Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 5 Abs 3 GG, § 16 UrhG, § 53 UrhG, § 60 UrhG
Zum Umfang der Schrankenbestimmung des § 53 UrhG - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Das Scannen von Kunstwerken kann als Privatkopie zulässig sein
- ra-skwar.de
Urheberrecht - Bildwerk, Scannen von - Privatgebrauch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Einscannens von Bildwerken nach Art. 5 Abs. 3 GG zum Privatgebrauch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art 5 Abs. 3; UrhG § 16; UrhG § 53; UrhG § 60
Zulässigkeit des Einscannens von Bildwerken zum Privatgebrauch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Ist das Scannen von Bildern eine Urheberrechtsverletzung?
- cr-online.de (Kurzinformation)
Privatkopien und Kunstfreiheit
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.03.2012 - 3 O 416/11
- OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12
- BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 247
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13
Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst
Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 247).cc) Die Revision hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltend gemacht, § 53 Abs. 1 UrhG sei auf unveröffentlichte und unvollendete Werke nicht anwendbar, weil solche Werke im Verteilungssystem der Verwertungsgesellschaften finanziell unberücksichtigt blieben und ihre Urheber deshalb bei einer Vervielfältigung zum Privatgebrauch entgegen Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG keinen gerechten Ausgleich erhielten (vgl. Thum, GRUR-Prax 2013, 231).
- OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 W 25/13
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung …
Die dagegen gerichtete Berufung hat der Senat durch rechtskräftiges Urteil vom 31.08.2012 zum Aktenzeichen I-11 U 37/12 zurückgewiesen, weil der Antragsteller auch unter Berücksichtigung der ihm nach § 252 S. 2 BGB und § 287 ZPO bei der Darlegungs- und Beweislast zu Gute kommenden Erleichterungen bereits nicht in ausreichender, eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermöglichender Weise dargelegt hat, dass ihm durch die der Antragsgegnerin zur Last fallende Pflichtverletzung aus Anlass seines Ausscheidens der bis zum 30.06.2001 in Bielefeld geführten Gemeinschaftspraxis bei der Verwertung seines Praxisanteils ein Schaden in Höhe von zumindest 5.001,- EUR entstanden ist.Sollte es um allgemeine Informationen zu radiologischen Praxen gehen, sind diese nach den vom Senat aus dem Berufungsverfahren I-11 U 37/12 gewonnenen Erkenntnissen in Statistiken des statistischen Bundesamtes dokumentiert.
- LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13
Einstweilige Verfügung gegen Streaming-Abmahnungen
Es ist aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollen gutgläubige Nutzer geschützt werden (vgl. zu § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 247 ff. Tz. 38, zit. nach juris;… Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 53 Rz. 12 auf S. 924;… Wandtke/Bullinger/Lüft, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 53 Rz. 16).