuis le 11 mai 2010 en relation avec, notamment, le rapport sur le rejet de la demande de sursis à l'exécution de l'arrêt Torresan/OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS), précité, présentée par M. Torresan, la transmission de l'ordonnance du Tribunal du 17 juin 2011, Torresan/OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS) (T-234/06 DEP), la transmission de l'ordonnance de la Cour du 16 mai 2011, Torresan/OHMI, précitée, ainsi que la rédaction de courriers divers et de la demande de taxation des dépens;.

  • EuG, 12.12.2019 - T-683/18

    Ein Zeichen, das auf Marihuana anspielt, darf beim gegenwärtigen Stand des Rechts

    Insoweit hat die Beschwerdekammer in Rn. 23 der angefochtenen Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Begriff "Cannabis" nach der Rechtsprechung des Gerichts (Urteil vom 19. November 2009, Torresan/HABM - Klosterbrauerei Weissenohe [CANNABIS], T-234/06, EU:T:2009:448, Rn. 19) drei mögliche Bedeutungen hat.
  • EuGH, 16.05.2011 - C-5/10

    Torresan / HABM

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 19. November 2009, Torresan/HABM (T 234/06), mit dem das Gericht eine Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Juni 2006 (Sache R 517/2005-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Klosterbrauerei Weissenohe GmbH & Co. KG und Giampietro Torresan abgewiesen hat.
  • EuG, 12.05.2021 - T-178/20

    Bavaria Weed/ EUIPO (BavariaWeed) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke

    Zum anderen enthält die Marke den Begriff "Cannabis", und eine der Bedeutungen dieses Begriffs bezeichnet eine Substanz, deren mögliche therapeutische Verwendung derzeit diskutiert wird (Urteil vom 19. November 2009, Torresan/HABM - Klosterbrauerei Weissenohe [CANNABIS], T-234/06, EU:T:2009:448, Rn. 19), im Gegensatz zum Begriff "weed", der sich in seiner umgangssprachlichen Bedeutung auf Marihuana bezieht.
  • EuGH, 12.05.2010 - C-5/10

    Torresan / HABM

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 19. November 2009, Torresan/HABM (T-234/06), mit dem das Gericht eine Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Juni 2006 (Sache R 517/2005-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Klosterbrauerei Weissenohe GmbH & Co. KG und Giampietro Torresan abgewiesen hat.
  • EuG, 26.10.2017 - T-844/16

    Alpirsbacher Klosterbräu Glauner / EUIPO (Klosterstoff) - Unionsmarke - Anmeldung

    Zum anderen ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Möglichkeit für den Verbraucher, auf dem Etikett zu überprüfen, welche Zutaten für die Herstellung eines Getränks verwendet wurden, für sich genommen dem irreführenden Charakter der diese Waren kennzeichnenden Marke nicht entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2009, Torresan/HABM - Klosterbrauerei Weissenohe [CANNABIS], T-234/06, EU:T:2009:448, Rn. 43).
  • EuG, 07.06.2017 - T-258/16

    Mediterranean Premium Spirits / EUIPO - G-Star Raw (GINRAW) - Unionsmarke -

    À cet égard, il convient de rappeler que, pour qu'un signe soit regardé comme ayant un caractère descriptif, il faut qu'il présente avec les produits ou services en cause un rapport suffisamment direct et concret de nature à permettre au public concerné de percevoir immédiatement, et sans autre réflexion, une description des produits et des services en cause ou d'une de leurs caractéristiques [arrêts du 19 novembre 2009, Torresan/OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS), T-234/06, EU:T:2009:448, point 25 ; du 16 décembre 2015, Perfetti Van Melle Benelux/OHMI - Intercontinental Great Brands (TRIDENT PURE), T-491/13, non publié, EU:T:2015:979, point 43, et du 14 décembre 2016, Grid applications/EUIPO (APlan), T-154/16, non publié, EU:T:2016:731, point 23].
  • BPatG, 14.04.2020 - 26 W (pat) 13/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WEINSTEIN" - kein

    Weinstein komme weder zwingend in jedem Wein vor, noch handele es sich um ein wesentliches Merkmal dieses Getränks im Sinne der Rechtsprechung des EuG (Urt. v. 19.11.2009 - T-234/06 - CANNABIS).
  • EuG, 07.06.2018 - T-807/16

    MIP Metro/ EUIPO - AFNOR (N & NF TRADING) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

