Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,143
LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09 (https://dejure.org/2010,143)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.2010 - 308 O 710/09 (https://dejure.org/2010,143)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 308 O 710/09 (https://dejure.org/2010,143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 19a, 16, 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG
    Zur Höhe des Schadensersatzes wegen des unerlaubten Anbietens von Musikaufnahmen in einer Internettauschbörse; Lizenzanalogie; fiktiver Lizenzvertrag; angemessene Lizenzgebühr

  • webshoprecht.de

    Zur Höhe des Schadensersatzes bei illegaler Verbreitung von Musikaufnahmen über eine Internettauschbörse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen des unerlaubten Kopierens von Musikaufnahmen zum Eigengebrauch und Anbieten zum Download in einer Internettauschbörse; Feststellung der Höhe des Betrages des Schadensersatzanspruches wegen des unerlaubten Kopierens ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Haftung bei Filesharing Eltern-Kinder III

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 16, 19a, 85, 97 UrhG

  • recht-hat.de PDF
  • wbs-law.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    §§ 19a, 85, 97, 97a UrhG
    Aufwendungs und Schadensersatz bei Urheberrechts- Verletzungen in Tauschborsen

  • wbs-law.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen des unerlaubten Kopierens von Musikaufnahmen zum Eigengebrauch und Anbieten zum Download in einer Internettauschbörse; Feststellung der Höhe des Betrages des Schadensersatzanspruches wegen des unerlaubten Kopierens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (47)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Nur 15 EUR Schadensersatz pro Musikstück bei illegalem Filesharing, wenn Nachfrage nach dem Titel begrenzt ist

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Filesharing - Keine Abmahngebühren bei unspezifischer Abmahnung

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über Internettauschbörse-Schadensersatzforderung zweier Musikverlage

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über Internettauschbörse-Schadensersatzforderung zweier Musikverlage

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz beim Filesharing

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Nur 15 EUR Schadensersatz pro Musiktitel

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Getauschte Songs sind 15,00 wert

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    15 EURO Schadensersatz pro Titel für das Verbreiten von Musik in Internet-Tauschbörsen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    EUR 15,00 Schadenersatz pro Titel bei Filesharing

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    15,00 € pro Musititel

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    15 Euro pro illegalem Song-Upload

  • heise.de (Pressemeldung)

    15 Euro pro Song Schadensersatz für Filesharing

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Illegaler MP3-download: Gericht reduziert Schadensersatzforderung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über Internettauschbörse

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei illegaler Verbreitung von Musikaufnahmen

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    15 Euro Schadensersatz pro Musiktitel bei illegalem "Filesharing"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    15 EUR Lizenzgebühr für rechtswidrigen Upload eines Musiktitels

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    15,- EUR Schadensersatz pro Musiktitel für illegalen P2P-Upload

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässiger Upload eines einzigen Musikwerkes rechtfertigt 15 EUR Schadensersatz

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Schadensersatz in Höhe von 15.- Euro pro Musiktitel beziffert

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei Filesharing für den Anschlussinhaber als bloßer Störer

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Bremse für Musikverlage

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Hoffnungsschimmer für Filesharer ? Landgericht Hamburg reduziert Schadensersatzforderung von Musikverlagen deutlich

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Schadensersatzberechnung bei zum Download angebotenen Musikdateien

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    15 Euro anstatt 300 Euro Schadensersatz pro Lied bei unerlaubtem Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    15 Euro Schadensersatz pro Titel angemessen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen illegalem Filesharing durch Download und Verbreiten von Musik an Online-Tauschbörse und Schadenshöhe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung/Filesharing - 15 Euro pro Song als Schadensersatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: 15 Euro Schadensersatz pro File und (Nicht-)Haftung des Anschlussinhabers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    15 EUR Schadensersatz für Filesharing pro Musiktitel

