Rechtsprechung
OLG Köln, 01.08.2014 - I-6 U 20/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews
- Telemedicus
Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Von einem Ghostwriter gefertigte Tonbänder stehen im Eigentum des Auftraggebers, wenn ausschließlich dieser darauf zu hören ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl auf Herausgabe zum Zwecke der Erstellung einer Biographie aufgenommener Tonbänder
- kanzlei.biz
Altkanzler Helmut Kohl hat einen Herausgabeanspruch bezüglich der Tonbänder mit seinen Memoiren
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- ra.de
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wer ist Hersteller einer Tonbandaufzeichnung, § 950 BGB ?
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 950; BGB § 985
Anspruch des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl auf Herausgabe zum Zwecke der Erstellung einer Biographie aufgenommener Tonbänder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Journalist / Ghostwriter muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl an diesen herausgeben
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Tonbänder mit Interviews von Altkanzler Kohl sind herauszugeben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die aufgezeichneten Gespräche mit dem Altbundeskanzler
- lto.de (Kurzinformation)
Helmut Kohls Memoiren - Altkanzler darf Tonbandaufnahmen behalten
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl herausgeben
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl herausgeben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl herausgeben
- Jurion (Kurzinformation)
Anspruch von Helmut Kohl auf Herausgabe von Tonbändern
- mueller.legal (Kurzinformation)
Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut Kohl herausgeben
- taz.de (Pressebericht, 01.08.2014)
Kohl-Tonbändern: Eine Stimme für den Altkanzler
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl herausgeben
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Helmut Kohl gewinnt Prozess um Tonbänder
- loebisch.com (Kurzinformation)
Tonbänder mit Helmut-Kohl-Interviews
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Ghostwriter muss Kohl-Tonbänder herausgeben
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Helmut Kohl Buch darf vertrieben werden!
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Memoiren-Schreiber von Helmut Kohl muss Tonbänder herausgeben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Journalist muss Tonbänder der Interviews mit Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl herausgeben - Als Hersteller und Eigentümer der zwecks Erstellung einer Biographie aufgezeichneten Gespräche ist Helmut Kohl anzusehen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Herausgabe von Tonaufzeichnungen durch Ghostwriter
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews
VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02Bundesbeauftragte nicht mehr generell an Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Dr.
LG Bonn, 28.02.2001 - 27 AR 2/01Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Dr. H. Kohl
Helmut Kohl
Sonstiges (2)
- faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 06.10.2014)
Streit um Kanzler-Interviews: Kohls Schmankerl und die historische Wahrheit
- spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.09.2014)
Streit mit seinem Biografen: Bundesgerichtshof entscheidet über Kohl-Tonbänder
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12
- OLG Köln, 01.08.2014 - I-6 U 20/14
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14
Papierfundstellen
- GRUR 2014, 1022
- GRUR-RR 2014, 419
- MMR 2014, 684
- afp 2014, 465
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.09.1990 - I ZR 244/88
Grabungsmaterialien; Urheber- und Eigentumsrechte eines Hochschullehrers an …
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Nach der Rechtsprechung ist als Hersteller grundsätzlich derjenige anzusehen, in dessen Namen und wirtschaftlichem Interesse die Herstellung erfolgt; maßgebend ist die Verkehrsauffassung eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Betrachters (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 526 - Grabungsmaterialien;… MünchKomm-BGB/Füller, 6. Aufl. 2013, § 950 Rn. 18 m. w. N.).Auch Parteivereinbarungen darüber, wer Hersteller sein soll, können in diesem Zusammenhang erheblich sein (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 526 - Grabungsmaterialien).
Auch wenn urheberrechtliche Befugnisse und die Eigentumslage unabhängig voneinander zu beurteilen sind, da das Urheberrecht dem Werkschöpfer nur Ausschließlichkeitsrechte am immateriellen geistigen Eigentum gewährt, nicht aber ein Recht auf Eigentum oder Besitz an einzelnen Werkstücken, so kann in einem Fall wie dem vorliegenden die sachenrechtliche Lage nicht völlig losgelöst von einer etwaigen urheberrechtlichen Beurteilung gesehen werden (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 525 - Grabungsmaterialien; KGR Berlin 1998, 25, 26).
