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   OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09   

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https://dejure.org/2011,3671
OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2011,3671)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2011 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2011,3671)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2011,3671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen in öffentlichen Parks sind rechtswidrig

  • taz.de (Pressebericht, 19.01.2012)

    Knipsgebühr im Garten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Missachtung eines aufgrund des Hausrechts ausgesprochenen Fotografieverbots

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 301
  • MMR 2012, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Die entgegenstehende im Revisionsurteil vertretene Ansicht des Bundesgerichtshofs beruhe auf grundsätzlich unrichtigen Anschauungen von der Bedeutung der (landes-, bundes- und gemeinschaftsrechtlichen) Grundrechte und sei überdies durch die sog. Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überholt (Urteil v. 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06).

    Denn eine solche Änderung ist weder mit der sog. Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06, NJW 2011, 1201) noch mit den zitierten Entscheidungen des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs verbunden.

    Das steht in Einklang mit der in der Fraport-Entscheidung getroffenen Aussage, wonach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG die Zutrittsrechte des Einzelnen nicht erweitert und keinen spezifischen Raumbezug aufweist (BVerfG a. a. O., juris Rn. 98).

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Alle diese Regelungen und Veröffentlichungen gäben nur das wieder, was seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1974 (I ZR 99/73 "Schloss Tegel") in den beteiligten Verkehrskreisen ohnehin bekannt gewesen sei.

    Ein weitergehender Schuldvorwurf lässt sich entgegen der Auffassung der Klägerin nicht schon daran festmachen, dass bereits seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1974 (I ZR 99/73 "Schloss Tegel") der Zuweisungsgehalt des Eigentums festgestanden habe.

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10

    Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Sie entspricht im Wesentlichen dem Urteilsausspruch des Bundesgerichtshofs im Parallelverfahren (Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10).

    b) Der Auskunftsanspruch teilt das Schicksal des Unterlassungsanspruchs (RU Tz. 38 und BGH Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10, Tz. 34).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Dies umso weniger, als die Entscheidung des Bundesgerichtshofs durch die Fraport-Entscheidung überholt sei und der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats widerspreche (Urteile vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30 und 34/09).

    Die Urteile des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshof vom 7. Dezember 2010 (VI ZR 30 und 34/09) sind vor Erlass des Revisionsurteil verkündet worden und ohne hinreichenden Bezug zu der entschiedenen Rechtsfrage, da dort über die Verantwortlichkeit für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen befunden worden ist.

  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08

    Schloss-Fotos I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (1 O 161/08) teilweise abgeändert und - unter Abweisung der weitergehenden Klage und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Auf - zugelassene - Revision hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10; im Folgenden: RU) das Senatsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen: Der Bundesgerichtshof hat - anders als der Senat - eine Eigentumsverletzung durch ungenehmigtes Fotografieren der Parkanlagen und Gebäude von nicht dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundstücken der Klägerin bejaht, sich an einer Verurteilung der Beklagten zu Unterlassung und Auskunft aber deshalb gehindert gesehen, weil das Eigentum der Klägerin bestritten und nicht nachgewiesen sei (RU Tz. 32).
  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    (3) Ob die Erwägungen, mit denen die Maßgeblichkeit der Rechtsauffassung des Gerichts, an das zurückverwiesen wurde, in verfassungsrechtlichen Fragen verneint wird (vgl. BVerfGE 2, 406; BGH NJW 2007, 1127, juris Rn. 21), auch bezüglich entsprechender supranationaler Gewährleistungen greifen, was in der Konsequenz der Revisibilität supranationalen Rechts liegen würde, kann auf sich beruhen.
  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    (3) Ob die Erwägungen, mit denen die Maßgeblichkeit der Rechtsauffassung des Gerichts, an das zurückverwiesen wurde, in verfassungsrechtlichen Fragen verneint wird (vgl. BVerfGE 2, 406; BGH NJW 2007, 1127, juris Rn. 21), auch bezüglich entsprechender supranationaler Gewährleistungen greifen, was in der Konsequenz der Revisibilität supranationalen Rechts liegen würde, kann auf sich beruhen.
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Im zweiten Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht die Verurteilung der Beklagten unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen hinsichtlich des Unterlassungsantrags auf Aufnahmen aus dem Zeitraum ab dem 23. August 1994 und hinsichtlich der Feststellung der Schadensersatzpflicht auf den Zeitraum nach der Verkündung des ersten Revisionsurteils des Senats am 17. Dezember 2010 reduziert (GRUR-RR 2012, 301).
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