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   OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - I-2 U 58/10   

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OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - I-2 U 58/10 (https://dejure.org/2012,30076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.2012 - I-2 U 58/10 (https://dejure.org/2012,30076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 2012 - I-2 U 58/10 (https://dejure.org/2012,30076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum vollständigen Umhüllen von Stückgut mittels Stretchfolien

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Haubenstretchautomat IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum vollständigen Umhüllen von Stückgut mittels Stretchfolien, da die Beklagten das Klagepatent zwar verletzt haben, die Klägerin die daraus folgenden Ansprüche jedoch durch zu späte gerichtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Lizenzgebühr nach 12 Jahren ohne Geltendmachung der Patentverletzung

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 4 O 243/97
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - I-2 U 58/10

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 1
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10
    Die Vorgabe der Merkmale 1.6.4 und 9, die Folienhaube um mindestens 5% längszustretchen, betrachtet der Fachmann als "echten" Mindestwert im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil) zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben in Patentansprüchen (so auch zu Merkmal 1.6.4 der Sachverständige G, Anhörungsprotokoll S. 11, Bl. 6 d.A. u. Bl. 1460 BA).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10
    Die Vorgabe der Merkmale 1.6.4 und 9, die Folienhaube um mindestens 5% längszustretchen, betrachtet der Fachmann als "echten" Mindestwert im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil) zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben in Patentansprüchen (so auch zu Merkmal 1.6.4 der Sachverständige G, Anhörungsprotokoll S. 11, Bl. 6 d.A. u. Bl. 1460 BA).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10
    Die Vorgabe der Merkmale 1.6.4 und 9, die Folienhaube um mindestens 5% längszustretchen, betrachtet der Fachmann als "echten" Mindestwert im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil) zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben in Patentansprüchen (so auch zu Merkmal 1.6.4 der Sachverständige G, Anhörungsprotokoll S. 11, Bl. 6 d.A. u. Bl. 1460 BA).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10
    Nach solchen gänzlich ungewöhnlich langen Zeiträumen einer Untätigkeit gewinnt das Zeitmoment ein solches Gewicht, dass an die das Umstandsmoment ausfüllenden Umstände geringere Ansprüche gestellt werden können, als dies bei einer weniger lang dauernden bewussten Duldung der patentverletzenden Handlungen geboten wäre (vgl. BGH GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10
    Die Vorgabe der Merkmale 1.6.4 und 9, die Folienhaube um mindestens 5% längszustretchen, betrachtet der Fachmann als "echten" Mindestwert im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil) zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben in Patentansprüchen (so auch zu Merkmal 1.6.4 der Sachverständige G, Anhörungsprotokoll S. 11, Bl. 6 d.A. u. Bl. 1460 BA).
  • BGH, 01.04.2003 - X ZR 136/99

    Ablehnung der Nichtigerklärung eines Patents für ein Verfahren zur Umhüllung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10
    Eine den deutschen Teil des Klagepatentes betreffende Nichtigkeitsklage hatte keinen Erfolg (vgl. die Urteile des Bundespatentgerichts vom 23. Februar 1999 [Anlage B 6] und des Bundesgerichtshofes vom 1. April 2003 [X ZR 136/99 - Anlage BK 10 BA]).
  • KG, 08.04.2016 - 5 U 156/14

    WhatsApp muss AGB auf Deutsch anbieten und Kommunikationsweg neben E-Mail-Adresse

    Sie regelt abschließend, welche Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern als unlauter anzusehen und deswegen unzulässig sind (EuGH GRUR 2009, 199, Rn. 51 - VTB/Total Belgium und Galatea/Sanoma; BGH GRUR 2008, 807, Rn. 17-Millionen-Chance; GRUR 2012, 949, Rn. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat GRUR-RR 2013, 1-23).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15

    Patentverletzung: Befugnis des Patentlizenznehmers zur Erteilung von

    Ansprüche wegen Patentverletzung können nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs verwirkt sein, wenn sich der Verletzer wegen der Duldung der Verletzungshandlungen durch den Patentinhaber über einen längeren Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter; vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 1 juris-Rn. 89 - Haubenstretchautomat).

    Im Fall "Haubenstretchautomat" (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 1) hatte die Klägerin mindestens 12 Jahre lang mit der Verfolgung der Patentverletzung zugewartet; auch hier kamen tatsächliche Umstände hinzu, die für eine Verwirkung sprachen.

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Die vorstehenden Erwägungen gelten unabhängig davon, ob die hier geltend gemachten Schadenersatzansprüche ganz oder zum Teil verjährt sind, denn die im Falle einer Verjährung übrig bleibenden Ansprüche auf Restschadenersatz unterliegen in Bezug auf die Verwirkung denselben Grundsätzen wie der ursprüngliche Schadenersatzanspruch (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2015, Az.: I-2 U 30/10, BeckRS 2016, 03303).