Grundsätzlich gewährt das Urheberrecht dem Werkschöpfer nur Rechte am immateriellen geistigen Eigentum, nicht aber ein Recht auf Eigentum oder Besitz an einzelnen Werkstücken (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 525 - Grabungsmaterialien).
- BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88
Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Verbleibende, unvermeidliche Unsicherheiten sind im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH, NJW 1990, 510; GRUR 2002, 248, 250 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 153, 69 = GRUR 2003, 228, 229 - P-Vermerk). - BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98
SPIEGEL-CD-ROM
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Verbleibende, unvermeidliche Unsicherheiten sind im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH, NJW 1990, 510; GRUR 2002, 248, 250 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 153, 69 = GRUR 2003, 228, 229 - P-Vermerk).
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00
"P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines …
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Verbleibende, unvermeidliche Unsicherheiten sind im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH, NJW 1990, 510; GRUR 2002, 248, 250 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 153, 69 = GRUR 2003, 228, 229 - P-Vermerk). - KG, 11.04.1997 - 5 U 4627/96
Eigentum des Arbeitgebers an urheberrechtlich geschützten Werken eines …
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Auch wenn urheberrechtliche Befugnisse und die Eigentumslage unabhängig voneinander zu beurteilen sind, da das Urheberrecht dem Werkschöpfer nur Ausschließlichkeitsrechte am immateriellen geistigen Eigentum gewährt, nicht aber ein Recht auf Eigentum oder Besitz an einzelnen Werkstücken, so kann in einem Fall wie dem vorliegenden die sachenrechtliche Lage nicht völlig losgelöst von einer etwaigen urheberrechtlichen Beurteilung gesehen werden (BGHZ 112, 243 = GRUR 1991, 523, 525 - Grabungsmaterialien; KGR Berlin 1998, 25, 26). - LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Löschens eines Computerprogramms von einem …
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Die Rechtsprechung hat dagegen beispielsweise im Speichern eines Computerprogramms auf einer Diskette die Herstellung einer neuen Sache im Sinn des § 950 BGB gesehen (OLG Karlsruhe, CR 1987, 19, 20; vgl. auch LAG Chemnitz, MMR 2008, 416, 417). - LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12
Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. Dezember 2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 612/12 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14
Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern
Nach Ansicht des Berufungsgerichts (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 419) hat der Kläger einen Anspruch auf Herausgabe der Tonbänder, weil er durch die Aufzeichnung seiner Stimme gemäß § 950 BGB Eigentum an ihnen erlangt habe. - OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17
Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …
Denn jedenfalls ist einer etwaigen Zusage zur Veröffentlichung nach dem Tod aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit über die Memoiren am 24.03.2009 die Grundlage entzogen worden (so auch OLG Köln v. 01.08.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465).Im Rahmen der Bewertung der gegenseitigen Interessenlage hat der Senat u.a. ausgeführt, dass sich den Verlagsverträgen keine Anhaltspunkte für ein Recht des Beklagten zu 1) entnehmen ließen, das Material nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter nutzen zu dürfen, die Tonbänder allein der Vorbereitung der Memoiren des Erblassers dienten und für den Beklagten zu 1) nach dessen vorzeitigem Ausscheiden aus dem Projekt grundsätzlich kein schützenswertes Interesse mehr an der weiteren Verfügung über die Tonbänder bestünde (vgl. OLG Köln v. 01.08.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465).
- OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17
Kohl gg. Schwan
Denn jedenfalls ist einer etwaigen Zusage zur Veröffentlichung nach dem Tod aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit über die Memoiren am 24.3.2009 die Grundlage entzogen worden (so auch OLG Köln, Urt. v. 1.8.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465).Im Rahmen der Bewertung der gegenseitigen Interessenlage hat der Senat u.a. ausgeführt, dass sich den Verlagsverträgen keine Anhaltspunkte für ein Recht des Beklagten zu 1) entnehmen ließen, das Material nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter nutzen zu dürfen, die Tonbänder allein der Vorbereitung der Memoiren des Erblassers dienten und für den Beklagten zu 1) nach dessen vorzeitigem Ausscheiden aus dem Projekt grundsätzlich kein schützenswertes Interesse mehr an der weiteren Verfügung über die Tonbänder bestünde (vgl. OLG Köln, Urt. v. 1.8.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465).
- LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15
Besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: 1 Mio. Euro Schmerzensgeld für …
Nachdem der Beklagte zu 1) in einem Interview, veröffentlicht in der Zeitschrift "Z", Ausgabe 39/2012, für einen späteren Zeitpunkt die Veröffentlichung einer Biografie des Klägers unter Verwendung des Tonbandmaterials in Aussicht gestellt hatte, wurde der Beklagte zu 1) zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt auf Grundlage eines dem Kläger gegen den Beklagten zu 1) zustehenden Herausgabeanspruchs aus Auftragsverhältnis (Urteil der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - Az.: 14 O 612/12, in der Begründung abweichend OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14 - Ghostwriter-Tonbänder, nachgehend (bestätigend) BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Kohls Tonbänder) - Anlagen K 1 und K 2, Bl. 11 - 48 GA sowie Bl. 677 - 694 GA).Das Urteil der Kammer hatte das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 01.08.2014 - 6 U 20/14) zwar mit abweichender Begründung bestätigt, aber einen Anspruch des Klägers aus Auftragsverhältnis nicht ausgeschlossen.
- OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17
Kohl gg. Schwan
Denn jedenfalls ist einer etwaigen Zusage zur Veröffentlichung nach dem Tod aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit über die Memoiren am 24.3.2009 die Grundlage entzogen worden (so auch OLG Köln, Urt. v. 1.8.2014 - 6 U 20/14, AfP 2014, 465). - LG Köln, 13.11.2014 - 14 O 315/14
Altkanzler prüft Klage: Verlag liefert umstrittenes Kohl-Buch aus
Die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten zu 2) hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 08.08.2014 (AZ.: 6 U 20/14) zurückgewiesen.Wegen der Einzelheiten wird auf die zu den Akten gereichten Urteile des LG Köln vom 12.12.2013 (AZ.: 14 O 612/12) (Anlage AS 1, Bl. 27 - 45 GA), des OLG Köln vom 01.08.2014 (AZ.: 6 U 20/14) (Anlage AS 2, Bl. 46 - 64 GA) sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme vom 10.10.2013, LG Köln 14 O 612/12 (Bl. 522 - 527 GA) Bezug genommen.
Anlass von dieser Einschätzung abzuweichen besteht auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 01.08.2014 (6 U 20/14) nicht, da das Oberlandesgericht Köln dem Herausgabeanspruch des Klägers aus § 985 BGB stattgegeben, zugleich jedoch ausgesprochen hat, dass aufgrund der Interessenlage der Beteiligten viel dafür spräche, dass aus dem Vertragswerk auch ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch des Klägers folge, wobei der Rechtsgedanke des § 667 die BGB mit herangezogen werden könnte.
(so auch Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 1.8.2014, AZ. 6 U 20/14; S. 17, Bl. 62 GA).
- LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
Eine Million Euro Schadensersatz für Altkanzler Kohl
Auf Antrag des Klägers wurde der Beklagte mit Urteil der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - Az.: 14 O 612/12 zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt (nachgehend OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14 - Ghostwriter-Tonbänder und BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder) - Anlagen K 1 und K 2, Bl. 11 - 48 GA sowie Bl. 677 - 694 GA.Eine etwaige Zusage des Klägers, dass der Beklagte das vorbereitende Arbeitsmaterial einschließlich der Tonbandaufnahmen nach Beendigung der Zusammenarbeit behalten könne, ist aufgrund des Zerbrechens des Vertrauensverhältnisses der Parteien und der damit einhergehenden vorzeitigen Beendigung der Verträge die Grundlage entzogen worden (OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14, Ghostwriter-Tonbänder, juris Rn. 52; BGH…, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder, juris Rn. 38).
- LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 261/16
Veröffentlichung der Kohl-Zitate
Nachdem der Beklagte zu 1) in einem Interview, veröffentlicht in der Zeitschrift "Z", Ausgabe 39/2012, für einen späteren Zeitpunkt die Veröffentlichung einer Biografie des Klägers unter Verwendung des Tonbandmaterials in Aussicht gestellt hatte, wurde der Beklagte zu 1) zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt auf Grundlage eines dem Kläger gegen den Beklagten zu 1) zustehenden Herausgabeanspruchs aus Auftragsverhältnis (Urteil der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - Az.: 14 O 612/12, in der Begründung abweichend OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14 - Ghostwriter-Tonbänder, nachgehend (bestätigend) BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Kohls Tonbänder) - Anlagen K 1 und K 2, Bl. 11 - 48 GA sowie Bl. 677 - 694 GA). - LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 11/18
Teil-Erfolg für Witwe von Dr. Helmut Kohl
Mit Urteil des Landgerichts Köln vom 12.12.2013 (14 O 612/12) und des Oberlandesgerichts Köln vom 01.08.2014 (6 U 20/14) wurde der Beklagte zu 1) zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt. - LG Köln, 07.10.2014 - 28 O 434/14
Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung, Verwertung und/oder Nutzung der auf …
Die Verträge sind zwar nicht vorgelegt, nach den Feststellungen der vorgelegten Urteile des LG Köln zu Aktenzeichen 14 O 612/12 und des OLG Köln zu Aktenzeichen 6 U 20/14, mag man jedoch davon ausgehen, dass Grundlage der Verträge jeweils war, dass dem Antragsteller die Endkontrolle und Freigabe der zu fertigenden Biografie vorbehalten sein sollte.
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 2-03 O 158/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Telemedicus
Kein Online-Vertriebsverbot oder Vorbehalt für Online-Preissuchmaschinen
- Wolters Kluwer
- choice-in-ecommerce.org
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ratgeberrecht.eu (Zusammenfassung)
Online-Vertriebsverbot und Vorbehalt für Online-Preisvergleiche
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Verbot des ebay-Verkaufs in Vertriebsnetzen unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Selektives Vertriebssystem mit Ausschluss vom Online-Handel kartellrechtswidrig
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Pauschales Internet-Vertriebsverbot ist rechtswidrig
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Deuter muss auch an Online-Händler liefern
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Verbot des Internetvertriebs unzulässig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Amazon-Vertriebsverbot des Unternehmens Deuter kartellrechtlich zulässig
Besprechungen u.ä. (3)
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Online-Vertriebsverbot
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Verbot des Weiterverkaufs über Internetplattformen kartellrechtswidrig?
- gewerblicherrechtsschutz.pro (Entscheidungsbesprechung)
Markenbeschädigung durch Onlinevertrieb - Können Markenhersteller den Onlinevertrieb verbieten?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 2-03 O 158/13
- OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
- BGH - KZR 3/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 419
- MMR 2014, 777
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13
Ausschlaggebend für die ausnahmsweise Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme ist nach der Rechtsprechung (vgl. KG, Urteil vom 19.9.2003 - 2 U 8/09 Kart = MMR 2013, 774, 775) der Umstand, dass solche Systeme den Vertrieb von Waren regeln, deren Wettbewerbsfähigkeit in besonderer Weise von besonderen Vertriebsformen abhängt.37 Es ist insoweit anerkannt, dass selektive Vertriebssysteme dann keinen wettbewerbsbeschränkenden Charakter haben, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer an objektive Kriterien qualitativer Art anknüpft, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals oder seiner sachlichen Ausstattung beziehen, diese Kriterien einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden und mit Rücksicht auf die Eigenschaften der vertriebenen Ware zur Wahrung ihrer Qualität und zur Gewährleistung ihres richtigen Gebrauchs erforderlich sein muss (KG, MMR 2013, 774 m.w.N.).
Dagegen haben das LG Berlin (Urteil vom 21.4.2009, 16 O 729/07 Kart = MMR 2010, 39, Ls.) und ihm insoweit folgend das bereits zitierte KG (Urteil vom 19.9.2013, MMR 2013, 774 = EuZW 2013, 873 m. Anm. Neubauer = Anlage K 41, Bl. 370 - 397 d.A.) die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Verbot des Absatzes über Ebay um eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. b der Vertikal-GVO Nr. 330/2010 handele, die jedenfalls dann kartellrechtlich unzulässig sei, wenn sie innerhalb eines selektiven Vertriebssystem nicht diskriminierungsfrei angewendet werde.