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Im Jahr 2010 wurde ein 16-Jähriger wegen illegaler Verbreitung zweier Musikaufnahmen über eine Internettauschbörse zu 15 Euro Schadensersatz je Aufnahme verurteilt.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke - 15 Euro Schadensersatz pro Titel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen: Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen oder Filmen über Internettauschbörs

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über Internet-Tauschbörse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    15 EUR Schadensersatz für Filesharing pro Musiktitel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lediglich 15,00 Schadensersatz pro Lied bei unerlaubtem Filesharing - statt der geforderten 300,00

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    15 Schadenersatz pro Musiktitel, kein Schadensersatz von Anschlussinhaber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    15 pro Downloadangebot und keine Erstattung der Abmahnkosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geringer Schadensersatz für illegales Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    15,00 EUR Schadensersatz pro Musiktitel bei illegalem Filesharing

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    15 EUR Schadenersatz pro Musiktitel, kein Schadenersatz von Anschlussinhaber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unerlaubten Filesharings von Musiktiteln

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    EUR 15,00 Schadensersatz wegen illegalen Filesharings eines Musikstücks, keine Anwaltskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über Internettauschbörse - LG Hamburg entscheidet über Schadensersatzforderung zweier Musikverlage

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    15 EUR Schadensersatz für Filesharing pro Musiktitel

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Nur 15,- EUR Schadensersatz bei illegalem Filsharing?

Besprechungen u.ä. (9)

  • retosphere.de (Kurzanmerkung)

    Schadensersatz bei Filesharing von Musikstücken

  • recht-hat.de (Kurzanmerkung)

    15 EUR Schadensersatz je Musikstück

  • wbs-law.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    §§ 19a, 85, 97, 97a UrhG
    Aufwendungs und Schadensersatz bei Urheberrechts- Verletzungen in Tauschborsen

  • dr-wachs.de (Entscheidungsanmerkung)

    Folgen für Rasch-Abmahnungen

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Kanzlei Rasch in Bedrängnis - Abmahnungen der letzten Jahre unwirksam (?)

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzberechnung bei zum Download angebotenen Musikdateien: 15,00 Euro pro Musikstück

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    15 EUR pro Titel und keine Abmahnkosten

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Nur 15,00 Schadensersatz pro Lied bei unerlaubtem Filesharing

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Filesharing: 15 € pro Musikstück und keine Erstattung der Abmahnkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 91 (Ls.)
  • MMR 2011, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09
    Das schließt eine Schadensersatzpflicht aus (BGH GRUR 2010, 633, 634 Rdn. 17 - Sommer unseres Lebens, insoweit unter Bestätigung der Vorinstanz OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 279 - Ungesichertes WLAN).

    Eine Übertragung seiner eine Täterschaft begründenden Wertungen in den Entscheidungen "Jugendgefährdende Schriften bei eBay" (BGH GRUR 2007, 890) und "Halzband" (BGH GRUR 2009, 597) auf einen Sachverhalt wie den vorliegenden lehnt der BGH ausdrücklich ab (BGH GRUR 2010, 633, 634 Rdn. 13 und 15 - Sommer unseres Lebens).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09
    Eine Übertragung seiner eine Täterschaft begründenden Wertungen in den Entscheidungen "Jugendgefährdende Schriften bei eBay" (BGH GRUR 2007, 890) und "Halzband" (BGH GRUR 2009, 597) auf einen Sachverhalt wie den vorliegenden lehnt der BGH ausdrücklich ab (BGH GRUR 2010, 633, 634 Rdn. 13 und 15 - Sommer unseres Lebens).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09
    Wird der von der Schiedsstelle für angemessen erachtet Wert von EUR 0, 091 für einen Download in Ansatz gebracht, beliefe sich die Lizenz bei 100 Downloads auf EUR 9, 10. Wird weiter berücksichtigt, dass bei einer Verletzung von Nutzungsrechten bereits der Eingriff in die allein dem Rechtsinhaber zugewiesene Nutzungsmöglichkeit als solche zu einem Schaden im Sinne des Schadensersatzrechts führt (BGH, Urt. v. 14.5.2009, GRUR 2009, 856, 863 Rn. 69 - Tripp-Trapp-Stuhl; so auch BT-Drucksache 16/5048, Seite 37), erachtet.
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09
    Das schließt eine Schadensersatzpflicht aus (BGH GRUR 2010, 633, 634 Rdn. 17 - Sommer unseres Lebens, insoweit unter Bestätigung der Vorinstanz OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 279 - Ungesichertes WLAN).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09
    Eine Übertragung seiner eine Täterschaft begründenden Wertungen in den Entscheidungen "Jugendgefährdende Schriften bei eBay" (BGH GRUR 2007, 890) und "Halzband" (BGH GRUR 2009, 597) auf einen Sachverhalt wie den vorliegenden lehnt der BGH ausdrücklich ab (BGH GRUR 2010, 633, 634 Rdn. 13 und 15 - Sommer unseres Lebens).
  • AG Frankfurt/Main, 29.01.2010 - 31 C 1078/09