    À cet égard, il y a lieu de rappeler la jurisprudence selon laquelle un signe est descriptif s'il présente avec les produits ou les services en cause un rapport suffisamment direct et concret de nature à permettre au public concerné de percevoir immédiatement, et sans autre réflexion, une description d'une des caractéristiques des produits et des services en cause [voir arrêt du 19 novembre 2009, Torresan/OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS), T-234/06, EU:T:2009:448, point 25 et jurisprudence citée].
  • EuG, 05.09.2012 - T-581/08

    Perusahaan Otomobil Nasional / OHMI - Proton Motor Fuel Cell (PM PROTON MOTOR)

    En effet, l'absence d'informations plus précises concernant les taux horaires et le temps passé pour chaque poste rend particulièrement difficile la vérification des dépens exposés aux fins de la procédure devant le Tribunal et de ceux qui sont indispensables à ces fins et place le Tribunal dans une situation d'appréciation nécessairement stricte des honoraires récupérables en l'espèce [arrêt du Tribunal du 19 novembre 2009, Torresan/OHMI - Klosterbrauerei Weissenohe (CANNABIS), T-234/06, Rec.
  • BPatG, 02.07.2009 - 30 W (pat) 6/07

    Mangels Unterscheidungskraft ist "living surface" als Marke für Computerspiele

  • BPatG, 11.07.2007 - 26 W (pat) 78/04
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5449
OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09 (https://dejure.org/2009,5449)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 U 264/09 (https://dejure.org/2009,5449)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 U 264/09 (https://dejure.org/2009,5449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerb der öffentlichen Hand: Kartell- oder wettbewerbsrechtlicher Anspruch gegen eine bayerische Gemeinde auf Erhebung kostendeckender Gebühren für den Besuch einer Musikschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbillige Behinderung i.S.v. § 20 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei Nichterhebung kostendeckender Gebühren zum Betrieb einer Musikschule durch eine Gemeinde; Unlautere Behinderung i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 10 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei ...

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 4; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • europa.eu PDF
  • rechtsportal.de

    GWB § 20 Abs. 4; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 10
    Behinderung des Wettbewerbs durch Erhebung nicht kostendeckender Gebühren durch eine gemeindliche Musikschule

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 784 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist wegen der im allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten zueinander regelmäßig der ordentliche Rechtsweg gegeben; das gilt auch für die öffentliche Hand, wenn sie sich in Konkurrenz zu privaten Anbietern erwerbswirtschaftlich betätigt (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software - NJW 1988, 2295; NJW 1987, 60 - Bestattungswirtschaftsbetrieb I; GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf).

    Das ist grundsätzlich möglich, denn § 8 UWG und § 33 GWB begründen einen Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen; besteht eine solches Verhalten in einer bestimmten Finanzierung oder Preisgestaltung, kann deren Unterlassen gefordert werden (vgl. BGH NJW 1982, 2125; NJW 1987, 60; NJW-RR 2005, 1562; NJW-RR 1998, 1497).

    Eine Teilnahme der öffentlichen Hand am Wettbewerb ist nicht allgemein unzulässig (BGH NJW-RR 2005, 1562; GRUR 1987, 116).

    Die Entscheidung einer Kommune, einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen und in Konkurrenz zu Mitbewerbern zu treten, und ihre Vereinbarkeit mit kommunalrechtlichen Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden unterliegen als solche grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte (BGH NJW 2002, 2645; GRUR 1987, 116, 118; GRUR 1974, 733).

    Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung kann sich daher nur auf die Art und Weise der Teilnahme am Wettbewerb beziehen (BGH NJW-RR 2005, 1562; GRUR 1987, 116, 118).

    (a) Eine Gemeinde ist grundsätzlich nicht gehindert, für ihre erwerbswirtschaftliche Tätigkeit Mittel einzusetzen, die ihr auf Grund ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung zur Verfügung stehen (BGH, GRUR 1987, 116).

    Unlauter wird die Verwendung öffentlicher Mittel im Wettbewerb daher regelmäßig erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände, die den Einsatz dieser Mittel als rechts- oder zweckwidrig und damit als missbräuchlich erscheinen lassen (BGH GRUR 1987, 116. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Hand nur eingeschränkt auf Kredite zurückgreifen kann; die Finanzierung aus Steuermitteln hat grundsätzlich Vorrang (Art. 62 Abs. 2, Abs. 3 BayGO).