- EuGH, 13.10.2011 - C-439/09
Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13
Das Ziel der Aufrechterhaltung eines prestigeträchtigen Markenimages allein rechtfertigt die Einführung eines Selektivvertriebssystems jedoch nicht (EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-439/09 = MMR 2012, 50, - Pierre Fabre Dermo-Cosmetique, Tz. 46).Mit dem Urteil des EuGH in Pierre-Fabre (GRUR 2012, 844 = EuZW 2012, 28) muss Ziffer 54 der Leitlinien daher als überholt gelten.
- OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08
Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13
Das LG Mannheim (Urteil vom 14.03.2008, 7 O 263/07 Kart = MMR 2009, 72, Ls.) und das ihm insoweit folgende OLG Karlsruhe (Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart = GRUR-RR 2010, 109 = EuZW 2010, 237) haben das in einer Vereinbarung über den Selektivvertrieb enthaltene Verbot, die Vertragsware (dort: Schulrucksäcke) über die Auktionsplattform www.ebay.de (nachfolgend: Ebay) weiterzuverkaufen, als kartellrechtlich zulässig betrachtet.
- LG Berlin, 21.04.2009 - 16 O 729/07
Händler darf Scout-Schulranzen bei eBay anbieten
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13
Dagegen haben das LG Berlin (Urteil vom 21.4.2009, 16 O 729/07 Kart = MMR 2010, 39, Ls.) und ihm insoweit folgend das bereits zitierte KG (Urteil vom 19.9.2013, MMR 2013, 774 = EuZW 2013, 873 m. Anm. Neubauer = Anlage K 41, Bl. 370 - 397 d.A.) die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Verbot des Absatzes über Ebay um eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. b der Vertikal-GVO Nr. 330/2010 handele, die jedenfalls dann kartellrechtlich unzulässig sei, wenn sie innerhalb eines selektiven Vertriebssystem nicht diskriminierungsfrei angewendet werde. - LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07
Wettbewerbsbeschränkung: Vertrieb von hochpreisigen Schulranzen als Markenware …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13
Das LG Mannheim (Urteil vom 14.03.2008, 7 O 263/07 Kart = MMR 2009, 72, Ls.) und das ihm insoweit folgende OLG Karlsruhe (Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart = GRUR-RR 2010, 109 = EuZW 2010, 237) haben das in einer Vereinbarung über den Selektivvertrieb enthaltene Verbot, die Vertragsware (dort: Schulrucksäcke) über die Auktionsplattform www.ebay.de (nachfolgend: Ebay) weiterzuverkaufen, als kartellrechtlich zulässig betrachtet. - LG Kiel, 08.11.2013 - 14 O 44/13
Vertriebsbeschränkung für Online-Handelsplattformen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13
Auch das LG Kiel hat in seinem Urteil vom 08.11.2013, 14 O 44/13 Kart (= Anlage K 42 = Bl. 398 - 403 d.A. = auszugsweise MMR 2014, 183 ff.) in einem Fall, in dem in sog. Partnervereinbarungen durch Klauseln der Verkauf u.a. über Internet-Auktionsplattformen (z.B. "Ebay") und "Internetmarktplätze" (z.B. "XYZ") untersagt worden war, in Rn. 31, zitiert nach juris (Bl. 402 d.A.), ausgeführt, dass der Annahme einer Kartellrechtswidrigkeit gegen Art. 101 AEUV bzw. § 1 GWB.
- OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14
Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 18.06.2014, Az. 2-03 O 158/13, teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 18.06.2014, Az 2-03 O 158/13, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- LG Hanau, 30.09.2014 - 9 O 271/13
Honorierung veterinärmedizinischer Gutachten
Vielmehr sei davon auszugehen, dass die der Entscheidung zugrunde liegende Beauftragung eines Veterinärmediziners keiner Honorargruppe zum JVEG unmittelbar zugeordnet sei, so dass nach § 9 Abs. 1 S. 3 JVEG eine Zuordnung nach billigem Ermessen zu erfolgen habe (LG Kleve, Beschluss vom 15.01.2014, 3 O 158/13, zitiert nach https://www.oexmann.de/Publikationen/publikationen_artikel.php?id =Mg==&date=MjAxNDA5).