    Kostenerstattung bei Filesharing-Abmahnung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09
    aa) Das AG Frankfurt/Main nimmt für die streitgegenständliche Nutzung, allerdings ohne nähere Begründung, eine Lizenz von EUR 150, 00 für eine Musikaufnahme an (BeckRS 2010, 00906).
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    dd) Es kann dahinstehen, ob die Revision auch im Hinblick auf die Frage zuzulassen gewesen wäre, ob eine Abmahnung wie die hier gegenständliche überhaupt eine grundsätzlich brauchbare anwaltliche Dienstleistung darstellt und insoweit ersatzfähige Rechtsverfolgungskosten auslöst (verneinend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2011 - I-20 W 132/11 -, K&R 2012, S. 116 m. Anm. Heidrich; LG Hamburg, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 308 O 710/09 n.rkr.

    -, MMR 2011, S. 53 m. Anm. Solmecke/Rüther).

  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Aus diesen Gründen vermag der Senat auch der Auffassung des LG Hamburg nicht zu folgen, das durch Urteil vom 8.10.2010 - bei einer in Teilen abweichenden Sachverhaltskonstellation - im Verfahren 308 O 710/09 für Rechtsverstöße im Rahmen des Filesharing lediglich einen Lizenzschaden von 15 EUR pro Titel zuerkannt hat.
  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

    Ob es grundsätzlich einer solchen Konkretisierung bedarf, um dem Abgemahnten vor Augen zu führen, welche Verletzungshandlungen ihm angelastet werden und welches Verhalten er künftig zu unterlassen hat (so OLG Düsseldorf vom 14.11.2011 - 20 W 132/11 - Rn. 5, zitiert nach juris; LG Hamburg MMR 2011, 53, 55), erscheint jedoch zweifelhaft.
  • AG Hamburg, 27.06.2011 - 36A C 172/10

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung eines Musikalbums

    Auch der geltend gemachte Schadensersatzanspruch sei - zumal unter Berücksichtigung der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 05.10.2010 zum dortigen Aktenzeichen 308 O 710/09 - weit übersetzt.

    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 08.10.2010 zum dortigen Aktenzeichen 308 O 710/09 vorträgt, dass pro Musikaufnahme lediglich ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 15, 00 EUR und danach hier ein Gesamtbetrag in Höhe von 225, 00 EUR angemessen sei, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der der landgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhaltsgestaltung um Musikaufnahmen zwar bekannter Künstler, die indes 12 bzw. 18 Jahre alt gewesen sind und bei denen deshalb nur noch von einer begrenzten Nachfrage ausgegangen worden ist, gehandelt hat.

