Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Standardabschlussschreiben
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, Nr 2300 RVG-VV, Nr 2302 RVG-VV vom 19.10.2012
Einstweiliges Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen: Erforderlichkeit der Versendung eines Abschlussschreibens zur Vermeidung von Kostennachteilen; Wartefrist vor dessen Versendung; Gebührenansatz für Abschlussschreiben - webshoprecht.de
Zur Wartefrist vor dessen Versendung eines Abschlussschreibens
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Für die Versendung eines Abschlussschreibens gilt eine Wartefrist von 2 Wochen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz der Kosten eines wettbewerbsrechtlichen Abschlussschreibens
- Anwaltsblatt
§ 677 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, § 93 ZPO
Wettbewerbliches Abschlussschreiben kein Schreiben einfacher Art - ra.de
- diekmann-rechtsanwaelte.de
Zur Kostenerstattung für Abschlussschreiben im Wettbewerbsprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatz der Kosten eines wettbewerbsrechtlichen Abschlussschreibens
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wartefrist von 2 Wochen nach Abschlussschreiben in der Regel ausreichend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gebühren eines Abschlussschreiben
- Jurion (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtliches Abschlussschreiben muss erforderlich sein
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 677 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, § 93 ZPO
Wettbewerbliches Abschlussschreiben kein Schreiben einfacher Art
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zur Kostenerstattung für Abschlussschreiben im Wettbewerbsprozess
- kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)
Abschlussschreiben in Wettbewerbssachen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kostenerstattung für wettbewerbsrechtliches Abschlussschreiben nach Wartezeit von 2 Wochen möglich
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.07.2013 - 327 O 173/13
- OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13
- BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 229
- AnwBl 2014, 364
- AnwBl Online 2014, 137
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14
Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach …
Die dagegen gerichteten Berufungen beider Parteien hatten keinen Erfolg (OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 229 = WRP 2014, 483). - LG München I, 10.03.2020 - 33 O 10414/18
Kostenerstattung für Versendung eines Abschlussschreibens
Die Annahme eines Schadensersatzanspruchs scheitert vorliegend aber ebenso am Kriterium der "Erforderlichkeit" (…vgl. insoweit BGH GRUR 2010, 855 Rn. 26 - Folienrollos; OLG Hamburg WRP 2014, 483 Rn. 31, Ohly/Sosnitza/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 12 Rn. 188). - OLG Hamburg, 20.01.2022 - 3 U 66/21
Aminosäureprodukte in Kapselform
Soweit der Beklagte meint, das Abschlussschreiben vom 18.04.2019 habe angesichts des eingelegten Widerspruches gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln nicht seinem mutmaßlichen Interesse entsprochen, hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass der Kläger die zweiwöchige Wartefrist (vgl. BGH, WRP 2017, 1337, Rn. 57 - BretarisGenuair, Senat, WRP 2014, 483, Rn. 33 - Standardabschlussschreiben) eingehalten und keine Kenntnis von dem ebenfalls am 18.04.2019 eingelegten Widerspruch gehabt habe.
- LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2016 - 19 O 5172/15
Verletzung einer Gemeinschaftsmarke unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr
Für das Abschlussschreiben durfte die Klägerin eine 0, 8-fache Geschäftsgebühr ansetzen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 229). - LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2016 - 19 O 1003/15
Ansprüche aus Verletzung einer Gemeinschaftsbildmarke
Für das Abschlussschreiben durfte die Klägerin eine 0, 8-fache Geschäftsgebühr ansetzen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 229). - LG Frankfurt/Main, 22.06.2016 - 6 O 449/15 Dies ist indes eindeutig zu bejahen (…vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12, Rnr. 3.73a; OLG Frankfurt, NJOZ 2011, 1491; OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 229; KG BeckRS 2012, 18408; Rehart, GRUR-Prax 2015, 294).