    (b) Die Unlauterkeit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit einer Gemeinde kann sich aus der Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft und der damit verbundenen besonderen Stellung gegenüber den anderen Marktteilnehmern dann ergeben, wenn die amtliche Autorität oder das Vertrauen in die Objektivität und Neutralität der Amtsführung missbraucht werden oder wenn aus der Verbindung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Interessen ein unzulässiger Vorsprung vor Mitbewerbern erlangt oder erstrebt wird (BGH NJW-RR 2005, 1562; GRUR 1987, 116, 118).

    (c) Die Gemeinde darf mit ihrer privatwirtschaftlichen Betätigung ferner nicht Bestand oder Grundlagen des Leistungswettbewerbs gefährden, oder private Wettbewerber durch Preisunterbietungen vom Markt verdrängen (BGH GRUR 1987, 116).

    Eine Preisunterbietung durch Unternehmen der öffentlichen Hand im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb ist nicht schon deshalb unlauter, weil die öffentliche Hand im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe auf öffentliche Sach-, Personal- und Finanzmitte! zurückgreifen kann (BGH GRUR 1987, 116, 118; BGH NJW-RR 1998, 1497) oder ihre Kostenstruktur günstiger als die der Mitbewerber ist.

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91

    Abrechnungs-Software für Zahnärzte - Verdrängungswettbewerb

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist wegen der im allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten zueinander regelmäßig der ordentliche Rechtsweg gegeben; das gilt auch für die öffentliche Hand, wenn sie sich in Konkurrenz zu privaten Anbietern erwerbswirtschaftlich betätigt (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software - NJW 1988, 2295; NJW 1987, 60 - Bestattungswirtschaftsbetrieb I; GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf).

    Entscheidend ist die Eignung, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu beeinflussen (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software -).

    Eine Wettbewerbsabsicht ist aber auch bei einem Tätigwerden der öffentlichen Hand dann anzunehmen, wenn die konkrete Zielsetzung ihres Handelns in einer Beteiligung am Wettbewerb besteht, ohne daß es auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software) und bei der diese Zielsetzung nicht gegenüber anderen so weit zurücktritt, dass sie als nebensächlich erscheint (BGH NJW 1993, 2680; GRUR 1974, 733).

    Soweit die öffentliche Hand bei ihrem Wettbewerbshandeln zugleich ihr von Gesetzes wegen obliegende Aufgaben wahrnimmt, kann das Unwerturteil wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht allein damit begründet werden, dass sich das Verwaltungshandeln auf den Wettbewerb auswirkt (BGH NJW 1993, 2680).

    Eine Wettbewerbshandlung der öffentlichen Hand kann sonach gemäß § 3 UWG zu beanstanden sein, wenn sie zu einer Gefährdung des Wettbewerbsbestandes führt und über das Maß sachlich gebotenen Verwaltungshandelns hinausgeht (BGH NJW 1993, 2680).

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist wegen der im allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten zueinander regelmäßig der ordentliche Rechtsweg gegeben; das gilt auch für die öffentliche Hand, wenn sie sich in Konkurrenz zu privaten Anbietern erwerbswirtschaftlich betätigt (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software - NJW 1988, 2295; NJW 1987, 60 - Bestattungswirtschaftsbetrieb I; GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf).

    Es genügt die konkrete Zielsetzung, sich am Wettbewerb zu beteiligen, wobei das Bestreben, den eigenen Absatz zum Nachteil der privaten Mitbewerber zu fördern und hierdurch Einnahmen zu erzielen, jedenfalls nicht als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH GRUR 1974, 733/734 - Schilderverkauf; NJW-RR 1993, 225 - EWG-Baumusterprüfung -).

    Die Entscheidung einer Kommune, einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen und in Konkurrenz zu Mitbewerbern zu treten, und ihre Vereinbarkeit mit kommunalrechtlichen Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden unterliegen als solche grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte (BGH NJW 2002, 2645; GRUR 1987, 116, 118; GRUR 1974, 733).

    Die öffentliche Hand wird im Rahmen ihrer wettbewerblichen Betätigung das jeweils schonendste Mittel zu wählen haben, das einerseits den zu wahrenden öffentlichen Interessen genügt, andererseits aber auch die Belange des privaten Gewerbes so wenig wie möglich beeinträchtigt (BGH GRUR 1974, 733; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rn. 13.35).

    Eine Wettbewerbsabsicht ist aber auch bei einem Tätigwerden der öffentlichen Hand dann anzunehmen, wenn die konkrete Zielsetzung ihres Handelns in einer Beteiligung am Wettbewerb besteht, ohne daß es auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software) und bei der diese Zielsetzung nicht gegenüber anderen so weit zurücktritt, dass sie als nebensächlich erscheint (BGH NJW 1993, 2680; GRUR 1974, 733).