  • AG Elmshorn, 19.01.2011 - 49 C 57/10

    Streitwertfestsetzung und Rechtsanwaltsgebühren in Filesharing-Fällen

    Das LG Hamburg hat im Falle der Verbreitung von zwei Musiktiteln in einer Internettauschbörse den dortigen Beklagten verurteilt, Schadenersatz in Höhe von EUR 15 pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen (Urteil vom 8.10.2010, Az.: 308 O 710/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1306
OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08 (https://dejure.org/2010,1306)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.11.2010 - 2 U 113/08 (https://dejure.org/2010,1306)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. November 2010 - 2 U 113/08 (https://dejure.org/2010,1306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • markenmagazin:recht

    § 14 II Nr 1 und 2 MarkenG; Art 5 Abs 1 MarkenRL
    Markenrechtsverletzung durch Adword-Anzeigen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 14 II Nr 1 und 2 VMarkenG; Art 5 Abs 1 MarkenRL
    Markenverletzung, wenn eine geschützte Marke in einer Adwords-Anzeige als frei gewähltes Keyword auftaucht

  • openjur.de

    Markenrecht: Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu AdWord-Anzeigen bei Veranlassung der Hinzufügung "weitgehend passender Keywords" durch Google

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verantwortlichkeit des Auftraggebers von sog. Adword-Anzeigen für Markenrechtsverletzungen

  • OLG Braunschweig
  • webshoprecht.de

    Zur Markenrechtsverletzung bei Nutzung der Funktion weitgehend passende Keywords in Google Adwords

  • aufrecht.de

    Verwendung fremder Marken in Google-AdWords

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    OLG Braunschweig hält Google-Adwords nach wie vor für markenrechtlich kritisch!

  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit des Auftraggebers von sog. Adword-Anzeigen für Markenrechtsverletzungen

  • kanzlei.biz

    Markenrechtsverletzung durch AdWord-Anzeigen

  • info-it-recht.de

    Markenrechtsverletzung durch Adword-Anzeigen (hier: Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH)

  • rechtsportal.de

    Verantwortlichkeit des Auftraggebers von sog. Adword-Anzeigen für Markenrechtsverletzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung durch Adword-Anzeige

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Markenrechtsverletzung durch Adword-Anzeige

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzungen durch Google-Adwords-Anzeigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch nach EuGH-Entscheidungen Verletzung von Markenrechten durch Google AdWords

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Google AdWords Anzeige?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verletzung von Markenrecht durch Adwords-Anzeigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit bei Adword-Anzeigen

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 91
  • MMR 2011, 253
  • K&R 2011, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Beschluss vom 26.3.2010 (C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH") über die Vorlage des BGH (Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay") entschieden und dabei auf die weiteren Entscheidungen des EuGH vom 25.3.2010 (C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte") und 23.3.2010 (C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France") Bezug genommen.

    Für den Fall, dass das verwendete Keyword mit der Marke nicht identisch sondern ähnlich ist, gilt gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b MarkenRL nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 25.3.2010 C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte") das gleiche.

    Es kommt daher gemäß § 14 II Nr. 2 MarkenG auf die Verwechslungsgefahr an (vgl. EuGH Urteil vom 25.3.2010 C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte"), die hier gegeben ist.

    Die Vorlagefrage der Vorinstanzen, ob es von Bedeutung ist, in welchem Bereich der Darstellung der Suchergebnisse, im Anzeigen- oder im Trefferbereich, die Anzeige erscheint, hat der EuGH für nicht relevant gehalten und nicht beantwortet (vgl. EuGH Urteil vom 25.3.2010 C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte"; EuGH Urteil vom 8.7.2010 GRUR 2010, 841ff "Portakabin/Primakabin").

    Die Revision ist gemäß § 543 II Nr. 2 ZPO zuzulassen, weil noch keine Entscheidungen des BGH vorliegen, die die Grundsätze aus der Rechtsprechung des EuGH (Beschlüsse vom 23.3.2010 C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France"; vom 25.3.2010 C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte"; vom 26.3.2010 C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH" = "Banana Bay"; vom 8.7.2010 (GRUR 2010, 841ff "Portakabin/Primakabin"; zu den EuGH Entscheidungen vgl. auch: Ohly GRUR 2010, 776ff; Splittgerber NJW 2010, 2014ff; Eichelberger EuZW 2010, 731ff) in nationales Recht umsetzen.

