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   OLG Köln, 16.08.2013 - I-6 U 13/13   

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OLG Köln, 16.08.2013 - I-6 U 13/13 (https://dejure.org/2013,37702)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.08.2013 - I-6 U 13/13 (https://dejure.org/2013,37702)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. August 2013 - I-6 U 13/13 (https://dejure.org/2013,37702)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 304
  • GRUR-RR 2014, 117
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines bekannten Verpackungsdesigns; WICK

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    a) Wettbewerbliche Eigenart haben ein Produkt oder eine Produktaufmachung, die durch ihre konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Produkts hinzuweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 23] - LIKEaBIKE), wobei auch eine als neu empfundene Kombination bekannter, für sich genommen allgemein üblicher Gestaltungselemente eine wettbewerbliche Eigenart begründen kann (vgl. BGH, GRUR 2008, 1115 = WRP 2008, 1510 [Rn. 22] - ICON) und der Grad der wettbewerblichen Eigenart, für dessen Bestimmung es auf den Gesamteindruck ankommt, durch tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses oder der Produktaufmachung im Verkehr verstärkt sein kann (BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 32, 37] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1131] - Der Eisbär hustet nicht).

    Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 34] - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 20] - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 39, 41] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin an die Gesamtanmutung der "Knoppers"-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).

    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 34] - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 20] - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 39, 41] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin an die Gesamtanmutung der "Knoppers"-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).

    Im Gesamteindruck nähert sich die Produktausstattung der Antragsgegnerin derjenigen des Originals vielmehr auch in Bezug auf die konkrete Umsetzung der gestalterischen Grundidee an, wobei gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sind, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (vgl. zu diesem Aspekt BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 32] - Handtaschen): So entsprechen sich - wie vom Landgericht zu Recht betont - nicht nur die Abmessungen und die Art der Schlauchverpackung bis hin zu den silberfarbenen Zacken der seitlichen Laschen, sondern es bestehen auch Übereinstimmungen bei der Auswahl und Anordnung der zentralen Gestaltungsmittel; namentlich der Umstand, dass die in einer ähnlichen Schrifttype wie die Marke "Knoppers" gehaltene Produktbezeichnung "Knuss", die noch dazu mit jener sowohl im Anlaut ("Kn") als auch im Ablaut ("s") übereinstimmt, ebenfalls ansteigend von links nach rechts verläuft und eine Hälfte der Verpackungsvorderseite dominiert, während die andere Hälfte von einer ähnlich arrangierten Abbildung des Produkts und seiner natürlichen Zutaten eingenommen wird, trägt neben den hellblauen Farben des Hintergrundes zu einer insgesamt die Aufmachung des Originalerzeugnisses der Antragstellerin nachahmenden Gestaltung bei.

    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen; je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 12] - Knoblauchwürste; GRUR 2012, 1155 = WRP 2012, 1379 [Rn. 16] - Sandmalkasten; Senat, GRUR-RR 2013, 24 [25] - Gute Laune Drops).

    Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 34] - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 20] - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 39, 41] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin an die Gesamtanmutung der "Knoppers"-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).

    Es kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob danach im Streitfall bereits eine vermeidbare Herkunftstäuschung (§ 4 Nr. 9 lit. a UWG) oder eine zu Produkt- oder Kennzeichenverwechslungen führende relevante Irreführung der Verbraucher (§ 5 Abs. 2 UWG) angenommen werden könnte, oder ob es bei den Umfragen auf Grund der Fragestellung zu demoskopischen Verzerrungen gekommen sein kann und die Berufung die Erwägungen des angefochtenen Urteils mit dem Vorbringen zu entkräften vermocht hat, dass es sich bei der Bezeichnung "Knuss" um keine vom Verkehr als solche erkannte Handelsmarke (vgl. BGH, GRUR 2009, 1069 m. Anm. Rohnke = WRP 2009, 1374 [Rn. 16 ff.] - Knoblauchwürste), sondern um ein Herstellerkennzeichen handele, das Verwechslungen ausschließe, weil der Verkehr sich bei Süßwaren im Allgemeinen an der Herstellerangabe orientiere und Erzeugnisse nicht nur nach der äußeren Gestaltung der Ware oder Verpackung unterscheide (vgl. BGH, GRUR 2001, 443 [446] = WRP 2001, 534 - Viennetta; Senat, Urteil vom 28.06.2013 - 6 U 183/12 - Mikado; Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 9.43c, 9.46b).

  • OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06

    Unlautere Nachahmung fremder Erzeugnisse - iPod

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    Jedoch bestehen - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt - so deutliche Ähnlichkeiten zwischen prägenden Gestaltungsmerkmalen beider Produktaufmachungen, dass von einer nachschaffenden Leistungsübernahme durch die Antragsgegnerin auszugehen ist, in der das Original der Antragstellerin als Vorbild erkennbar bleibt und die sich nicht hinreichend von diesem absetzt (vgl. zu diesem Kriterium KG, GRUR-RR 2003, 84 [85] - Tatty Teddy; Senat, MD 2007, 964 = BeckRS 2007, 12883 - iPod; Köhler / Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 9.37; Götting / Nordemann , UWG, 2. Aufl., § 4 Rn. 9.47).

    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    Insoweit handelt es sich um keinen selbständigen Streitgegenstand, sondern lediglich um eine andere rechtliche Bewertung desselben prozessualen Anspruchs (vgl. BGH, GRUR 2013, 401 [Rn. 23] - Biomineralwasser; Urteil vom 24.01.2013 - I ZR 136/11 [Rn. 10] - Regalsystem; Senat, GRUR-RR 2013, 24 - Gute Laune Drops).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen; je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 12] - Knoblauchwürste; GRUR 2012, 1155 = WRP 2012, 1379 [Rn. 16] - Sandmalkasten; Senat, GRUR-RR 2013, 24 [25] - Gute Laune Drops).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    a) Wettbewerbliche Eigenart haben ein Produkt oder eine Produktaufmachung, die durch ihre konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Produkts hinzuweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 23] - LIKEaBIKE), wobei auch eine als neu empfundene Kombination bekannter, für sich genommen allgemein üblicher Gestaltungselemente eine wettbewerbliche Eigenart begründen kann (vgl. BGH, GRUR 2008, 1115 = WRP 2008, 1510 [Rn. 22] - ICON) und der Grad der wettbewerblichen Eigenart, für dessen Bestimmung es auf den Gesamteindruck ankommt, durch tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses oder der Produktaufmachung im Verkehr verstärkt sein kann (BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 32, 37] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1131] - Der Eisbär hustet nicht).

    Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 34] - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 20] - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 39, 41] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin an die Gesamtanmutung der "Knoppers"-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).

  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11

    Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn durch das Hervorrufen von Assoziationen an das fremde Produkt lediglich Aufmerksamkeit erweckt wird (vgl. BGH, GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 [Rn. 42] - Femur-Teil; Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 9.55; Götting / Nordemann , a.a.O., § 4 Rn. 9.69).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2012 - 6 W 60/12

    Streitwertbemessung bei eventueller Klagehäufung durch Geltendmachung der

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13
    Dies rechtfertigt es nach Auffassung des Senats, den letztlich erfolgreichen wettbewerbsrechtlichen Anspruch mit 300.000 EUR und den ursprünglichen Streitwert im Hinblick auf den zunächst vorrangig, zuletzt aber nachrangig geltend gemachten markenrechtlichen Anspruch nicht etwa doppelt so hoch zu bewerten (vgl. anders OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 367), sondern nur angemessen auf die von der Antragstellerin in der Antragsschrift angegebenen 500.000 EUR zu erhöhen (vgl. Büscher, GRUR 2012, 16 [23], und Labesius, GRUR 2012, 317 ff., mit in diese Richtung gehenden Erwägungen).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts

  • OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 140/11

    "Die Blaue Couch"; Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines wiederkehrenden

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

  • OLG Köln, 28.06.2013 - 6 U 183/12

    Nachahmung von Keksstangen; "Mikado"

  • OLG Hamm, 15.09.2020 - 4 U 177/19

    Wettbewerbsrecht: Stopfaggregate

    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare prägende Gestaltungselemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (OLG Hamburg MarkenR 2011, 275 (280); OLG Köln WRP 2014, 337 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2018 - 15 U 74/17

    Nachahmung eines Unternehmenskonzepts & Gastronomiekonzepts

    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare wesentliche Elemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (BGH, GRUR 1963, 153 - Rotaprint; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275; OLG Köln, WRP 2014, 337).
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14

