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   OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - I-2 W 22/11   

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OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - I-2 W 22/11 (https://dejure.org/2011,36074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2011 - I-2 W 22/11 (https://dejure.org/2011,36074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - I-2 W 22/11 (https://dejure.org/2011,36074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 856
  • GRUR-RR 2012, 305
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11
    Der Begriff ist anerkanntermaßen weit auszulegen (vgl. BGH, Mitt. 2011, 230; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 143 PatG, Rdnr. 1; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 143 Rdnr. 37 m. w. Nachw.).

    Zu den Patentstreitsachen zählen alle Klagen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder ist sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGHZ 14, 72, 77 ff.; BGH, Mitt. 2011, 230).

    Hierzu können insbesondere Klagen gehören, deren Anspruchsgrundlage sich aus einem Patent oder einer nicht geschützten Erfindung ergibt (BGH, Mitt. 2011, 230).

    Daran, dass der Begriff der Patentstreitsache grundsätzlich weit auszulegen ist, hat der Bundesgerichtshof in seiner unlängst ergangenen Entscheidung vom 22.02.2011 (X ZB 4/09, Mitt. 2011, 230) festgehalten.

    Bei Klagen, deren Anspruchsgrundlage sich nicht - entsprechend dem Wortlaut des § 143 PatG - aus dem Patentgesetz ergibt und bei denen das den Klagegrund bildende Rechtsverhältnis auch keine sonstige Regelung durch das Patentgesetz erfährt, sei deshalb der Sinn und Zweck der Zuständigkeit gemäß § 143 PatG zu beachten (BGH, Mitt. 2011, 230).

  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11
    Zu den Patentstreitsachen zählen alle Klagen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder ist sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGHZ 14, 72, 77 ff.; BGH, Mitt. 2011, 230).

    Im Anschluss an die Entscheidungen RGZ 170, 226, 229 f. und BGHZ 8, 16, 18 ist der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 14, 72 zu der Definition gelangt, dass zu den Patentstreitsachen alle Klagen zählen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind, wobei es - über die vorgenannten älteren Entscheidungen hinausgehend - nicht erforderlich ist, dass die Erfindung patentfähig ist.

  • BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52

    Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11
    Im Anschluss an die Entscheidungen RGZ 170, 226, 229 f. und BGHZ 8, 16, 18 ist der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 14, 72 zu der Definition gelangt, dass zu den Patentstreitsachen alle Klagen zählen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind, wobei es - über die vorgenannten älteren Entscheidungen hinausgehend - nicht erforderlich ist, dass die Erfindung patentfähig ist.
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11
    Letztlich geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass Klagen über die Berechtigung zur Werbung unter Hinweis auf eine eingetragene Marke Kennzeichenstreitsachen im Sinne von § 140 MarkenG sind (BGH, GRUR 2009, 888, 890 Tz. 24 - Thermoroll; zur Qualifikation von Klagen auf Unterlassung kennzeichenrechtlicher Schutzrechtsberühmung als Kennzeichenstreitsache siehe auch: OLG Nürnberg, Mitt. 1985, 97; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rdnr. 5 und 13; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 140 Rdnr. 5).
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 50/65

    Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11
    Nicht maßgebend ist nach der Entscheidung BGHZ 49, 99, 108, ob insoweit patentrechtliche oder technische Fragen in dem betreffenden Rechtsstreit eine Rolle spielen.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.1986 - 2 W 16/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11
    Wie der Senat bereits in anderer Besetzung entschieden hat (Beschl. v. 17.04.1998 - 2 W 16/86, JurBüro 1986, 1904) ist namentlich die Klage auf Unterlassung unberechtigter Patentberühmung eine Patentstreitsache, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob über den Bestand oder Schutzumfang eines Patents gestritten wird.
  • RG, 29.09.1942 - I 39/42

    1. Zum Begriffe der Patentstreitsache im Sinne des § 51 Abs. 1 PatG. 2. Wie ist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11
    Im Anschluss an die Entscheidungen RGZ 170, 226, 229 f. und BGHZ 8, 16, 18 ist der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 14, 72 zu der Definition gelangt, dass zu den Patentstreitsachen alle Klagen zählen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind, wobei es - über die vorgenannten älteren Entscheidungen hinausgehend - nicht erforderlich ist, dass die Erfindung patentfähig ist.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

    Bezüglich der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache ist nicht zu prüfen, ob die Mitwirkung des Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S. des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639, 640 - Kosten des Patentanwalts I; GRUR 2011, 754 Rn. 17 - Kosten des Patentanwalts II; GRUR 2012, 756 Rn. 20 - Kosten des Patentanwalts III [jew. zu § 140 III MarkenG]; Senat, GRUR-RR 2012, 305, 307 - Unberechtigte Patentberühmung; GRUR-RR 2012, 308 f. - Fahrbare Betonpumpen).

