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OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei.biz
Hofpfisterei weiter erfolgreich im Kampf um ihre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 29.01.2013 - 11 HKO 808/13
- OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 388
Wird zitiert von ... (12)
- LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
Amazon Dash-Button wettbewerbswidrig, da erst nach Bestellvorgang über …
Der Kläger hatte ein Wahlrecht nach § 35 ZPO, der von der EuGVVO nicht verdrängt wird (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 16.05.2013, Az. 6 W 411/13 = GRUR-RR 2013, 388 (389)). - OLG München, 27.09.2018 - 6 U 1304/18
Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und …
Ob es sich um eine solche beschreibende Angabe handelt, bestimmt sich nach der Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 388, 392 - Kleine Partysonne). - LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19
Dschinghis Khan
Das angerufene Gericht ist gem. § 140 Abs. 1 MarkenG, 13 Abs. 1 UWG a.F., §§ 104 Abs. 1 UrhG, §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG sachlich und gem. § 32 ZPO, § 14 Abs. 2 S. 1 UWG örtlich zuständig, weil die Internetseite des Beklagten, auf der die angegriffene Gestaltung implementiert war (Anlage K 11), auch im Bezirk des LG München I abrufbar war (OLG München GRUR-RR 2013, 388, 390 - Kleine Partysonne).
- OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen
Der Senat verkennt nicht, dass im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit nach - jedenfalls derzeit noch - herrschender Meinung bei Urheberrechtsverletzungen - soweit sich die Klage nicht gegen natürliche Personen richtet (§ 104a UrhG) - im Internet von einem "fliegenden Gerichtsstand" gem. § 32 ZPO ausgegangen wird, weil die Abrufbarkeit an jedem Ort als zuständigkeitsbegründend angesehen wird (LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124; LG Hamburg BeckRS 2015, 18942; EuGH GRUR 2015, 296; OLG München, GRUR-RR 2013, 388;… vgl. a. Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, 5. Aufl. 2019, UrhG § 104a Rn. 1-5; einschränkend für andere Rechtsverletzungen im Internet LG Köln BeckRS 2019, 7732;… Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer/Tolkmitt, UWG, 4. Aufl. 2016, § 14 UWG, Rn 75 ff.). - LG Frankenthal, 11.08.2020 - 6 O 213/19
Keine Verletzung der Marke Astrosophie wenn Zeichenfolge für Ausbildungsangebote …
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ist gem. §§ 32, 35 ZPO für die Klage sowohl auf Grund der bundesweiten Abrufbarkeit der Homepage der Beklagten örtlich zuständig, als auch deshalb, da der Erfolg der Verletzungshandlung im hiesigen Bezirk, dem Wohnsitz des Klägers auftritt (OLG München, GRUR-RR 2013, 388, beck-online). - OVG Sachsen, 19.09.2014 - 3 A 241/13
Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz
Bei Markenrechtsverletzungen im Internet ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung überall dort gegeben, wo der Internetauftritt abrufbar ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 16. Mai 2013 - 6 W 411/13 -, juris Rn. 39 ff.). - LG Frankfurt/Main, 29.08.2018 - 3 O 473/18 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 32 ZPO, da ein Internetangebot streitgegenständlich ist, welches im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abrufbar ist (vgl. auch OLG München, GRUR-RR 2013, 388 Rn. 19 - Kleine Partysonne;… Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 140 Rn. 61).
- LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 214/14
Klage auf Unterlassung der Verwendung der Unionsmarke "aesculapmed"
Bei Zeichenverletzungen im Internet ist jedes Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Internetauftritt abrufbar ist (vgl. OLG München GRUR-RR 2013, 388 - Kleine Partysonne , Rn. 39 ff., Ströbele/Hacker, a.a.O., § 140 Rn. 32). - LG Hamburg, 29.10.2020 - 327 O 220/20
Markenrecht: Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch; Streitwert für die …
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist der deliktische Gerichtsstand bei einer Markenverletzung überall dort gegeben, wo der Internetauftritt abrufbar ist, so dass jedes Landgericht örtlich zuständig ist (so auch OLG München, GRUR-RR 2013, 388 - Kleine Partysonne ). - LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 190/17 Auch die Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit, für die ein hinreichend wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug ("commercial effect") gefordert wird, ist auf die örtliche Zuständigkeit nicht zu übertragen (dazu ausführlich OLG München, Beschluss vom 16.05.2013 - Az. 6 W 411/13 - Rn. 39 ff. - Kleine Partysonne).
- LG Hamburg, 18.01.2018 - 327 O 186/17
Gemeinschaftsmarkenschutz: Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der …
- LG Hamburg, 24.10.2017 - 312 O 467/16
Markenschutz: Markenmäßige Benutzung bei Verwendung eines Zeichens zur …