    "Le-Pliage"-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden

    Insoweit ist auf die Sichtweise des Durchschnittsverbrauchers abzustellen, der die betreffenden Produkte nicht nebeneinander sieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seiner Erinnerung in Beziehung zueinander setzt (OLG Köln, WRP 2014, 337).
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 28/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Diätdrinks in einer dem Original

    Eine Schwächung der wettbewerblichen Eigenart käme nur in Betracht, wenn im Produktumfeld nicht nur einzelne Gestaltungselemente verwendet, sondern andere Produkte einen vergleichbaren Gesamteindruck aufweisen würden (vgl. Senat GRUR-RR 2014, 117, juris Tz. 16 m.w.N. - Knoppers).
  • OLG Köln, 18.12.2015 - 6 U 45/15

    Wettbewerbswidrigkeit einer Herkunftstäuschung

    Geringfügige Abweichungen vom Original sind unerheblich, solange das Original als Vorbild erkennbar bleibt (BGH, GRUR 1992, 523, 524 - Betonsteinelemente; Senat, GRUR-RR 2014, 117, 119 - Knoppers; GRUR-RR 2014, 494, 497 - Freischwinger-Stuhl; KG, GRUR-RR 2003, 84, 85 - Tatty Teddy; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275, 280 = juris Tz. 55; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.37).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 6 U 56/17

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Pferdebürste ("Gumminoppenstriegel")

    Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit ist auf die Sichtweise des durchschnittlich informierten und situations-adäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers abzustellen, der die betreffenden Produkte nicht nebeneinander sieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seiner Erinnerung in Beziehung zueinander setzt ( OLG Köln, WRP 2014, S. 337 ).
  • LG Münster, 30.10.2019 - 21 O 76/17
    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare prägende Gestaltungselemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275; OLG Köln WRP 2014, 337; Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 4 Anm. 3.37).
  • OLG Köln, 18.06.2014 - 6 U 186/13

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Solche sind hier - im Gegensatz zu der vom Landgericht angeführten Entscheidung des Senats im Verfahren 6 U 13/13 - nicht angefallen, da die zunächst vorrangig geltend gemachten Anspürüche aus §§ 14, 4 MarkenG und Vertrag nicht weiter gehen als der Anspruch aus §§ 15, 5 MarkenG.
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 296/18

    Ergänzender wettbewerbrechtlicher Leistungsschutz, Vermeidbare

    Insoweit ist auf die Sichtweise des Durchschnittsverbrauchers abzustellen, der die betreffenden Produkte nicht nebeneinander sieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern aufgrund seiner Erinnerung in Beziehung zueinander setzt (OLG Köln, WRP 2014, 337).
  • LG Köln, 24.11.2022 - 33 O 82/22
    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (OLG Köln GRUR-RR 2021, 30 Rn. 63 - Goldbären; OLG Köln NJW-RR 2014, 304 - Knoppers).
  • LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
  • OLG Köln, 26.07.2016 - 6 W 84/16
  • LG Frankfurt/Main, 07.02.2017 - 6 O 27/15
  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2020 - 6 O 67/19
  • LG Köln, 22.09.2020 - 31 O 64/20
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2013 - I ZR 3/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36352
BGH, 06.11.2013 - I ZR 3/13 (https://dejure.org/2013,36352)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2013 - I ZR 3/13 (https://dejure.org/2013,36352)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2013 - I ZR 3/13 (https://dejure.org/2013,36352)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 Nr 2 UWG, § 7 Abs 2 Nr 3 UWG, § 7 Abs 2 Nr 4 UWG, § 7 Abs 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Einwilligung vor einem Werbeanruf

  • online-und-recht.de

    Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 552a S. 1
    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Einwilligung vor einem Werbeanruf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonwerbung ohne Einwilligung unzulässig - Unzumutbare Belästigung der Verbraucher begründet Wettbewerbsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 423
  • GRUR-RR 2014, 117
  • MMR 2014, 112
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 209/11

    Telefonwerbung für DSL-Produkte

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - I ZR 3/13
    Der Senat hat die zwischen dem Berufungsgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf streitige Frage des Verbotsumfangs mittlerweile im selben Sinn wie das Berufungsgericht entschieden (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 209/11, GRUR 2013, 1170 Rn. 23 bis 29 = WRP 2013, 1461 - Telefonwerbung für DSL-Produkte).