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Beschluss vom 26.3.2010 (C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH") über die Vorlage des BGH (Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay") entschieden und dabei auf die weiteren Entscheidungen des EuGH vom 25.3.2010 (C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte") und 23.3.2010 (C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France") Bezug genommen.

    Der EuGH legt Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken dahin aus, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden ohne seine Zustimmung im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt wurde, für Waren oder Dienstleistungen, die mit den von der Marke erfassten identisch sind, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen (Urteil vom 23.3.2010 C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France"; Beschluss vom 26.3.2010 C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH").

    Nach der grundlegenden Entscheidung des EuGH vom 23.3.2010 (C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France") ist das vom Werbenden als Schlüsselwort im Rahmen eines Referenzierungsdienstes ausgewählte Zeichen der Auslöser für das Erscheinen seiner Werbung und wird somit "im geschäftlichen Verkehr" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 benutzt.

    Wenn in der Anzeige des Dritten suggeriert wird, dass zwischen diesem Dritten und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht, oder wenn die Anzeige hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, wird auf eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion zu schließen sein (EuGH Urteil vom 23.3.2010 C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France"; Beschluss vom 26.3.2010 C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH").

    Die Revision ist gemäß § 543 II Nr. 2 ZPO zuzulassen, weil noch keine Entscheidungen des BGH vorliegen, die die Grundsätze aus der Rechtsprechung des EuGH (Beschlüsse vom 23.3.2010 C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France"; vom 25.3.2010 C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte"; vom 26.3.2010 C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH" = "Banana Bay"; vom 8.7.2010 (GRUR 2010, 841ff "Portakabin/Primakabin"; zu den EuGH Entscheidungen vgl. auch: Ohly GRUR 2010, 776ff; Splittgerber NJW 2010, 2014ff; Eichelberger EuZW 2010, 731ff) in nationales Recht umsetzen.

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 125/07

    Bananabay

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Mit Beschluss vom 24.4.2009 hat der Senat das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlage des Bundesgerichtshofs vom 22.1.2009 in dem Verfahren I ZR 125/07 ("Banana-Bay") im Einverständnis mit den Parteien ausgesetzt.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH setzt eine Markenverletzung nach Art. 5 Abs. 1 MarkenRL, § 14 Abs. 2 MarkenG voraus, dass die geschützte Bezeichnung markenmäßig verwendet wird, dass die Bezeichnung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient (vgl. BGH Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay"; EuGH C-206/01 GRUR 2003, 55 = WRP 2002, 1415 "Arsenal Football Club/Reed"; BGHZ 153, 131ff "Abschlussstück"; BGHZ 164, 139ff "Dentale Abformmasse").

    Die Geltendmachung der Rechte ist daher auf die Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. BGH Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay"; EuGH GRUR 2003, 55 "Arsenal Football Club/Reed"; BGH GRUR 2005, 427f = WRP 2005, 616 "Lila-Schokolade").

    Ob in der Verwendung von Marken als Schlüsselwort/ Keyword für eine Adword-Anzeige eine markenmäßige Benutzung in diesem Sinne zu sehen ist, war in der Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. die Darstellung des Meinungsbildes bei OLG Braunschweig MMR 2007, 789 = MarkenR 2007, 449 "Bananabay"; BGH Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay").

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Beschluss vom 26.3.2010 (C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH") über die Vorlage des BGH (Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay") entschieden und dabei auf die weiteren Entscheidungen des EuGH vom 25.3.2010 (C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte") und 23.3.2010 (C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France") Bezug genommen.

