Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.11.2011

Rechtsprechung
   AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22966
AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10 (https://dejure.org/2011,22966)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 17.05.2011 - 27 C 2550/10 (https://dejure.org/2011,22966)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 27 C 2550/10 (https://dejure.org/2011,22966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert von nur 500,00 EUR für E-Mail-Spam / Richter geht von nur geringem Aufwand beim Umgang mit Spam aus, da er selbst für die Löschung belästigender E-Mails weniger als 3 Sekunden benötigt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterlassungserklärung wegen E-Mail-Spams darf nicht auf die konkret benutzte E-Mail-Adresse beschränkt werden / Streitwert für E-Mail-Spam (”1,5 unverlangte Werbe-E-Mails pro Woche”) liegt bei 500,00 EUR

  • openjur.de

    Streitwert, Unterlassung, Spam-Mail, unverlangte Werbung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB
    Wirtschaftsrecht Strafrecht Handelsrecht Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Sonstiges | Streitwert, Unterlassung, Spam-Mail, unverlangte Werbung

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Streitwert bei "Spam"-Mails

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails ("Spam") richtet sich nach dem klägerischen Unterlassungsinteresse; Bemessung des Streitwerts der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter ...

  • Wolters Kluwer

    Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails ("Spam") richtet sich nach dem klägerischen Unterlassungsinteresse; Bemessung des Streitwerts der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werbeemails (Spam) - Unterlassungsanspruch und Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 1; ZPO §§ 3 ff.
    Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails ("Spam") richtet sich nach dem klägerischen Unterlassungsinteresse; Bemessung des Streitwerts der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei E-Mail-Spam 500 EUR

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unverlangte Werbe-E-Mail (Spam) - Herabsetzung des Streitwerts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unverlangte Werbe-E-Mail (Spam) - Herabsetzung des Streitwerts

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 468
  • NJW-RR 2011, 1613
  • GRUR-RR 2012, 95 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10
    Aus der Erfahrung heraus lässt sich sagen, dass derartige Fälle dort bei weitem besser aufgehoben sind." (Terhaag in BB 2009, 2224, Entscheidungsbesprechung zu BGH, I ZR 218/07, Beschluss vom 20.5.2009).

    Denn auch wenn volumenabhängige Zusatzkosten für solche Mails in Anbetracht der gerade auch im gewerblichen Bereich durchgesetzten Flatrate-Tarife heutzutage nicht mehr den Marktgegebenheiten entsprechen dürften, verursacht unverlangte E-Mail-Werbung doch stets einen gewissen Arbeitsaufwand für das Sichten und Aussortieren dieser Mails (vgl. BGH, I ZR 218/07, Beschluss vom 20.5.2009, zit. nach Juris, m.w.N.).

  • LG München I, 10.10.2008 - 23 O 1724/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wiederholungsgefahr bei einmaliger unverlangter

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10
    Dieses häufig genannte Kriterium der Abschreckungswirkung aber (auch herangezogen z.B. von LG München, 23 O 1724/08, Urteil vom 10.10.2008, zit. nach Juris) findet sich weder in § 23 RVG, noch in §§ 39ff. GKG, noch in §§ 3ff. ZPO.
  • OLG Koblenz, 29.09.2006 - 14 W 590/06

    Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung gegen die Versendung von

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10
    Dem Gericht ist eine Vielzahl von in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zum Streitwert oder zum Gegenstandswert der Abwehr unverlangter E-Mail-Sendungen bekannt, die im Wesentlichen zwischen 500 EUR (z.B. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262, zit. nach Juris) und 10.000 EUR (OLG Koblenz, GRUR 2007, 352, zit. nach Juris) rangieren, wobei überwiegend als Begründung auf eigene Entscheidungen oder solche anderer Gerichte verwiesen wird; auch die Klägerin argumentiert mit Hinweisen auf Rechtsprechungsgewohnheiten.
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2008 - 6 W 121/07

    Bestimmung des Streitwerts bei Zusendung von ungebetenen E-Mails

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10
    Dem Gericht ist eine Vielzahl von in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zum Streitwert oder zum Gegenstandswert der Abwehr unverlangter E-Mail-Sendungen bekannt, die im Wesentlichen zwischen 500 EUR (z.B. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262, zit. nach Juris) und 10.000 EUR (OLG Koblenz, GRUR 2007, 352, zit. nach Juris) rangieren, wobei überwiegend als Begründung auf eigene Entscheidungen oder solche anderer Gerichte verwiesen wird; auch die Klägerin argumentiert mit Hinweisen auf Rechtsprechungsgewohnheiten.
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10
    BGH, VI ZR 65/04, Beschluss vom 30.11.2004, zit. nach Juris, setzt einen Gegenstandswert von 3.000 EUR an, da die Belästigung durch die Mail durch das Kammergericht als "verhältnismäßig geringfügig" bewertet worden sei und hiermit ein Wert von 3.000 EUR einhergehe.
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83

