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   OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 6 U 186/09   

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https://dejure.org/2010,6586
OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 6 U 186/09 (https://dejure.org/2010,6586)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.2010 - 6 U 186/09 (https://dejure.org/2010,6586)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 6 U 186/09 (https://dejure.org/2010,6586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 10 UWG, § 5 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wettbewerbswidrigkeit einer Handlung durch Veröffentlichung einer Anzeige eines Mietwagenunternehmens unter dem Buchstaben "T" in einem Telefonverzeichnis

  • kanzlei.biz

    Mietwagenwerbung im Telefonbuch unter "T' nicht wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 10; UWG § 5
    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer Anzeige eines Mietwagenunternehmens unter dem Buchstaben "T" in einem Telefonverzeichnis

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 4 Nr. 10; 5 UWG; § 49 IV 5 PBefG
    Von Tietwagen und Maxen / Ein Mietwagenunternehmen darf im Telefonverzeichnis unter dem Buchstaben "T” (wie Taxen) Werbeanzeigen schalten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Telefonbuchwerbung unter "falschem Buchstaben"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Mietwagenunternehmen darf in Telefonbuch unter "T" inserieren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Irreführung von Mietwagen-Unternehmen bei Anzeige im Telefonverzeichnis unter "T"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 140
  • GRUR-RR 2012, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 16.09.1992 - 3 U 63/92

    Wettbewerbswidrigkeit einer Fangwerbung; Eintragung eines Funkmietwagens unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 6 U 186/09
    Dementsprechend darf ein Mietwagenunternehmer seine Leistung grundsätzlich im Telefonbuch unter "T" bewerben (vgl. Harte / Henning / Omsels , UWG, 2. Auflage, § 4 Nr. 10, Rn 81; Piper / Ohly / Sosnitza, UWG, 5. Auflage, § 4 Rn 10/49; a.A. OLG Bamberg, NJW-RR 1993, 50).

    Die Revision war im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Bamberg (NJW-RR 1993, 50) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • BGH, 06.03.1986 - I ZR 218/83

    "Taxen-Farbanstrich"; Verwendung eines Mietwagens mit dem für Taxen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 6 U 186/09
    Sofern keine der den Taxen vorbehaltenen Zeichen und Merkmale betroffen sind (§ 49 IV 6 PBefG), genügt die Übernahme eines einzelnen typischen Ausstattungsmerkmals allerdings nicht für die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes, wenn gleichwohl keine Verwechslungsgefahr besteht (vgl. BGH, GRUR 1986, 621 f. - Taxen-Farbanstrich).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 6 U 186/09
    Dementsprechend sind Maßnahmen, die dem Anlocken von Kunden dienen, nicht schon deshalb als unlauter anzusehen, weil sie sich auf den Absatz des Mitbewerbers nachteilig auswirken können, sondern erst dann, wenn sie auf die Verdrängung des Mitbewerbers abzielen oder den Kunden unzumutbar belästigen oder unangemessen unsachlich beeinflussen (vgl. BGH, GRUR 2009, 416, Tz. 16 - Küchentiefstpreis-Garantie m.w.N.; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 4 Rn 10.25).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 6 U 186/09
    19 Ein Unternehmer handelt nicht schon dann gemäß § 4 Nr. 10 UWG wettbewerbswidrig, wenn er die Aufmerksamkeit, die Angebote der Wettbewerber beim angesprochenen Verkehr finden, dazu nutzt, um auch auf sein konkurrierendes Leistungsangebot hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2009, 500, Tz. 23 - Beta Layout - zu adword-Anzeigen).
  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 154/10

    Mietwagenwerbung

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 140).
  • LG Düsseldorf, 24.07.2012 - 4b O 141/11

    Urinproben-Missbrauch

    Maßnahmen, die dem Anlocken von Kunden dienen, sind nur dann als unlauter anzusehen, wenn dabei der Kunde unzumutbar belästigt (§ 7), unter Druck gesetzt oder sonst unangemessen unsachlich beeinflusst (§ 4 Nr. 1 i.V.m. Art. 8 UGP-Richtlinie) oder irregeführt (§§ 5, 5 a) wird, oder wenn die Maßnahmen auf die Verdrängung des Mitbewerbers abzielen (vgl. BGH GRUR 2009, 416 (417) - Küchentiefstpreis-Garantie; OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 140; s. Köhler, in: Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 30. Auflage 2012, § 4 Rn 10.25 m.w.N.).
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