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Nunmehr liegt auch die Entscheidung des EuGH vom 8.7.2010 (GRUR 2010, 841ff "Portakabin/Primakabin") vor (zu den EuGH Entscheidungen vgl. auch: Ohly GRUR 2010, 776ff; Splittgerber NJW 2010, 2014ff; Eichelberger EuZW 2010, 731ff).

    Mit den Fragen der Erschöpfung und der beschreibenden Benutzung befasst sich der EuGH in seinem Urteil vom 8.7.2010 (GRUR 2010, 841ff "Portakabin/Primakabin") für den Fall eines Weiterverkäufers gebrauchter Waren.

    Die Vorlagefrage der Vorinstanzen, ob es von Bedeutung ist, in welchem Bereich der Darstellung der Suchergebnisse, im Anzeigen- oder im Trefferbereich, die Anzeige erscheint, hat der EuGH für nicht relevant gehalten und nicht beantwortet (vgl. EuGH Urteil vom 25.3.2010 C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte"; EuGH Urteil vom 8.7.2010 GRUR 2010, 841ff "Portakabin/Primakabin").

    Die Revision ist gemäß § 543 II Nr. 2 ZPO zuzulassen, weil noch keine Entscheidungen des BGH vorliegen, die die Grundsätze aus der Rechtsprechung des EuGH (Beschlüsse vom 23.3.2010 C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France"; vom 25.3.2010 C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte"; vom 26.3.2010 C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH" = "Banana Bay"; vom 8.7.2010 (GRUR 2010, 841ff "Portakabin/Primakabin"; zu den EuGH Entscheidungen vgl. auch: Ohly GRUR 2010, 776ff; Splittgerber NJW 2010, 2014ff; Eichelberger EuZW 2010, 731ff) in nationales Recht umsetzen.

  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Beschluss vom 26.3.2010 (C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH") über die Vorlage des BGH (Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay") entschieden und dabei auf die weiteren Entscheidungen des EuGH vom 25.3.2010 (C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte") und 23.3.2010 (C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France") Bezug genommen.

    Der EuGH legt Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken dahin aus, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden ohne seine Zustimmung im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt wurde, für Waren oder Dienstleistungen, die mit den von der Marke erfassten identisch sind, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen (Urteil vom 23.3.2010 C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France"; Beschluss vom 26.3.2010 C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH").

    Wenn in der Anzeige des Dritten suggeriert wird, dass zwischen diesem Dritten und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht, oder wenn die Anzeige hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist, wird auf eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion zu schließen sein (EuGH Urteil vom 23.3.2010 C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France"; Beschluss vom 26.3.2010 C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH").

    Die Revision ist gemäß § 543 II Nr. 2 ZPO zuzulassen, weil noch keine Entscheidungen des BGH vorliegen, die die Grundsätze aus der Rechtsprechung des EuGH (Beschlüsse vom 23.3.2010 C-236/08 bis 238/08 GRUR 2010, 445 "Google und Google France"; vom 25.3.2010 C-278/08 GRUR 2010, 451 "BergSpechte"; vom 26.3.2010 C-91/09 GRUR 2010, 641 "Eis.de GmbH/ BBY Vertriebsgesellschaft mbH" = "Banana Bay"; vom 8.7.2010 (GRUR 2010, 841ff "Portakabin/Primakabin"; zu den EuGH Entscheidungen vgl. auch: Ohly GRUR 2010, 776ff; Splittgerber NJW 2010, 2014ff; Eichelberger EuZW 2010, 731ff) in nationales Recht umsetzen.

  • OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07

    Markenverletzung durch AdWords - bananabay

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Ob in der Verwendung von Marken als Schlüsselwort/ Keyword für eine Adword-Anzeige eine markenmäßige Benutzung in diesem Sinne zu sehen ist, war in der Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. die Darstellung des Meinungsbildes bei OLG Braunschweig MMR 2007, 789 = MarkenR 2007, 449 "Bananabay"; BGH Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay").