    Begriff des Anspruchs nicht vermögensrechtlicher Art

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10
    Auch wenn die Parteien - mangels eines Wettbewerbsverhältnisses untereinander - vorliegend nicht um wettbewerbsrechtliche Ansprüche streiten, geht das Gericht davon aus, dass es sich bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung durch ein Unternehmen um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt; denn anders als bei etwa der Abwehr unerwünschter telefonischer Belästigung durch Privatleute (vgl. z.B. BGH NJW 1985, 809) steht hier das wirtschaftliche Interesse eines Unternehmens an der Abwehr der durch unverlangte Werbe-Mails ("Spam") verursachten wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, insbesondere der Arbeitskraftbindung, im Vordergrund.
  • LG Freiburg, 02.07.2015 - 3 S 233/14

    Wettbewerbswidrige Werbung via Internet: Kundenzufriedenheitsanfrage per Email;

    Nicht von Bedeutung ist das Interesse des Klägers am Unterbleiben von Wettbewerbshandlungen gegenüber potentiellen anderen Kunden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2008 - 6 W 121/07; AG Mülheim, Urteil vom 17.05.2011 - 27 C 2550/10 juris).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2018 - 20 T 2/18

    Bemessung des Streitwerts, Streitwert, wettbewerbswidrige Email-Werbung, Email

    Unter diesen Umständen ist ein Streitwertes von 250, 00 EUR anzunehmen (unter Bezugnahme auf LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 20 T 16/17 - AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14 - Festsetzung auf 500, 00 EUR, jeweils einen Gewerbebetrieb betreffend, bei dem das Unterlassungsinteresse grundsätzlich höher als bei Privatpersonen zu bewerten sein dürfte ; AG Mülheim, 17.05.2011 - 27 C 2550/10 - OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13 - mit einer ausführlichen Auswertung der Streitwertfestsetzungen durch verschiedene Gerichte ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8883
OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11 (https://dejure.org/2011,8883)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2011 - 6 W 91/11 (https://dejure.org/2011,8883)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2011 - 6 W 91/11 (https://dejure.org/2011,8883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO
    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen unzureichende Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitwerts bei Unterlassungsansprüchen einzelner Mitbewerber im Falle fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert von Unterlassungsansprüchen von Mitbewerbern wegen fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 185
  • GRUR-RR 2012, 95
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 04.08.2011 - 6 W 70/11

    Streitwert für Unterlassungsantrag gegen unzureichende Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11
    Die ständige Rechtsprechung des Senats, wonach Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern wegen fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung im Rahmen der Streitwertfestsetzung regelmäßig sehr gering zu bewerten sind, lässt sich auf vergleichbare Unterlassungsansprüche von Verbraucherschutzverbänden nicht übertragen; das Interesse dieser Verbände an der gerichtlichen Durchsetzung solcher Ansprüche ist höher zu bewerten als das Interesse einzelner Mitbewerber (Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. Beschl. v. 4.8.2011 - 6 W 70/11).

    Da der Antragsteller als Verbraucherschutzverband die Aufgabe hat, diese Belange zu vertreten, ist auch sein Interesse an der gerichtlichen Durchsetzung höher zu bewerten als das Interesse einzelner Mitbewerber (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 04.08.2011 - 6 W 70/11).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06

    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Streitwertbemessung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11
    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, dass der Streitwert für Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern gegen die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen regelmäßig sehr gering zu bemessen ist, weil die Interessenlage des Mitbewerbers durch einen solchen Wettbewerbsverstoß nur mittelbar berührt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 12.11.2009 - 6 W 164/09; OLGR 2006, 976; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

    Die Interessenlage der Mitbewerber, deren Schutz der Verfügungskläger für ihre Mitglieder kollektiv nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG wahrnimmt, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 7 zum Verstoß gegen die Informationspflichten nach dem TMG; Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, juris Rn. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris Rn. 3).

    Ein pauschaler Ansatz von 15.000 EUR (so etwa OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 4. August 2011 - 6 W 70/11- und vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris) unabhängig von den konkreten Umständen des einzelnen Falls - insbesondere der Anzahl der beanstandeten Verletzungen - erscheint nicht sachgerecht.

  • OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12

    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Kostentragung durch die obsiegende

    Die insoweit vom Oberlandesgericht Frankfurt vertretene abweichende Auffassung zum Streitwert von Klagen von Verbraucherverbänden (GRUR-RR 2012, 95) teilt der Senat nicht (Senat GRUR-RR 2012, 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht