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   OLG München, 21.03.2013 - 29 U 3312/09   

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OLG München, 21.03.2013 - 29 U 3312/09 (https://dejure.org/2013,4554)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2013 - 29 U 3312/09 (https://dejure.org/2013,4554)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2013 - 29 U 3312/09 (https://dejure.org/2013,4554)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 276
  • ZUM 2013, 499
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 9/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Der Kläger hatte zunächst die Beklagten im Rahmen einer Stufenklage zur Vorbereitung von Ansprüchen auf angemessene weitere Beteiligung auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 127/10, GRUR 2012, 496 = WRP 2012, 565 - Das Boot I; OLG München, GRUR-RR 2013, 276).
  • OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

    Mit rechtskräftigem Senatsurteil vom 21. März 2013 - 29 U 3312/09 - wurden die Beklagten zur Auskunftserteilung über die Verwertung der Filmproduktion Das Boot verurteilt.
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Der Kläger hatte zunächst die Produktionsgesellschaft, den WDR und den Vertreiber von Bild-/Tonträgern im Rahmen einer Stufenklage zur Vorbereitung von Ansprüchen auf angemessene weitere Beteiligung auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung in Anspruch genommen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 127/10, GRUR 2012, 496 = WRP 2012, 565 - Das Boot I; OLG München, GRUR-RR 2013, 276).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 86/13

    Durchsetzung des urheberrechtlichen Fairnessausgleichs

    Wie das Landgericht ebenfalls zutreffend zu Grunde gelegt hat, kann er, wenn aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen solchen Anspruch bestehen, Auskunftserteilung (§ 242 BGB) und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 BGB) verlangen, um die weiteren Voraussetzungen des Anspruchs im Einzelnen ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH, GRUR 2002, 602 [603] = WRP 2002, 715 - Musikfragmente; GRUR 2009, 939 = WRP 2009, 1008 [Rn. 35] - Mambo No. 5; GRUR 2012, 496 = WRP 2012, 565 [Rn. 11] - Das Boot; GRUR 2012, 1248 = WRP 2013, 65 [Rn. 35] - Fluch der Karibik; OLG München, GRUR-RR 2013, 276 - Das Boot II).

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner folgenden Entscheidung vom 10.05.2012 (GRUR 2012, 1248 = WRP 2013, 65 [Rn. 57] - Fluch der Karibik) klargestellt hat, kann sich nämlich erst nach Erteilung der begehrten Auskünfte aus einem Vergleich mit den durch die Filmauswertung erzielten Erträgen ergeben, ob eine mit dem Urheber vereinbarte Vergütung geeignet ist, ein auffälliges Missverhältnis auszuschließen; diese Frage ist daher erst in der weiteren Stufe des Verfahrens nach Bezifferung der Zahlungsansprüche zu klären (vgl. OLG München, GRUR-RR 2013, 276 - Das Boot II).

    Bei dem im In- und Ausland erfolgreichen deutschen Film "Das Boot" hat das Oberlandesgericht München in seinem zweiten Berufungsurteil (GRUR-RR 2013, 276) aus dem vielfach belegten anhaltenden und außergewöhnlich hohen Zuschauerzuspruch ebenfalls auf eine überdurchschnittliche Auswertung und ein dadurch entstandenes auffälliges Missverhältnis zu der Vergütung des Kameramanns geschlossen, ohne konkret feststellen zu können, in welcher Höhe die Beklagte aus der Filmverwertung Erträge generiert hat; dies sei Gegenstand der nun von der Beklagten zu erteilenden Auskunft, nicht aber des vom Kläger zu erbringenden Klagevortrags.

    Im Streitfall hat der Senat indessen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Auskunftsantrag des Klägers in dieser Hinsicht über den in anderen Fällen (vgl. BGH, GRUR 2012, 496 = WRP 2012, 565 - Das Boot; OLG München, GRUR-RR 2013, 276 - Das Boot II) als zulässig und begründet angesehenen Umfang der begehrten Informationen hinausgeht.

  • LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18

    Streit um Nachvergütung für Mitwirkung in der Comedyserie Sechserpack

    Daher setzen Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche in der Sache lediglich voraus, dass auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG bestehen (BGH, GRUR 2020, 1191, 1192, Rn. 26 - Fotopool; BGH, GRUR 2012, 496, 499, Rn. 36 - Das Boot; OLG München, Urteil vom 21.03.2013, 29 U 3312/09, juris - Das Boot II; LG München I, GRUR-RS 2016, 382, Rn. 35).
  • OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

    Der Senat hat hierauf durch Urteil vom 21.03.2013 (BI. 954/973 d.A.-, GRUR-RR 2013, 276 Das Boot II) den Auskunftsanträgen gegen die Beklagten zu l) bis 3) weitgehend stattgegeben.
  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 527/15

    Klage auf weitere angemessene Vergütung des Urhebers nach § 32a UrhG und Auskunft

    Diese Frage ist daher erst in der weiteren Stufe des Verfahrens nach Bezifferung der Zahlungsansprüche zu klären." (vgl. auch OLG Köln, ZUM 2014, 411 - Alarm für Cobra 11, 0LG München, GRUR-RR 2013, 276 - Das Boot II).
  • LG München I, 28.07.2017 - 21 O 20191/16

    Beteiligung, Ermessen, Auskunft, Berichterstattung, Medien, Leistung, Berechnung,

    Für solche greifbaren Anhaltspunkte ist der Vortrag konkreter Umstände maßgeblich (OLG München GRUR-RR 2013, 276 - Das Boot II).
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