Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.03.2012 - I-4 U 135/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Benutzung einer Marke für das Anbieten einer Dienstleistung ist zulässig, wenn der Verkehr nicht irrtümlich annimmt, der Markeninhaber selbst biete die Leistung an
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Nennung einer Marke für Dienstleistungen
- kanzlei.biz
Keine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion bei bloßem Hinweis auf eine bestimmte Methode
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Nennung einer Marke für Dienstleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 13.07.2011 - 12 O 202/10
- OLG Hamm, 01.03.2012 - I-4 U 135/11
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 67/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 384
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 67/12
Markenrecht: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch die Annahme …
Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Hamm, GRUR-RR 2012, 384).