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   OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - I-20 W 146/10   

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https://dejure.org/2011,22676
OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - I-20 W 146/10 (https://dejure.org/2011,22676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2011 - I-20 W 146/10 (https://dejure.org/2011,22676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2011 - I-20 W 146/10 (https://dejure.org/2011,22676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Verurteilung auf Unterlassung der Bewerbung einer Preisreduzierung für Zahnersatz ; Anforderungen an den Verstoß gegen eine titulierte Unterlassungsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Umfang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels; Feststellung eines Verstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld aus Unterlassungstitel setzt kerngleiche Handlung voraus

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 286
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 20 W 146/10
    Sofern der Titel das Charakteristische, den sogenannten "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige Handlungsformen erfasst (BGH GRUR 2010, 253 Tz 30 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2010, 855 Tz 17 - Folienrollos).

    Sie haben dann die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Handlungen erfasst sein sollen (BGH GRUR 2010, 855 Tz 17 - Folienrollos).

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 20 W 146/10
    Der Verbotsumfang ist dabei im Regelfall nicht auf die im Urteil beschriebene konkrete Verletzungsform begrenzt (BGH GRUR 2010, 454 Tz. 12 - Klassenlotterie).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 20 W 146/10
    Sofern der Titel das Charakteristische, den sogenannten "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige Handlungsformen erfasst (BGH GRUR 2010, 253 Tz 30 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2010, 855 Tz 17 - Folienrollos).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 20 W 146/10
    Eine weiter gehende Titelauslegung ist dagegen schon auf Grund des strafähnlichen Charakters der Ordnungsmittel des § 890 ZPO unstatthaft (BGH WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung).
  • LG Dortmund, 19.08.2020 - 10 O 19/19

    6.000 Vertragsstrafe für Verletzung von Informationspflichten

    Dies entspricht nicht mehr der konkreten Verletzungsform (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation - charakteristisch war das völlige Fehlen der Angabe eines Vergleichspreises - OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 286).
  • LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Zu deren Auslegung können aber auch Tatbestand und Entscheidungsgründe herangezogen werden (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 286).
  • LG Dortmund, 26.08.2019 - 10 O 233/02

    Zwangsvollstreckung, Unterlassungsgebot, kerngleicher Verstoß

    Zweifel gehen dabei zulasten des Titelinhabers, da er durch entsprechende Antragsformulierung die notwendige Verallgemeinerung des Verbotes herbeiführen kann und das Vollstreckungsverfahren nicht mit Ungewissheiten belastet werden soll, die besser im Erkenntnisverfahren geklärt würden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 286; Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 12, Rn. 6.4).
  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2022 - 3 O 397/18
    Zu deren Auslegung können aber auch Tatbestand und Entscheidungsgründe herangezogen werden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 286).
  • KG, 12.02.2013 - 5 W 14/13
    (vgl. auch OLG Hamburg MD 2009, 1075; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 286).
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