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   BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10   

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https://dejure.org/2010,4298
BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10 (https://dejure.org/2010,4298)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10 (https://dejure.org/2010,4298)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2010 - 1 BvR 1504/10 (https://dejure.org/2010,4298)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de

    Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, 92 BVerfGG
    Umfang der Begründung einer Verfassungsbeschwerde, die sich auf die Generalklausel des Wettbewerbsrechts stützt

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Darlegung, dass die Generalklausel des § 3 UWG neben den Sondertatbeständen des Wettbewerbs- und des Markenrechts anwendbar sei - Grenzen des von Art 12 GG vermittelten Schutzes der Teilnahme am Wettbewerb

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 15 Abs 2 MarkenG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: unzureichende Darlegung, dass die Generalklausel des § 3 UWG neben den Sondertatbeständen des Wettbewerbs- und des Markenrechts anwendbar sei - Grenzen des von Art 12 GG ...

  • Wolters Kluwer

    § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als "Einfallstor" für die Wertungen des Grundgesetzes i.R.e. Urteilsverfassungsbeschwerde; Anforderungen an die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: unzureichende Darlegung, dass die Generalklausel des § 3 UWG neben den Sondertatbeständen des Wettbewerbs- und des Markenrechts anwendbar sei - Grenzen des von Art 12 GG ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: unzureichende Darlegung, dass die Generalklausel des § 3 UWG neben den Sondertatbeständen des Wettbewerbs- und des Markenrechts anwendbar sei - Grenzen des von Art 12 GG ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; GG Art. 12 Abs. 1
    § 3 UWG als "Einfallstor" für die Wertungen des Grundgesetzes i.R.e. Urteilsverfassungsbeschwerde; Anforderungen an die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; GG Art. 12 Abs. 1
    § 3 UWG als "Einfallstor" für die Wertungen des Grundgesetzes i.R.e. Urteilsverfassungsbeschwerde; Anforderungen an die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde mit wettbewerbsrechtlicher Generalklausel muss konkret begründet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 217
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10
    Diese vermögen hingegen den Schutzbereich des Klagepatents nicht einzuschränken (vgl. BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, weil dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78
    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10
    Soweit aber zur Feststellung der Rechtsbeständigkeit eines Patentes der Eintritt in die Beweisaufnahme geboten erscheint, kann im Rahmen des Verletzungsrechtsstreits nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass das Klagepatent keinen Bestand haben wird (OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 636 - Ventilbohrvorrichtung; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 141-147).
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, weil dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist.
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG richtet sich gegen solche Normen oder Akte, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (BVerfG GRUR-RR 2011, 217, 218 mwN; NJW 1998, 1627, 1628).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 359/11

    Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die

    Dieser zusätzliche Vertragsanspruch beruht auf der Ausstrahlungswirkung des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auf die vertragliche Beziehung zwischen Heimbewohner und Heimträger (vgl. BVerfG, MedR 1993, 232; GRUR-RR 2011, 217, 218; ZUM 2011, 313 Rn. 19, jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung vielmehr nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10 - GRUR-RR 2011, 217; Urt. v. 17.12.2002 - 1 BvL 28/95 u.a. -, BVerfGE 106, 175 und v. 20.04.2002 - 1 BvR 905/00 - BVerfGE 110, 274).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20

    Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der

    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung vielmehr nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.09.2010 - 1 BvR 1504/10 - GRUR-RR 2011, 217; Urt. v. 17.12.2002 - 1 BvL 28/95 u.a. -, BVerfGE 106, 175 und v. 20.04.2002 - 1 BvR 905/00 - BVerfGE 110, 274).
  • BayObLG, 01.10.2019 - 1Z RR 4/19

    Nachbar muss Überbau durch Außendämmung nicht dulden, wenn Innendämmung mit

    Für die Gesetzesauslegung und -anwendung bleibt somit unter dem Gesichtspunkt der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten (vgl. BVerfG, Urt. v. 31. Mai 2016, 1 BvR 1585/13, BVerfGE 142, 74 Rn. 82; Beschluss vom 18. Juli 2015, 1 BvQ 25/15, NJW 2015, 2485 Rn. 6; Beschluss vom 14. September 2010, 1 BvR 1504/10, GRUR-RR 2011, 217/218 Rn. 13; Herdegen in Maunz/Dürig, GG, 87. EL Stand: März 2019, Art. 1 Abs. 3 Rn. 64 f.; Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, § 242 Rn. 53) die gegenüber beiden Grundstücksnachbarn bestehende staatliche Schutzpflicht aus Art. 14 Abs. 1 GG relevant, ohne dass mit Blick auf Art. 20a GG aus der Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG, Art. 158 Satz 1 BV) ein Vorrang der Interessen des überbauwilligen Nachbarn abgeleitet werden könnte.
  • VG Hamburg, 26.10.2020 - 14 E 4379/20

    Stattgebender Beschluss zum Antrag eines Barbetreibers gegen die

    Berufsausübungsregeln sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird (BVerfG, Beschl. v. 14.9.2010, 1 BvR 1504/10, juris Rn. 12; vgl. zur sog. "Stufentheorie" umfassend Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: 90. EL Februar 2020, Art. 12 Rn. 335 ff.).
  • VG Hamburg, 22.10.2020 - 6 E 4319/20

    Erfolgloser Antrag des Betreibers eines Swingerclubs gegen die Anordnung einer

    Stehen - wie hier - Regelungen im Streit, die lediglich die Berufsausübung betreffen, so sind diese mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird (BVerfG, Beschl. v. 14.9.2010, 1 BvR 1504/10, juris Rn. 12; vgl. zur sog. "Stufentheorie" umfassend Scholz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 90. EL Februar 2020, Art. 12 Rn. 335 ff.).
  • VG Hamburg, 17.11.2020 - 21 E 4586/20

    Erfolgloser Antrag der Betreiberin einer Gaststätte auf einstweilige

    Berufsausübungsregeln sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird (BVerfG, Beschl. v. 14.9.2010, 1 BvR 1504/10, juris Rn. 12; vgl. zur sog. "Stufentheorie" umfassend Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, Werkstand: 91. EL April 2020, Art. 12 Rn. 335 ff.).
  • VG Hamburg, 17.06.2021 - 2 E 2452/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Betriebsuntersagung ("Sperrstunde") für die

    Berufsausübungsregeln sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird (BVerfG, Beschl. v. 14.9.2010, 1 BvR 1504/10, juris Rn. 12; vgl. zur sog. "Stufentheorie" umfassend Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: 90. EL Februar 2020, Art. 12 Rn. 335 ff.).
  • VG München, 22.05.2020 - M 26 S 20.2071

    Betretungsverbot einer Kindertagesstätte wegen Corona-Pandemie

    Zwar führt der Antragsgegner zurecht aus, dass die Allgemeinverfügung sich weder unmittelbar auf die Berufstätigkeit bezieht noch eine sog. "objektiv berufsregelnde Tendenz" aufweist (vgl. etwa BVerfG, B.v. 14.9.2010 - 1 BvR 1504/10 - BeckRS 2010, 54608; U.v. 17.12.2002 -1 BvL 28/95 u.a. - BVerfGE 106, 175), so dass fraglich ist, ob ein Eingriff in die Berufsfreiheit vorliegt.
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 32-IV-19
  • VG Köln, 24.02.2012 - 9 L 165/12

    Anspruch eines Soldaten auf die Gewährung eines Abschlags auf eine

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