Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführende Werbung bei Werbung mit der Aussage "Die Dose ist grün." für eine Getränkedose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Werbeslogan Die Dose ist grün verboten
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung - Grüne Dose nicht "grün"?
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Verbot von irreführende grüne Werbung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Die Dose ist grün irreführend
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Vorsicht bei Werbung mit Umweltvorteilen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Aufschrift einer Getränkedose
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Keine Werbeaufschrift "Die Dose ist grün"
- lto.de (Kurzinformation)
Unlautere Werbung - Werbeaufschrift "Die Dose ist grün" verboten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Die Dose ist grün"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Werbeaufschrift "Die Dose ist grün" untersagt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführende Werbung bei Werbung mit der Aussage "Die Dose ist grün." für eine Getränkedose
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung für Getränkedosen mit "Die Dose ist grün" wettbewerbswidrig
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Verbrauchertäuschung durch Werbung: Die Aufschrift Die Dose ist grün ist verboten
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Werbeaufschrift "Die Dose ist grün"
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Werbeaufschrift "Die Dose ist grün" nicht zulässig
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
"Die Dose ist grün"-Werbung für Getränkedosen wettbewerbswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Die Dose ist nicht grün
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landgericht Düsseldorf untersagt Werbeaufschrift "Die Dose ist grün" - Verbraucher erwartet beim Begriff "grün" umweltbezogene Eigenschaften eines Produkts
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 446
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (26)
- BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87
Umweltengel
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Das gilt in besonderem Maß für Aussagen, mit denen - wie im Entscheidungsfall - umweltbezogene Eigenschaften eines Produkts werbend herausgestellt werden (vgl. BGHZ 105, 277, 289 f = GRUR 91, 548, 549 - Umweltengel; GRUR 91, 546, 547 - Aus Altpapier; BGH GRUR 94, 828, 829 - Unipor-Ziegel; OLG Düsseldorf NJW-RR 92, 678, 679).Gefördert wird ein solches Kaufverhalten auch durch den Umstand, dass sich Werbemaßnahmen, die an den Umweltschutz anknüpfen, als besonders geeignet erweisen, emotionale Bereiche im Menschen anzusprechen, die von einer Besorgnis um die eigene Gesundheit bis zum Verantwortungsgefühl für spätere Generationen reichen (vgl. BGHZ 105, 277, 28 f = GRUR 91, 548, 549 - Umweltengel; BGHZ 112, 311, 314 = GRUR 91, 542, 543 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; GRUR 91, 546, 547 - Aus Altpapier).
- BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Die für die Bejahung des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruchs vorauszusetzende Wiederholungsgefahr wird durch die festgestellte Verletzungshandlung widerleglich vermutet (vgl. BGH GRUR 96, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH GRUR 97, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; GRUR 2002, 717, 719 - Vertretung der Anwalts -GMBH). - BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11
Honda-Grauimport
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Abgesehen davon, dass beide Voraussetzungen hier erkennbar nicht vorliegen, stellt die Benutzung des abgewandelten Slogans durch Aufbringen auf Getränkedosen eine neue, abweichende Verletzungshandlung dar, die einen neuen, selbständig zu beurteilenden Unterlassungsanspruch begründet (…vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. Rn 2.13 zu § 11 UWG; BGH WRP 2006, 114 Rn 11 ; BGH WRP 2012, 1104 Rn 22 - Honda-Grauimport).
- BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
"Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste (Zeitmoment), so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (BGH GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; BGH GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter). - BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90
Universitätsname als Warenaufdruck
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste (Zeitmoment), so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (BGH GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; BGH GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter). - BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Die für die Bejahung des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruchs vorauszusetzende Wiederholungsgefahr wird durch die festgestellte Verletzungshandlung widerleglich vermutet (vgl. BGH GRUR 96, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH GRUR 97, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; GRUR 2002, 717, 719 - Vertretung der Anwalts -GMBH). - BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Die für die Bejahung des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruchs vorauszusetzende Wiederholungsgefahr wird durch die festgestellte Verletzungshandlung widerleglich vermutet (vgl. BGH GRUR 96, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH GRUR 97, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; GRUR 2002, 717, 719 - Vertretung der Anwalts -GMBH). - BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98
Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste (Zeitmoment), so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (BGH GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; BGH GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter). - BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99
Vertretung der Anwalts-GmbH
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Die für die Bejahung des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruchs vorauszusetzende Wiederholungsgefahr wird durch die festgestellte Verletzungshandlung widerleglich vermutet (vgl. BGH GRUR 96, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH GRUR 97, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; GRUR 2002, 717, 719 - Vertretung der Anwalts -GMBH). - BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04
Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Abgesehen davon, dass beide Voraussetzungen hier erkennbar nicht vorliegen, stellt die Benutzung des abgewandelten Slogans durch Aufbringen auf Getränkedosen eine neue, abweichende Verletzungshandlung dar, die einen neuen, selbständig zu beurteilenden Unterlassungsanspruch begründet (…vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. Rn 2.13 zu § 11 UWG; BGH WRP 2006, 114 Rn 11 ; BGH WRP 2012, 1104 Rn 22 - Honda-Grauimport). - OLG Hamm, 05.04.2005 - 21 U 149/04
Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel
- BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95
"Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke
- BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59
Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)
- BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61
echt skai
- BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64
Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln
- BGH, 18.02.1982 - I ZR 23/80
Betonklinker
- BGH, 09.06.1983 - I ZR 106/81
Kofferschaden
- BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89
Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung
- BGH, 09.06.1994 - I ZR 116/92
Unipor-Ziegel - Umweltbezogene Werbung; Irreführung/Beschaffenheit
- BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93
Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis
- BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
- BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02
Direkt ab Werk
- OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01
Arzneimittelwerbung - Pflichtangaben - Werbecharakter der Anzeige
- OLG Düsseldorf, 19.12.1991 - 2 U 67/91
- OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01
Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der …
- BGH, 08.11.1963 - Ib ZR 25/62
Unterkunde
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 2 HCVO, Art 7 HCVO, § 4 LMKV
Streitgegenstand eines Unterlassungsantrages; Begriffe der gesundheitsbezogenen und der nährwertbezogenen Angabe - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Begriffe Combiotik, Präbiotik und Probiotik für Babynahrung sind keine gesundheitsbezogenen Angaben
- Wolters Kluwer
Streitgegenstand eines Unterlassungsantrages; Begriffe der gesundheitsbezogenen und der nährwertbezogenen Angabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverstoß bei Bewerbung von Babynahrung - Streitgegenstand eines Unterlassungsantrages; Begriffe der gesundheitsbezogenen und der nährwertbezogenen Angaben
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Combiotik
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Combiotik, Präbiotik und Probiotik sind keine gesundheitsbezogenen Angaben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Der als Marke für Babynahrung verwendete Begriff "Combiotik" ist wettbewerbsrechtlich zulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Der als Marke für Babynahrung verwendete Begriff "Combiotik" ist wettbewerbsrechtlich zulässig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2012 - 6 O 10/12
- OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
- BGH, 09.10.2014 - I ZR 162/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 446
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.09.2012 - C-544/10
Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
Da der Begriff "Zusammenhang" bei dieser Definition weit zu verstehen ist, erfasst der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustandes dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (EuGH GRUR 2012, 1161, Tz. 35 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189 Tz. 9 - Monsterbacke). - BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11
AMARULA/Marulablu
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
23 Der Senat entnimmt der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2013, 631 - AMARULA/Marulablu, Tz. 55), dass in einem solchen Fall dem abstrakt beschreibenden Teil des Antrags maßgebliche Bedeutung für die Bestimmung des Streitgegenstands zukommt. - BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11
Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
Da der Begriff "Zusammenhang" bei dieser Definition weit zu verstehen ist, erfasst der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustandes dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (EuGH GRUR 2012, 1161, Tz. 35 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189 Tz. 9 - Monsterbacke). - BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12
Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
Die isolierte Verwendung der Begriffe "Praebiotik" + "Probiotik" war im Übrigen bereits Gegenstand einer vor dem Senat geführten Unterlassungsklage, was die Abgrenzung der unterschiedlichen Streitgegenstände verdeutlicht (Senatsentscheidung vom 9.8. 2012 - 6 U 67/11 - jetzt im Revisionsverfahren vor dem BGH anhängig: Az.: I ZR 178/12). - OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11
Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
Die isolierte Verwendung der Begriffe "Praebiotik" + "Probiotik" war im Übrigen bereits Gegenstand einer vor dem Senat geführten Unterlassungsklage, was die Abgrenzung der unterschiedlichen Streitgegenstände verdeutlicht (Senatsentscheidung vom 9.8. 2012 - 6 U 67/11 - jetzt im Revisionsverfahren vor dem BGH anhängig: Az.: I ZR 178/12).
- BGH, 09.10.2014 - I ZR 162/13
Combiotik - Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Säuglingsnahrung mit …
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 446 = WRP 2013, 1382). - OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 199/13
Herabsetzende vergleichende Werbung durch Bildmotiv
Vom Streitgegenstand eines derartigen Antrags sind dagegen nicht solche Vorwürfe erfasst, die sich unabhängig von der abstrakt beschriebenen Handlung gegen sonstige Elemente der konkreten Verletzungshandlung richten (Senat, Urt. v. 4.7.2013 - 6 U 137/12 - Combiotik, juris). - LG Freiburg, 14.04.2014 - 12 O 72/13
Wettbewerbsverstoß bei Kfz-Angeboten in Werbeanzeigen: Qualifikation des …
Der Klägerin, die die konkrete Verletzungsform zum Streitgegenstand gemacht hat, steht es frei, in dem beschreibenden Teil des Klagantrags den Gegenstand des Klagbegehrens und damit den Streitgegenstand zu verdeutlichen, so wie sie es gemacht hat (vgl.a. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 446).
Rechtsprechung
LG Osnabrück, 12.03.2013 - 18 O 545/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 446