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   OLG Köln, 07.12.2012 - I-6 U 69/12   

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https://dejure.org/2012,45917
OLG Köln, 07.12.2012 - I-6 U 69/12 (https://dejure.org/2012,45917)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.2012 - I-6 U 69/12 (https://dejure.org/2012,45917)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - I-6 U 69/12 (https://dejure.org/2012,45917)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Hausnotruf

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Neue Überraschung für die Markt- und Meinungsforscher: OLG Köln hält eine im Rahmen einer Meinungsumfrage erfragte Einwilligung zu einem Werbeanruf für zulässig.

  • R&W Online

    Hausnotruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden hinsichtlich unaufgeforderter Telefonwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden hinsichtlich unaufgeforderter Telefonwerbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hausnotruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung auch durch wohltätige Organisationen nur mit vorheriger Zustimmung zulässig - § 7 UWG gilt auch für Anrufer ohne Gewinnerzielungsabsicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unerlaubte Telefonwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrufender Dienstleister ist beweispflichtig für Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanruf

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Cold Call-Verbot gilt auch für wohltätige Einrichtungen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Belästigende Telefonwerbung, und zwar auch bei Anrufen einer wohltätigen Organisation

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Webreanruf durch wohltätiges Unternehmen ist ohne Einverständnis wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbot von Werbeanrufen ohne vorherige Einwilligung gilt auch für wohltätige Einrichtungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbot von Werbeanrufen ohne vorherige Einwilligung gilt auch für wohltätige Einrichtungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Telefonwerbung für Hausnotrufdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 219
  • MMR 2013, 516
  • K&R 2013, 268
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12
    Daher genügt die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts dem Bestimmtheitserfordernis eines Unterlassungsantrag in der Regel nicht (st. Rspr.: BGH, GRUR 2000, 438 [440] - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77 [78] - Rechenzentrum; BGH, GRUR 2007, 607 [Rn. 16] - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, GRUR 2011, 433 [Rn. 10] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 17] - Double-opt-in-Verfahren).

    Ob für den in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 UWG geregelten Fall unzulässiger Telefonwerbung von vornherein etwas anderes gilt, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (BGH, GRUR 2007, 607 [Rn. 13, 17] - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 18] - Double-opt-in-Verfahren).

    Eine weitere Konkretisierung gegenüber dem Gesetzeswortlaut erfolgt dadurch, dass der Antrag mit den Worten "um für einen Hausnotruf zu werben" auf die beanstandete Verletzungsform Bezug nimmt (vgl. für den Ausdruck "zum Zwecke der Kundenakquise" BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 19] - Double-opt-in-Verfahren).

    Der deutsche Gesetzgeber war daher frei, nicht nur im Rahmen der von der Datenschutzrichtlinie vorgegebenen - und von der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken unberührt gelassenen (vgl. BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 26] - Double-opt-in-Verfahren) -Wahlmöglichkeit materiellrechtlich die strengere "Opt-In"-Lösung vorzusehen, wonach eine Kontaktaufnahme nur bei vorheriger Einwilligung zulässig ist (vgl. BT-Drs. 15/1487, S. 21), sondern auch für die gerichtliche Rechtsdurchsetzung eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände entsprechend den im Wettbewerbsrecht bestehenden Regelungen zuzulassen.

    b) Den ihr obliegenden Beweis einer solchen Einwilligung (vgl. BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 30] - Double-opt-in-Verfahren) hat die Beklagte jedoch nicht geführt.

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12
    Daher genügt die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts dem Bestimmtheitserfordernis eines Unterlassungsantrag in der Regel nicht (st. Rspr.: BGH, GRUR 2000, 438 [440] - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77 [78] - Rechenzentrum; BGH, GRUR 2007, 607 [Rn. 16] - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, GRUR 2011, 433 [Rn. 10] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 17] - Double-opt-in-Verfahren).

    Ob für den in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 UWG geregelten Fall unzulässiger Telefonwerbung von vornherein etwas anderes gilt, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (BGH, GRUR 2007, 607 [Rn. 13, 17] - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 18] - Double-opt-in-Verfahren).

    Statt des Gesetzesbegriffs "vorherige ausdrückliche Einwilligung" bedient er sich des Ausdrucks "vorheriges Einverständnis", was der Bundesgerichtshof als konkretisierende Formulierung anerkannt hat (BGH, GRUR 2007, 607 [Rn. 14] - Telefonwerbung für "Individualverträge").

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12
    Daher genügt die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts dem Bestimmtheitserfordernis eines Unterlassungsantrag in der Regel nicht (st. Rspr.: BGH, GRUR 2000, 438 [440] - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77 [78] - Rechenzentrum; BGH, GRUR 2007, 607 [Rn. 16] - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, GRUR 2011, 433 [Rn. 10] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 17] - Double-opt-in-Verfahren).
  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 18/08

    Malteserkreuz III

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12
    Wo die Beklagte im Rahmen ihrer sozialunternehmerischen Tätigkeit in Konkurrenz mit anderen Anbietern steht (vgl. zu den für sie registrierten Dienstleistungsmarken nur BGH, GRUR 2010, 859 - Malteserkreuz III) und um Abnehmer wirbt, hat sie die Grenzen wettbewerbsrechtlich zulässiger Telefonwerbung ebenso zu beachten wie ihre Mitbewerber.
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06