    Die von der Revision im Anschluss an die Ausführungen von Köhler in GRUR 2012, 1073 ff. und WRP 2012, 1319 ff. weiterhin als grundsätzlich angesehene Frage, ob auch Mitbewerber und Verbände Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 UWG verfolgen können, hat der Senat mittlerweile bejaht (BGH, GRUR 2013, 1170 Rn. 10 bis 17 - Telefonwerbung für DSL-Produkte; vgl. dazu auch Köhler, WRP 2013, 1464 f.).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2012 - 6 U 133/11

    Fassung des Unterlassungsantrages bei Telefonwerbung ohne Einwilligung

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - I ZR 3/13
    Im Hinblick auf die vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem zuletzt genannten Gesichtspunkt vertretene gegenteilige Ansicht hat es die Revision zugelassen (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 74).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2019 - 6 U 6/19

    Anforderungen an die Wirksamkeit in die Einwilligung zur E-Mail-Werbung im

    Anlass für die Annahme einer sekundären Darlegungslast oder anderer Beweiserleichterungen für die Antragsgegnerin besteht nicht (BGH NJW-RR 2014, 423).
  • OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18

    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen

    Auch aus diesem Grund lässt sich aus dem Umstand, dass die Richtlinie 2002/58/EG im Anh. I der Richtlinie 2009/22/EG nicht aufgeführt ist, nicht ableiten, dass der Beklagten die nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG erforderliche Klage- und Anspruchsbefugnis für den mit der Widerklage geltend gemachten Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG fehlt." (bestätigt in BGH GRUR-RR 2014, 117 Rn. 4 - Werbeanruf; ebenso Ohly/Sosnitza/Ohly, 7. Aufl. 2016, UWG § 7 Rn. 9, 10; a. A. Köhler, WRP 2017, 1025, 1030 ff., ders., GRUR 2012, 1073, 1080 f.; ders., WRP 2012, 1329, 1332 -1334).

    Der Senat sieht auch keine Veranlassung, die Frage der Aktivlegitimation der Klägerin vor dem Hintergrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen DS-GVO abweichend von den bereits dargestellten Grundsätzen des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2013, 1170 Rn. 10 ff. - Telefonwerbung für DSL-Produkte; BGH GRUR-RR 2014, 117 Rn. 4 - Werbeanruf) zu beurteilen.

  • OLG München, 21.03.2019 - 6 U 3377/18

    Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung

    Auch aus diesem Grund lässt sich aus dem Umstand, dass die Richtlinie 2002/58/EG im Anh. I der Richtlinie 2009/22/EG nicht aufgeführt ist, nicht ableiten, dass der Beklagten die nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG erforderliche Klage- und Anspruchsbefugnis für den mit der Widerklage geltend gemachten Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG fehlt." (bestätigt in BGH GRUR-RR 2014, 117 Rn. 4 - Werbeanruf; ebenso Ohly/Sosnitza/Ohly, 7. Aufl. 2016, UWG § 7 Rn. 9, 10; a. A. Köhler, WRP 2017, 1025, 1030 ff., ders., GRUR 2012, 1073, 1080 f.; ders., WRP 2012, 1329, 1332 -1334).

    Der Senat sieht auch keine Veranlassung, die Frage der Aktivlegitimation der Klägerin vor dem Hintergrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen DS-GVO abweichend von den bereits dargestellten Grundsätzen des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2013, 1170 Rn. 10 ff. - Telefonwerbung für DSL-Produkte; BGH GRUR-RR 2014, 117 Rn. 4 - Werbeanruf) zu beurteilen.

  • OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16

    Vermeintliche Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen eines im Internet angebotenen

    Es besteht auch kein Anlass, ihr in dieser Hinsicht Nachweiserleichterungen in Form einer tatsächlichen Vermutung oder auch in Form einer sekundären Darlegungslast zuzubilligen (vgl. BGH GRUR-RR 2014, 117 - Werbeanruf Tz. 5).
  • LG Köln, 22.09.2020 - 31 O 64/20
    Dies belegt, dass die Druckminderer auch in ihren hier gegenständlichen Ausführungen prominent beworben worden sind, was einen Hinweis auf positive Gütervorstellungen liefert (BGH GRUR-RR 2014, 117, 120 - Knoppers).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32769
OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,32769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.10.2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,32769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 6 W 82/12 (https://dejure.org/2013,32769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 Abs 1 lit b GMV, § 937 ZPO
    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der Hauptsache bei anhängiger negativer Feststellungsklage

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Schutz einer bekannten Marke vor Rufausbeutung

  • Wolters Kluwer

    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der Hauptsache bei anhängiger negativer Feststellungsklage

  • rechtsportal.de

    EGV 2868/95 Art. 9 Abs. 1 Buchst. b; ZPO § 937
    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der Hauptsache bei anhängiger negativer Feststellungsklage

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Rufausnutzung durch Aufkleber mit bekannter, als Marke geschützter Fahrzeugkarosserie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Mit dem Bulli von Gerichtsstand zu Gerichtsstand

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nutzung geschützter Markenbildnisse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Dekorative Benutzung bekannter Marken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiedergabe einer bekannten, geschützten Fahrzeugkarosserie kann markenrechtlich unzulässig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedergabe einer bekannten, geschützten Fahrzeugkarosserie kann markenrechtlich unzulässig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Es handelt sich um zwei verschiedene Streitgegenstände, weil das Rechtsschutzziel der Leistungsklage über den Streitgegenstand der Feststellungsklage hinausgeht (BGH, Urteil vom 07.07.1994, Az. I ZR 30/92, Rz. 22 bei Juris - Parallelverfahren II).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Der Umstand, dass die Antragstellerin ihren Eilantrag in erster Linie auf Artikel 9 Abs. 1 lit. b  gestützt hat und nur hilfsweise auf Artikel 9 Abs. 1 lit. c , hätte nicht zu einem teilweisen Unterliegen der Antragstellerin geführt, weil die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Bekanntheitsschutz mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verwechslungsschutz einen Streitgegenstand darstellen (BGH GRUR 2012, 621, Rz. 32 - OSCAR).
  • OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 107/00

    Irreführung der Werbung für ein Stellenanzeigenblatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Diese Erwägung gilt in gleicher Weise für die Einleitung des Eilverfahrens (so die nunmehr herrschende Meinung, OLG Köln, GRUR-RR 2012, 288; OLG Hamburg GRUR 2001, 361; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren 10. Auflage, Kapitel 54 Rz. 3; Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 31. Auflage § 12, Rz. 3.3).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02

    Markenrechtsstreit: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Vielmehr ist aufgrund der von jeder Markenverletzung ausgehenden Gefährdung für die geschützte Marke ein berechtigtes Interesse des Markeninhabers, weitere Verletzungshandlungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes alsbald zu unterbinden, regelmäßig zu bejahen; insoweit kann jedenfalls der in § 12 UWG zum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke auch auf das Markenrecht angewendet werden (Beschluss des Senats vom 09.08.2002, Az. 6 W 103/02).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Hierfür ist eine umfassende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich (EuGH GRUR 2009, 756, Tz. 41 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.09.1995 - 6 W 78/95

    Gericht der Hauptsache einer einstweiligen Verfügung bei Anhängigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Der Senat hält an seinem früher vertretenen gegenteiligen Standpunkt (Beschluss vom 12.09.1995, Az. 6 W 78/95 = WRP 96, 27; Beschluss vom 06.03.1997, Az. 6 W 1/97 = GRUR 97, 485) nicht mehr fest.
  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 6 W 1/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Der Senat hält an seinem früher vertretenen gegenteiligen Standpunkt (Beschluss vom 12.09.1995, Az. 6 W 78/95 = WRP 96, 27; Beschluss vom 06.03.1997, Az. 6 W 1/97 = GRUR 97, 485) nicht mehr fest.
  • OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Fachanwälte" im Briefkopf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Diese Erwägung gilt in gleicher Weise für die Einleitung des Eilverfahrens (so die nunmehr herrschende Meinung, OLG Köln, GRUR-RR 2012, 288; OLG Hamburg GRUR 2001, 361; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren 10. Auflage, Kapitel 54 Rz. 3; Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 31. Auflage § 12, Rz. 3.3).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 U 56/10

    Markenverletzung durch dekorativen Gebrauch auf Blechschildern ("Blechschild")

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    8 Bei einer Bildmarke, die den "...-Bus" zum Gegenstand hat, handelt es sich um eine bekannte Marke (vgl. Urteil des Senats vom 10.03.2011, Az. 6 U 56/10, Rz. 22 bei Juris).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
    Der markenrechtliche Schutz hat zwar von der eingetragenen Gestaltung der Marke auszugehen (BGH GRUR 2000, 506, Rz. 54 bei juris - ATTACHE/ TISSERAND).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

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