    Der Senat hat bisher (vgl. zusammenfassend: OLG Braunschweig MMR 2007, 789 = MarkenR 2007, 449 "Bananabay") in der Verwendung von Marken als Schlüsselwort für eine Adword-Anzeige eine markenmäßige Benutzung in diesem Sinne gesehen.

    Fragt der Kunde/Internetnutzer unter Nennung eines konkreten Markennamens oder Unternehmensnamens, mithin einer Bezeichnung, die nur in diesem Sinne verwendet wird, hat er, anders als wenn er nur eine umschreibende Äußerung abgibt (z.B.: Schokolade, Pralinen), die Erwartung und Vorstellung, dass das vom Verkäufer beziehungsweise der Suchmaschine herausgesuchte Produkt dieser Marke zuzuordnen ist bzw. vom so benannten Unternehmen stammt bzw. bei dem benannten Unternehmen zu finden ist (vgl. OLG Braunschweig MMR 2007, 789 = MarkenR 2007, 449 "Bananabay").

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH setzt eine Markenverletzung nach Art. 5 Abs. 1 MarkenRL, § 14 Abs. 2 MarkenG voraus, dass die geschützte Bezeichnung markenmäßig verwendet wird, dass die Bezeichnung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient (vgl. BGH Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay"; EuGH C-206/01 GRUR 2003, 55 = WRP 2002, 1415 "Arsenal Football Club/Reed"; BGHZ 153, 131ff "Abschlussstück"; BGHZ 164, 139ff "Dentale Abformmasse").

    Die Geltendmachung der Rechte ist daher auf die Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. BGH Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay"; EuGH GRUR 2003, 55 "Arsenal Football Club/Reed"; BGH GRUR 2005, 427f = WRP 2005, 616 "Lila-Schokolade").

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marke oder durch ein gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. z.B. BGH GRUR 2006, 859 "Malteser Kreuz").
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Soweit der BGH (GRUR 2009, 500 "beta layout") anders lautende Feststellungen der Vorinstanz für die Frage, ob die Verletzung eines Unternehmenskennzeichens vorliegt, gehalten hat, ist dem jedenfalls für Marken, die anders als Unternehmenskennzeichen unter die MarkenRL fallen, nicht zu folgen.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2010, 633 "Sommer unseres Lebens"; BGH GRUR 2008, 702 "Internetversteigerung III"; BGH GRUR 2002, 618 "Meißner Dekor I").
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Das Berufungsgericht (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2011, 91) hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass.
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 86/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Indem der Bundesgerichtshof maßgeblich auf die Platzierung der Adword-Werbung abstellt und das in der Suchzeile sichtbar bleibende Suchwort zur Herstellung einer Verbindung zum Markeninhaber nicht ausreichen lässt (a.a.O. [Rn. 27 f.]), verwirft er die nach Erlass der EuGH-Entscheidungen (wiederum) vertretene engere Auffassung, auf die Kennzeichnung als Anzeige und deren Abgegrenztheit von der Trefferliste komme es nicht an (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2011, 91 [93] - Most-Pralinen) oder eine funktionsbeeinträchtigende Benutzung der als Schlüsselwort verwendeten Marke sei nur zu verneinen, wenn sich aus dem Inhalt der Anzeige entgegen der Erwartung des Nutzers bei Eingabe des Suchwortes unzweifelhaft ergebe, dass damit keine Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens angeboten werden (OLG Frankfurt am Main, MMR 2011, 548 - Schlüsselwort).
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 87/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Indem der Bundesgerichtshof maßgeblich auf die Platzierung der Adword-Werbung abstellt und das in der Suchzeile sichtbar bleibende Suchwort zur Herstellung einer Verbindung zum Markeninhaber nicht ausreichen lässt (a.a.O. [Rn. 27 f.]), verwirft er die nach Erlass der EuGH-Entscheidungen (wiederum) vertretene engere Auffassung, auf die Kennzeichnung als Anzeige und deren Abgegrenztheit von der Trefferliste komme es nicht an (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2011, 91 [93] - Most-Pralinen) oder eine funktionsbeeinträchtigende Benutzung der als Schlüsselwort verwendeten Marke sei nur zu verneinen, wenn sich aus dem Inhalt der Anzeige entgegen der Erwartung des Nutzers bei Eingabe des Suchwortes unzweifelhaft ergebe, dass damit keine Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens angeboten werden (OLG Frankfurt am Main, MMR 2011, 548 - Schlüsselwort).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG München I, 30.08.2010 - 21 O 14144/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39117
LG München I, 30.08.2010 - 21 O 14144/10 (https://dejure.org/2010,39117)
LG München I, Entscheidung vom 30.08.2010 - 21 O 14144/10 (https://dejure.org/2010,39117)
LG München I, Entscheidung vom 30. August 2010 - 21 O 14144/10 (https://dejure.org/2010,39117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,39117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 31, 94 UrhG
    Blu-ray Disc ist keine eigenständige, neue Nutzungsart neben DVD

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 91 (Ls.)
  • K&R 2010, 749
  • ZUM 2011, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 43/07

    Zur Auslegung von Lizenzverträgen - "Der Name der Rose"

    Auszug aus LG München I, 30.08.2010 - 21 O 14144/10
    Insoweit wird auf das Urteil des BGH vom 17.9.2009, Az: I ZR 43/07, (Anlage Ast 7) Bezug genommen.

    a) Entsprechend dem im Vorverfahren ergangenen Urteil des BGH vom 17.9.2009, Az: I ZR 43/07, (Anlage Ast 7) ist davon auszugehen, dass im Schreiben vom 1./2.7.1997 (Anlage Ast 4) der Austausch von empfangsbedürftigen rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen liegt, die aus der Sicht eines objektiven Empfängers gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung ihres gesamten Inhalts auszulegen sind.

    Vor diesem Hintergrund ist die im zweiten Absatz des Schreibens erhaltene Erklärung "Im Hinblick auf 'Der Name der Rose' liegen sämtliche Rechte ohnehin bereits bei ihnen bzw. bei T. Film." als rechtsverbindliche Feststellung zu verstehen, dass das Recht zur Auswertung des Films auf DVD bei der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin liegt (BGH v. 17.9.2009, Az: I ZR 43/07, Rz. 29).

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02

    Der Zauberberg

    Auszug aus LG München I, 30.08.2010 - 21 O 14144/10
    Vor dem Hintergrund der hiesigen Vertragssituation sei der Fall auch nicht mit der vom BGH entschiedenen Konstellation vergleichbar, in der es um das Verhältnis zwischen VHS-Kassette und DVD ging (BGH NJW 2005, 3354 - Zauberberg).

    Dagegen ist eine wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform zu verneinen, wenn durch die neue Verwendungsform die bisher gebräuchliche Verwendungsform nur substituiert wird (vgl. BGH vom 19.5.2005, Az: I ZR 285/02, GRUR 2005, 937, Rz. 31 - Zauberberg).

    bb) Vorliegend dürfte eine Einschätzung allein aufgrund der Marktdaten für die erst seit dem Jahr 2007 auf dem Markt befindliche Blu-ray Disc im Hinblick auf eine Substitution noch nicht eindeutig ausfallen, die stattdessen gebotene tatrichterliche Prognose unter Berücksichtung der dem Gericht bekannten Konsumgewohnheiten (vgl. BGH v. 19.5.2005, Az: I ZR 285/2002, GRUR 2005, 937, Rz. 35 - Zauberberg) ergibt jedoch, dass mit einer Ersetzung der DVD durch die Blu-ray künftig ebenso zu rechnen sein wird, wie dies im Verhältnis zwischen DVD und VHS-Videokassetten der Fall war.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht