Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.02.2014 - I-4 U 144/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Vorenthalten wesentlicher Informationen; Aufforderung zum Kauf
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vorenthalten wesentlicher Informationen; Aufforderung zum Kauf
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Pflicht zur vollständigen Identitätsangabe in Werbeanzeigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen ohne Information über die Identität und Anschrift des Unternehmers
- kanzlei.biz
Zur Pflicht zur Angabe der Identität bei einer ‚Aufforderung zum Kauf'
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5a Abs. 2; UWG § 5a Abs. 3
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen ohne Information über die Identität und Anschrift des Unternehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Identitätsangabe in Werbeanzeigen
- Jurion (Kurzinformation)
Werbeanzeige ohne Angabe zu Identität des Unternehmers ist wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
ARAL-Werbeanzeige wegen fehlender Informationspflichten wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Bochum, 11.09.2013 - 13 O 132/13
- OLG Hamm, 27.02.2014 - I-4 U 144/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 404
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.04.2013 - I ZR 180/12
Brandneu von der IFA
Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 4 U 144/13
Abgesehen davon, dass nicht eine einzige Anschrift eines Unternehmers in der Anzeige angegeben ist, ist die bloße Angabe der Bezeichnung "Aral" in der Werbeanzeige nicht einmal eine ausreichende Identitätsangabe im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, da hierzu auch die Angabe der Rechtsform gehört (BGH, Urteil vom 18.04.2013 - I ZR 180/12 - ["Brandneu von der IFA"]).b) Geschäftliche Relevanz und Spürbarkeit der Beeinträchtigung sind denknotwendig gegeben, wenn im Sinne des § 5a Abs. 2 und 3 UWG "wesentliche" Informationen vorenthalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2013 - I ZR 180/12 - ["Brandneu von der IFA"]).
- BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06
Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs
Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 4 U 144/13
Prozesszinsen sind erst ab dem Tag zu zahlen, der auf den Tag der Zustellung der Klage (Zustellung war hier am 19.07.2013) folgt (BAG, NZA 2008, 464;… Palandt, BGB, 73. Aufl. [2014], § 291 Rdnr. 6). - BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08
Preiswerbung ohne Umsatzsteuer
Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 4 U 144/13
1.) Der Unterlassungsantrag ist durch die Bezugnahme auf die konkrete Verletzungsform hinreichend bestimmt (BGH, GRUR 2011, 82).
- EuGH, 12.05.2011 - C-122/10
Ving Sverige
Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 4 U 144/13
Nur eine nicht restriktive Auslegung des Begriffes der "Aufforderung zum Kauf" steht mit einem der Ziele der UGP-Richtlinie, nämlich der Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, im Einklang (EuGH, Urteil vom 12.05.2011 - C-122/10 - ). - OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 W 84/11
Irreführende Prospektwerbung untersagt
Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 4 U 144/13
Da die Werbeanzeige keine Informationen auch nur zu einem einzigen Unternehmer enthält, bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung, wer in der vorliegenden Fallkonstellation als "Unternehmer" bzw. als "Unternehmer, für den gehandelt wird", im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG anzusehen ist, die Beklagte oder (auch) ihre Tankstellenpartner (in einer insoweit vergleichbaren Fallkonstellation im Ergebnis ebenfalls offengelassen vom Senat in seinem Beschluss vom 13.10.2011 - I-4 W 84/11 - ). - OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 6 U 60/13
Aufforderung zum Vertragsschluss im Rahmen einer Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 4 U 144/13
Möglich - und damit zumindest auch erforderlich - wäre es indes gewesen, in der Werbeanzeige einen konkreten und ausdrücklichen Hinweis darauf unterzubringen, über welche Informationsquelle (z.B. über das Internet oder über eine Telefonnummer) die erforderlichen Informationen über die Tankstellenbetreiber erhältlich sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2013 - 6 U 60/13 - ).
- OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14
Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO
Bei der Vorenthaltung von Informationen, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG stets erfüllt (BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder; BGH WRP 2012, 1096 - Neue Personenkraftwaren; BGH GRUR 2013, 1169 - Brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 584 - Typenbezeichnung; OLG München WRP 2011, 1213; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG München WRP 2012, 230; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 121; OLG Hamm GRUR-RR 2014, 404). - OLG Hamm, 24.02.2015 - 4 U 72/14
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der herzstärkenden Wirkung eines …
Die Höhe der vom Kläger geforderten Abmahnkostenpauschale ist nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Senat, GRUR-RR 2014, 404 [Crossinos]). - OLG Hamm, 05.06.2014 - 4 U 152/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Bettes ohne Hinweis, dass der …
Die vom Kläger geltend gemachte Abmahnkostenpauschale ist der Höhe nach nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urteil vom 27.02.2014 - 4 U 144/13 - [zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen]). - OLG Köln, 27.02.2019 - 6 U 155/18
Unterlassung irreführender Werbung
Die Voraussetzung der Angabe des Produktpreises kann daher insbesondere auch dann erfüllt sein, wenn ein "ab"-Preis genannt wird, also der niedrigste Preis, zu dem das beworbene Produkt erworben werden kann, obwohl es zugleich auch in anderen Ausführungen oder mit anderen Merkmalen zu Preisen gibt, die nicht angegeben werden (…s. EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmann / Ving Sverige, Rn. 35 ff., 41;… Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler, UWG, 37. Aufl., § 5a Rn. 4.15; OLG Hamm, GRUR-RR 2014, 404, juris-Tz. 45). - LG Cottbus, 04.10.2018 - 11 O 34/18
Unternehmensbezogene Informationspflichten - Verbraucherschutz: …
Die Voraussetzungen der Angabe des Preises könne bereits dann erfüllt sein, wenn die Werbung nur einen "Ab"-Preis nennt (vgl. EuGH GRUR 2011, 930; OLG Hamm GRUR-RR 2014, 404; BGH GRUR 2018, 324).