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   BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13   

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https://dejure.org/2014,20013
BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13 (https://dejure.org/2014,20013)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2014 - I ZB 32/13 (https://dejure.org/2014,20013)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2014 - I ZB 32/13 (https://dejure.org/2014,20013)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts nach Übertragung der Fristenkontrolle wegen schwerer Erkrankung des Prozessbevollmächtigten auf seinen Sozius

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Angabe der Mehrwertsteuer im Preis bei Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen i.R.d. Wettbewerbs beim Vertrieb von Mobilfunktelefonen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts nach Übertragung der Fristenkontrolle wegen schwerer Erkrankung des Prozessbevollmächtigten auf seinen Sozius

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Angabe der Mehrwertsteuer im Preis bei Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen i.R.d. Wettbewerbs beim Vertrieb von Mobilfunktelefonen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 470
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13
    Der Beklagte, der die Tatsachen, aus denen sich ein fehlendes Verschulden bei der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ergibt, darzulegen und glaubhaft zu machen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, juris Rn. 14), kann in der wiedereröffneten Berufungsinstanz unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch über die Frist nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO hinaus noch erläutern oder ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 14; Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 14; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13
    Der Beklagte, der die Tatsachen, aus denen sich ein fehlendes Verschulden bei der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ergibt, darzulegen und glaubhaft zu machen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, juris Rn. 14), kann in der wiedereröffneten Berufungsinstanz unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch über die Frist nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO hinaus noch erläutern oder ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 14; Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 14; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZB 67/12

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Verschulden des

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13
    Dieser gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen die Partei auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, NJW-RR 2013, 1011 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung durch anwaltliche

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13
    Der Beklagte, der die Tatsachen, aus denen sich ein fehlendes Verschulden bei der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ergibt, darzulegen und glaubhaft zu machen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, juris Rn. 14), kann in der wiedereröffneten Berufungsinstanz unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch über die Frist nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO hinaus noch erläutern oder ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 14; Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 14; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZB 39/03

    Zurechung des Verschuldens eines bei dem Prozessbevollmächtigten angestellten

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13
    Wo die Grenze zwischen selbständiger Bearbeitung des Rechtsstreits und lediglich untergeordneter Hilfstätigkeit verläuft, richtet sich dabei nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2004 - VI ZB 39/03, NJW-RR 2004, 993).
  • BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei notwendiger Besprechung mit der

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass als Bevollmächtigter einer Partei im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO der nach § 53 BRAO allgemein bestellte Vertreter des Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94, NJW 1994, 2957, 2958) und - wenn er nicht ohnehin zum allgemeinen Vertreter des Prozessbevollmächtigten bestellt worden ist - auch ein Rechtsanwalt anzusehen ist, der als Angestellter oder als freier Mitarbeiter des Prozessbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden und nicht als bloßer Hilfsarbeiter in untergeordneter Funktion tätig geworden ist.
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13
    Der Beklagte, der die Tatsachen, aus denen sich ein fehlendes Verschulden bei der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ergibt, darzulegen und glaubhaft zu machen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, juris Rn. 14), kann in der wiedereröffneten Berufungsinstanz unklare oder ungenaue Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch über die Frist nach § 234 Abs. 1, § 236 Abs. 2 ZPO hinaus noch erläutern oder ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 14; Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 14; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZB 43/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

    Dieser gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen die Partei auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, NJW-RR 2013, 1011 Rn. 6, mwN; Beschluss vom 19. März 2014 - I ZB 32/13, GRUR-RR 2014, 470 Rn. 6 - Sozius).
  • BGH, 07.02.2023 - VIII ZB 55/21

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich Gewährleistung der Wahrung

    Denn auch im letzteren Fall wäre der - nach den rechtsfehlerfreien und von der Rechtsbeschwerde auch nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts hier mit der Wahrung der laufenden Rechtsmittelfristen betraute - (unterbevollmächtigte) Sozius als Bevollmächtigter der Klägerin im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO anzusehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. März 2014 - I ZB 32/13, GRUR-RR 2014, 470 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21

    Rechtsrelevante Frage nach der Kausalität zwischen verhaltensbezogener

    Als Bevollmächtigter in diesem Sinne ist auch ein Rechtsanwalt anzusehen, der als Angestellter oder freier Mitarbeiter des Verfahrensbevollmächtigten von diesem mit der selbstständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist und der nicht als bloßer Hilfsarbeiter in untergeordneter Funktion tätig geworden ist (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - VII ZB 13/72, VersR 1973, 38 [juris Rn. 6]; vom 27. Januar 2004 - VI ZB 39/03, MDR 2004, 719 [juris Rn. 6]; vom 19. März 2014 - I ZB 32/13, GRUR-RR 2014, 470 Rn. 10; vom 20. November 2018 - VI ZB 32/17, MDR 2019, 178 Rn. 8).
  • BGH, 08.10.2015 - I ZB 54/15

    Ergänzenlassen eines Buchauszugs im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des

    Dies war nach Ablauf der Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 234 Abs. 1 ZPO unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 14; Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3081 Rn. 14; Beschluss vom 19. März 2014 - I ZB 32/13, GRUR-RR 2014, 470 Rn. 8, jeweils mwN).
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