    Da die Einschätzung, ob die Voraussetzungen des § 145 PatG gegeben sind, insbesondere ob der Gegenstand der Klagerweiterung dieselbe oder eine gleichartige Handlung im Sinne dieser Bestimmung betrifft, in jedem konkreten Einzelfall besonderen Schwierigkeiten unterliegt und sich häufig auch nicht hinreichend sicher vorhersehen lässt, wie die in einem erneuten Verfahren mit der Sache befassten Gerichte die Frage entscheiden werden, kann vom Kläger nicht verlangt werden, dass er das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Bestimmung zutreffend einschätzt; die Sachdienlichkeit fehlt deshalb erst dann, wenn § 145 PatG ersichtlich nicht einschlägig ist (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; Urt. v. 27.10.2011, Az.: I-2 U 84/10 = GRUR-Prax 2012, 212).

    Die mangels Zustimmung der Beklagten zur Erweiterung der Klage erforderliche Sachdienlichkeit setzt voraus, dass ein ansonsten drohender neuer Rechtsstreit vermieden wird und der bisherige Streitstoff erster Instanz verwendet werden kann (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Der Senat hält sie jedoch für sachdienlich im Sinne von § 533 Nr. 1 ZPO, weil durch die Einbeziehung der nunmehr zusätzlich geltend gemachten Auskunfts- und Verwahrungsansprüche ein in Bezug auf den zwischenzeitlich begonnenen Vertrieb der angegriffenen Ausführungsform ansonsten drohendes neues einstweiliges Verfügungsverfahren vermieden wird und der bisherige Streitstoff erster Instanz bei der Beurteilung der Frage, ob der Verfügungsklägerin auch diese Ansprüche zustehen, vollumfänglich verwendet werden kann (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Der Senat hält sie jedoch für sachdienlich im Sinne von § 533 Nr. 1 ZPO, weil durch die Einbeziehung der nunmehr zusätzlich geltend gemachten Auskunfts- und Verwahrungsansprüche ein in Bezug auf den zwischenzeitlich begonnenen Vertrieb der angegriffenen Ausführungsform ansonsten drohendes neues einstweiliges Verfügungsverfahren vermieden wird und der bisherige Streitstoff erster Instanz bei der Beurteilung der Frage, ob der Verfügungsklägerin auch diese Ansprüche zustehen, vollumfänglich verwendet werden kann (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat).
  • LG Düsseldorf, 21.06.2022 - 4c O 96/18

    Klammergreifer

    Auf Grund dieser Wurzel im Grundsatz von Treu und Glauben kann der Verwirkungseinwand auch in Patentverletzungsfällen nicht allgemein ausgeschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat).

    Es bedarf einer Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, wobei das Zeit- und das Umstandsmoment in einer Wechselbeziehung stehen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat).

    Auch wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, ist stets noch unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob es dem Verletzer zugemutet werden kann, den Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers gleichwohl nachzukommen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 30/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Die vorstehenden Erwägungen gelten unabhängig davon, ob die hier geltend gemachten Schadenersatzansprüche ganz oder zum Teil verjährt sind, denn die im Falle einer Verjährung übrig bleibenden Ansprüche auf Restschadenersatz unterliegen in Bezug auf die Verwirkung denselben Grundsätzen wie der ursprüngliche Schadenersatzanspruch (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 4b O 270/09

    Proteintherapie

    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner, weil sein Gläubiger über einen gewissen Zeitraum untätig geblieben ist (Zeitmoment) bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, weswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Umstandsmoment) (vgl. BGH, GRUR 2001, 323, 324 - Temperaturwächter, OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 1, 3 f. - Haubenstretchautomat).

    Je länger der Gläubiger untätig bleibt, obwohl eine Geltendmachung seiner Rechte zu erwarten wäre, desto mehr wird der Schuldner in seinem Vertrauen schutzwürdig, der Gläubiger werde ihn nicht mehr in Anspruch nehmen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 1, 3 f. - Haubenstretchautomat).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Der Senat hält sie jedoch für sachdienlich im Sinne von § 533 Nr. 1 ZPO, weil durch die Einbeziehung der nunmehr zusätzlich geltend gemachten Auskunfts- und Verwahrungsansprüche ein in Bezug auf den zwischenzeitlich begonnenen Vertrieb der angegriffenen Ausführungsform ansonsten drohendes neues einstweiliges Verfügungsverfahren vermieden wird und der bisherige Streitstoff erster Instanz bei der Beurteilung der Frage, ob der Verfügungsklägerin auch diese Ansprüche zustehen, vollumfänglich verwendet werden kann (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Die vorstehenden Erwägungen gelten unabhängig davon, ob die hier geltend gemachten Schadenersatzansprüche ganz oder zum Teil verjährt sind, denn die im Falle einer Verjährung übrig bleibenden Ansprüche auf Restschadenersatz unterliegen in Bezug auf die Verwirkung denselben Grundsätzen wie der ursprüngliche Schadenersatzanspruch (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 1, 3 - Haubenstretchautomat).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 2 U 116/05

    Verletzung eines Gebrauchsmusters Gebrauchsmuster über eine saugfähige

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 31/14

    Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 2 U 39/17

    Ansprüche wegen einer behaupteten Verletzung des deutschen Teils eines

  • LG Düsseldorf, 08.10.2015 - 4b O 30/13

    Steuervorrichtung für Klauenverriegelungselemente

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