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    Das ist grundsätzlich möglich, denn § 8 UWG und § 33 GWB begründen einen Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen; besteht eine solches Verhalten in einer bestimmten Finanzierung oder Preisgestaltung, kann deren Unterlassen gefordert werden (vgl. BGH NJW 1982, 2125; NJW 1987, 60; NJW-RR 2005, 1562; NJW-RR 1998, 1497).

    Die öffentliche Hand, die sich privatwirtschaftlich betätigt, darf sich nicht dadurch einen unsachlichen Vorsprung vor ihren Mitbewerbern verschaffen, dass sie ihre hoheitlichen Befugnisse zur Durchsetzung ihrer privatwirtschaftlichen Interessen und zur Förderung ihres Wettbewerbs einsetzt oder die privaten Mitbewerber mit Mitteln verdrängt, die diesen nicht zugänglich sind, ihr aber aufgrund der öffentlich-rechtlichen Sonderstellung zur Verfügung stehen, etwa indem sie eine öffentlich-rechtliche Monopolstellung ausnutzt (BGH NJW 2003, 752; NJW-RR 1998, 1497 -Umweltbonus-).

    Je überragender die Marktstellung, je geringer der Restwettbewerb und je höher die Marktzutrittschancen sind, desto genauer kann das Verhalten des betreffenden Unternehmens daraufhin zu überprüfen sein, ob es seiner marktbedingt gesteigerten Verantwortung genügt (BGH NJW-RR 1998, 1497 - Umweltbonus).

    Eine Preisunterbietung durch Unternehmen der öffentlichen Hand im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb ist nicht schon deshalb unlauter, weil die öffentliche Hand im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe auf öffentliche Sach-, Personal- und Finanzmitte! zurückgreifen kann (BGH GRUR 1987, 116, 118; BGH NJW-RR 1998, 1497) oder ihre Kostenstruktur günstiger als die der Mitbewerber ist.

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02

    Friedhofsruhe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    Das ist grundsätzlich möglich, denn § 8 UWG und § 33 GWB begründen einen Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen; besteht eine solches Verhalten in einer bestimmten Finanzierung oder Preisgestaltung, kann deren Unterlassen gefordert werden (vgl. BGH NJW 1982, 2125; NJW 1987, 60; NJW-RR 2005, 1562; NJW-RR 1998, 1497).

    Eine Teilnahme der öffentlichen Hand am Wettbewerb ist nicht allgemein unzulässig (BGH NJW-RR 2005, 1562; GRUR 1987, 116).

    Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung kann sich daher nur auf die Art und Weise der Teilnahme am Wettbewerb beziehen (BGH NJW-RR 2005, 1562; GRUR 1987, 116, 118).

    (b) Die Unlauterkeit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit einer Gemeinde kann sich aus der Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft und der damit verbundenen besonderen Stellung gegenüber den anderen Marktteilnehmern dann ergeben, wenn die amtliche Autorität oder das Vertrauen in die Objektivität und Neutralität der Amtsführung missbraucht werden oder wenn aus der Verbindung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Interessen ein unzulässiger Vorsprung vor Mitbewerbern erlangt oder erstrebt wird (BGH NJW-RR 2005, 1562; GRUR 1987, 116, 118).

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    Ein Konkurrent kann vor Gericht nicht die Rückzahlung einer unter Verstoß gegen Art. 87 EGV gewährten Beihilfe verlangen (EuGH NJW 1977, 1005; v. Wallenberg, in: Grabitz/Hilf, Das Recht der europäischen Union, Stand: November 2008, Art. 88, Rn. 123).

    Dieses Recht hat er nur dann, wenn die Bestimmungen des Artikels 87 EGV durch die in Artikel Art. 89 EGV vorgesehenen allgemeinen Vorschriften oder durch Einzelfallentscheidungen nach Artikel Art. 88 Abs. 2 EGV konkretisiert worden sind; einzelstaatliche Gerichte sind ohne diese Voraussetzungen nicht zur Entscheidung über eine Klage befugt, mit der die Feststellung begehrt wird, daß eine bestehende Beihilfe, die nicht Gegenstand einer den betreffenden Mitgliedstaat zur Aufhebung oder Umgestaltung verpflichtenden Entscheidung der Kommission gewesen ist, oder eine neu eingeführte Beihilfe mit dem EU-Vertrag unvereinbar ist (EuGH NJW 1977, 1005).

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt es für die Frage, ob eine objektiv vorliegende Behinderung unbillig ist, darauf an, ob - unter missbräuchlicher Ausnutzung der Wettbewerbsfreiheit - die Handlungsfreiheit des betroffenen Wettbewerbers unangemessen eingeschränkt und dadurch eigene Interessen in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (BGH GRUR 1986, 397/399).

    Es ist mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht zu vereinbaren, dass ein Unternehmen aufgrund seiner starken Marktstellung und/oder hohen Kapitalkraft - nicht nur kurzfristig und aus besonderem Anlass - kostenunterschreitende Preise anbietet, um unter Missachtung kaufmännischer Kalkulationsgrundsätze Mitbewerber vom Markt zu verdrängen (BGH GRUR 1990, 685/686; GRUR 1986, 397/399).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    Die Entscheidung einer Kommune, einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen und in Konkurrenz zu Mitbewerbern zu treten, und ihre Vereinbarkeit mit kommunalrechtlichen Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden unterliegen als solche grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte (BGH NJW 2002, 2645; GRUR 1987, 116, 118; GRUR 1974, 733).

    Eine solche Schutzfunktion zugunsten des Wettbewerbs fehlt den kommunalrechtlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden wie Art. 86 ff. BayGO (BGH NJW 2002, 2645).

  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90

    EWG-Baumusterprüfung - Wettbewerbsförderungsabsicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    Eine Wettbewerbsabsicht setzt nicht das Bestreben voraus, Gewinn zu erzielen (BGH GRUR 1974,. 733/734; NJW-RR 1993, 225; Zimmer, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 1, Rn. 56).

    Es genügt die konkrete Zielsetzung, sich am Wettbewerb zu beteiligen, wobei das Bestreben, den eigenen Absatz zum Nachteil der privaten Mitbewerber zu fördern und hierdurch Einnahmen zu erzielen, jedenfalls nicht als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH GRUR 1974, 733/734 - Schilderverkauf; NJW-RR 1993, 225 - EWG-Baumusterprüfung -).

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09
    a) Fehlt eine gesetzliche Rechtswegzuweisung, so ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, für die Bestimmung des Rechtswegs maßgeblich (§ 40 VwGO) (BGH GemS NJW 1986, 2359; NJW 1988, 2295; Zöller/Lückemann, ZPO, 27. Aufl., § 13 GVG, Rn. 4; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 13 GVG, Rn. 8).

    Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist wegen der im allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten zueinander regelmäßig der ordentliche Rechtsweg gegeben; das gilt auch für die öffentliche Hand, wenn sie sich in Konkurrenz zu privaten Anbietern erwerbswirtschaftlich betätigt (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software - NJW 1988, 2295; NJW 1987, 60 - Bestattungswirtschaftsbetrieb I; GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf).

  • OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1703/03

    Keine Wettbewerbsbeeinträchtigung bei Nichterhebung der gesetzlichen

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

  • OLG Koblenz, 02.11.1992 - 13 UF 469/92

    Unterhaltspflicht; Berufung auf fehlende Leistungsfähigkeit; Erwerbspflicht

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

  • EuGH, 27.10.1993 - C-69/91

    Strafverfahren gegen Decoster

  • OLG Hamm, 27.09.1990 - 4 U 87/90
  • EuGH, 18.06.1998 - C-266/96

    Corsica Ferries France

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • BGH, 25.02.1982 - I ZR 175/79

    Streit um Beitragsgestaltung Sozialversicherungsträgers - Öffentlich-rechtliche

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

  • OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21

    Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten

    Vor diesem Hintergrund ist die Verwendung öffentlicher Mittel im Wettbewerb regelmäßig erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände, die den Einsatz dieser Mittel als rechts- oder zweckwidrig und damit als missbräuchlich erscheinen lassen, als unlauter nach § 4 Nr. 4 UWG anzusehen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 29.09.2009 - 1 U 264/09, GRUR-RR 2010, 99, juris-Rn. 46 - Städtische Musikschule).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21

    Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen

    Vor diesem Hintergrund ist die Verwendung öffentlicher Mittel im Wettbewerb regelmäßig erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände, die den Einsatz dieser Mittel als rechts- oder zweckwidrig und damit als missbräuchlich erscheinen lassen, als unlauter nach § 4 Nr. 4 UWG anzusehen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 29.09.2009 - 1 U 264/09, GRUR-RR 2010, 99 , juris-Rn. 46 - Städtische Musikschule).
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