    Buchgeschenk vom Standesamt

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12
    a) Es ist allerdings nicht von vornherein wettbewerbswidrig, dass eine Wohlfahrtsorganisation wie die Beklagte sich zur Förderung ihres Dienstleistungsabsatzes am Telefonmarketing beteiligt und dazu auf anderweitig beschaffte Kontaktdaten zurückgreift, solange der Eindruck vermieden wird, als handele sie insoweit in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (vgl. zur Verknüpfung hoheitlicher Aufgaben mit privatem Gewinnstreben BGH, GRUR 2009, 606 [Rn. 14] - Buchgeschenk vom Standesamt).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12
    Daher genügt die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts dem Bestimmtheitserfordernis eines Unterlassungsantrag in der Regel nicht (st. Rspr.: BGH, GRUR 2000, 438 [440] - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77 [78] - Rechenzentrum; BGH, GRUR 2007, 607 [Rn. 16] - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, GRUR 2011, 433 [Rn. 10] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 17] - Double-opt-in-Verfahren).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12
    Daher genügt die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts dem Bestimmtheitserfordernis eines Unterlassungsantrag in der Regel nicht (st. Rspr.: BGH, GRUR 2000, 438 [440] - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77 [78] - Rechenzentrum; BGH, GRUR 2007, 607 [Rn. 16] - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, GRUR 2011, 433 [Rn. 10] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH, GRUR 2011, 936 [Rn. 17] - Double-opt-in-Verfahren).
  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2012 - 6 U 69/12
    Von den kirchlich-caritativen Aufgaben der Beklagten und ihrem Verhältnis zum Malteserorden sowie seiner Mitglieder und Untergliederungen als Träger und Gesellschafter sind die Beziehungen zu ihren Mitbewerbern auf dem freien Dienstleistungsmarkt zu unterscheiden; maßgeblich für die Anwendbarkeit der Regeln des UWG ist insoweit nicht der Grund ihres Tätigwerdens, sondern ihre tatsächliche Stellung im Wettbewerb (vgl. BGH, GRUR 1981, 823 [825] - Ecclesia-Versicherungsdienst; Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 2 Rn. 24; Piper / Ohly / Sosnitza , UWG, 5. Aufl., § 2 Rn. 11; zu eng Götting / Nordemann, UWG, § 2 Rn. 22).
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 196/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: Wirksamkeit

    Hieraus ergibt sich, dass diese - ebenso wie eine Einwilligung nach § 183 BGB - grundsätzlich nicht allein durch Zeitablauf erlischt (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 10540; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 219, 221; LG Berlin, BeckRS 2012, 08644; Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 35. Aufl., § 7 Rn. 148 und 186; jurisPK-UWG/Koch, 4. Aufl., § 7 Rn. 245 und 376; Schöler in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 243).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 37/19

    Service Calls benötigen vorherige Einwilligung

    Die Einwilligung kann vielmehr auch formlos, insbesondere elektronisch oder (fern)mündlich (OLG Köln GRUR-RR 2013, 219 (221)) oder durch Anklicken eines Kästchens (Erwägungsgrund 32 DS-GVO) erfolgen.
  • OLG Köln, 02.06.2017 - 6 U 182/16

    Wirksamkeit einer vorformulierten Einwilligungserklärung betreffend die

    Die Einwilligung setzt eine Willensbekundung voraus, die ohne Zwang für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgt (BGH GRUR 2013, 531 Rn. 23 - Einwilligung in Werbeanrufe II; Senat, WRP 2013, 659 Rn. 15).
  • AG München, 14.02.2023 - 161 C 12736/22

    Unzulässige E-Mail-Werbung nach Erlöschen einer ursprünglich erteilten

    Hieraus ergibt sich, dass diese - ebenso wie eine Einwilligung nach 183 BGB - grundsätzlich nicht al/eia durch Zeitablau erliscnt (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 10540; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 219, 221; LG Berlin, BeckRS 2012, 08644; Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 35. Aufl., 7 Rn. 148 und 186; jurisPK-UWG/Koch, 4. Aufl., 7 Rn. 245 und 376; Schöler in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., 7 Rn. 243).

    Gegen ein Erlöschen der Einwilligung wenden sich das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2007 - 2 U 159/06 -, juris Rz. 34) bei einem Zeitraum von einem Jahr und drei Monaten sowie das OLG Köln bei einem Zeitraum von einem Jahr und vier Monaten (OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2012 - I-6 U 69/12 juris Rz. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2019 - 13 B 600/19

    Umfang des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen

    vgl. OLG München, Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 3377/18 - GRUR 2019, 654 = juris, Rn. 52; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2012 - I-6 U 69/12 -, WRP 2013, 659 = juris, Rn. 8.
  • OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13

    Wettbewerbsverstoß: Übersendung eines Telefaxes zur Auskunftsabfrage ohne

    Nach diesem Ergebnis muss auch nicht der Frage nachgegangen werden, in welchem Umfang ein auf § 7 UWG gestützter Unterlassungsanspruch von der Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gedeckt ist (vgl. hierzu: verneint wegen unionsrechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Verfolgung eines Verstoßes nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG: Köhler WRP 2013, 567, 569; bejaht: OLG Köln NJOZ 2013, 692, 695 und wiederum in WRP 2013, 659 [juris Tz. 10]; LG Ulm US 12).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 14 U 109/13

    Lebensversicherung: Widerspruch - Anwendungsbereich des § 5a VVG

    Es kann indes nicht Sache des Versicherers sein, die insoweit unklare gesetzliche Bestimmung im Rahmen der Belehrung in bestimmter Weise auszulegen; vielmehr reicht es aus, wenn die Belehrung sich am Gesetzestext orientiert, was hier geschehen ist (OLG Köln, a. a. O. Tz. 10; KG Berlin, Beschluss vom - 6 U 69/12 - S. 3f. = Bd. III Bl. 63f. d. A.).
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