    Ob der Patentanwalt im Rahmen seiner Mitwirkung auch technische oder patentrechtliche Fragen zu beantworten hatte, ist ohne Belang (Senat, GRUR-RR 2012, 305, 307; GRUR-RR 2012, 308, 309).

    Der Begriff der Patentstreitsache ist grundsätzlich weit auszulegen (BGH, GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache; Senat, GRUR-RR 2012, 305 - Unberechtigte Patentberühmung; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl., § 143 PatG Rn. 1).

    Hierzu können insbesondere Klagen gehören, deren Anspruchsgrundlage sich aus einem Patent oder einer nicht geschützten Erfindung ergibt (BGH, GRUR 2011, 662 Rn. 9 - Patentstreitsache; GRUR 2013, 756 Rn. 10 - Patentstreitsache II), wobei aber auch Klagen, deren Anspruchsgrundlage sich nicht aus dem Patentgesetz ergibt, unter den Begriff der Patentstreitsache fallen können (Senat, GRUR-RR 2012, 305).

    Daher unterfallen z.B. auch wettbewerbsrechtliche oder deliktsrechtliche Klagen gegen Patentberühmungen oder Anspruchsberühmungen § 143 Abs. 3 PatG (vgl. hierzu Senat, GRUR-RR 2012, 305).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2023 - 15 W 15/23

    Erstattungsfähigkeit der durch die Hinzuziehung eines Patentanwalts entstandenen

    Der Begriff der Patentstreitsache ist grundsätzlich weit auszulegen (BGH, GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 305 - Unberechtigte Patentberühmung; Beschl. v. 31.08.2017 - 2 W 14/17, GRUR-RS 2017, 125977 Rn. 8 - Patentanwaltskosten; Benkard PatG/Grabinski/Zülch/Tochtermann, 12. Aufl. 2023, PatG § 143 Rn. 1).

    Hierzu können insbesondere Klagen gehören, deren Anspruchsgrundlage sich aus einem Patent oder einer nicht geschützten Erfindung ergibt (BGH, GRUR 2011, 662 Rn. 9 - Patentstreitsache; BGH, GRUR 2013, 756 Rn. 10 - Patentstreitsache II), wobei aber auch Klagen, deren Anspruchsgrundlage sich nicht aus dem Patentgesetz ergibt, unter den Begriff der Patentstreitsache fallen können (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 305 - Unberechtigte Patentberühmung; Beschl. v. 31.08.2017 - 2 W 14/17, GRUR-RS 2017, 125977 Rn. 8 - Patentanwaltskosten).

    Insbesondere unterfallen dem Begriff der Patentstreitsache zum Beispiel auch wettbewerbsrechtliche oder deliktsrechtliche Klagen gegen Patentberühmungen oder Anspruchsberühmungen aus einem Patent (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 305 - Unberechtigte Patentberühmung; Beschl. v. 31.08.2017 - 2 W 14/17, GRUR-RS 2017, 125977 Rn. 8 - Patentanwaltskosten; Benkard PatG/Grabinski/Zülch/Tochtermann, a.a.O., PatG § 143 Rn. 4; Mes, 5. Aufl. 2020, PatG § 146 Rn. 27).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach (bisher) herrschender und auch vom Senat vertretenen Meinung ist § 143 Abs. 3 PatG zwar als eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung zu verstehen, welche gerade von der gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO erforderlichen Prüfung, ob die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig war, befreit (BGH GRUR 2020, 781- EPA-Vertreter; BGH GRUR 2003, 639 - Kosten des Patentanwalts; Senat I-15 UH 1/16, Beschl. v. 19.07.2019; OLG Düsseldorf I-2 W 12/18, Beschl. v. 25.05.2018; OLG Hamburg BeckRS 2018, 30228; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 305 - Unberechtigte Patentberühmung; BeckOK PatR/Kircher, 24. Ed., PatG § 143 Rn. 35; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG 11. Aufl., § 143 Rn. 23; Busse/Keukenschrijver/Kaess, PatG 8. Aufl., § 143 Rn. 131; Schulte/Rinken, PatG 11. Aufl., § 143 Rn. 37).
  • OLG Köln, 09.07.2012 - 2 U 30/12

    Nachweis eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes in einem Insolvenzverfahren

    Zu den maßgeblich rechtlichen Gesichtspunkten hat bereits der Einzelrichter des Senats in dem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in dieser Sache mit Beschluss vom 08.04.2011 - 2 W 22/11 - ausgeführt:.
  • LG Köln, 02.02.2012 - 15 O 259/11

    Rückzahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters von Beiträgen der

    Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Oberlandesgerichts Köln im Beschluss vom 08.04.2011 (2 W 22/11, unter 1.b)aa)) Bezug genommen (Bl. 50 ff. d.A.).
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