Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 03.12.2013 - 3 U 410/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Facebook-"Abmahnwelle" - Rechtsmissbräuchlichkeit der massenhaften Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Verstößen gegen § 5 TMG im Rahmen von Facebook-Seiten.
- openjur.de
- JurPC
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Mehrfachabmahnungen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht
- kanzlei.biz
Massenhafte Verfolgung von Unterlassungsansprüchen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht auf Facebook ist rechtsmissbräuchlich
- rabüro.de
Massenabmahnung wegen Impressums-Verstoß auf Facebook ist rechtsmissbräuchlich
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmissbrauch durch Facebook-Mehrfachabmahnungen wegen Impressumsverstoß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Fehlerhaftes Facebook-Impressum: Massenabmahner verliert
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch Binary Services GmbH / REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Unzulässigkeit von Massenabmahnungen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Rechtsmissbräuchliche Serienabmahnung wegen Verstößen gegen Impressumspflicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erfolg gegen Massenabmahner: Rechtsmissbrauch bestätigt
Besprechungen u.ä. (2)
- ra-plutte.de (Entscheidungsbesprechung)
Folgen der Missbrauchsurteile des OLG Nürnberg zu Facebook-Massenabmahnungen
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsmissbrauch durch massenhafte Abmahnungen
Verfahrensgang
- LG Regensburg - 1 HKO 1845/12
- LG Regensburg, 31.01.2013 - 1 HKO 1884/12
- OLG Nürnberg, 03.12.2013 - 3 U 410/13
- OLG Nürnberg, 03.12.2013 - 3 U 348/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 166
- MIR 2013, Dok. 096
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2013 - 3 U 410/13
a) Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner).Insoweit handelt es sich um ein massenhaftes systematisches Durchforsten (vgl. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner).
- BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2013 - 3 U 410/13
Bei missbräuchlicher gerichtlicher Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist die Klage wegen fehlender Klage- und Prozessführungsbefugnis als unzulässig abzuweisen (BGH GRUR 1999, 509 - Vorratslücken; BGH GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung;… Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 8 UWG Rdnr. 4.3). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2013 - 3 U 410/13
a) Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner). - BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99
Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2013 - 3 U 410/13
Bei missbräuchlicher gerichtlicher Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist die Klage wegen fehlender Klage- und Prozessführungsbefugnis als unzulässig abzuweisen (BGH GRUR 1999, 509 - Vorratslücken; BGH GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung;… Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 8 UWG Rdnr. 4.3).
- OLG Nürnberg, 15.01.2019 - 3 U 724/18
Kein Unterlassungsanspruch gegen Werbeanzeigen im Posteingang eines kostenlosen …
Dazu gehören: Art und Umfang des Wettbewerbsverstoßes; Verhalten des Anspruchsberechtigten bei der Verfolgung dieses oder anderer Verstöße; Art und Schwere des Verstoßes und Verhalten des Schuldners nach dem Verstoß (OLG Nürnberg, Urteil vom 03. Dezember 2013 - 3 U 410/13, Rn. 7 - Facebook-Abmahnwelle). - LG Dortmund, 19.08.2020 - 10 O 19/19
6.000 Vertragsstrafe für Verletzung von Informationspflichten
Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Abmahntätigkeit hinreichend zeitlich gestreckt ist und nicht eine "Abmahnwelle" mit einer Vielzahl von Abmahnungen in kürzester Zeit vorliegt (vgl. OLG Nürnberg GRUR-RR 2014, 166: 199 Abmahnungen in einem Zeitraum von wenigen Tagen). - OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher …
Das vom Gesetz als typischer Beispielsfall für einen Rechtsmissbrauch betonte reine Gebührenerzielungsinteresse ist anzunehmen, wenn aus der Sichtweise eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann (BGH GRUR 2001, 260 (261) - Vielfachabmahner; OLG Nürnberg WRP 2014, 235 Rn 6).Ein Missbrauch liegt nahe, wenn der Mitbewerber, obwohl er finanzschwach ist , Abmahnungen in großer Zahl ausspricht (OLG Hamm MMR 2009, 865 (866); OLG Köln WRP 2013, 1390 Rn 14; OLG Nürnberg WRP 2014, 235 Rn 12).
- LG Duisburg, 28.06.2018 - 21 O 31/18
Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers wegen irreführender und …
Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbstständigt, d.h. in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (…BGH GRUR 2012, 286 Rn. 13 ; OLG Hamm WRP 2011, 501 (505) und WRP 2016, 100; OLG Nürnberg WRP 2014, 235 Rn. 6; KG WRP 2011, 1319). - LG Hamburg, 31.05.2016 - 312 O 5/16
Bewerbung von Artikeln als FCKW-frei: Unterlassungsanspruch wegen fehlendem …
Ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch kann auch sein, dass der Abmahnende massenhaft Rechtsverstöße abmahnt, die er durch systematisches Durchforsten von Medien, insbesondere auch im Internet ermittelt (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 3.12.2013, Az.: 3 U 410/13, GRUR-RR 2014, 166;… BGH, Vielfachabmahner , a.a.O. juris Rn. 21). - LG Flensburg, 14.05.2014 - 6 O 12/14
"Öko" ohne Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle wettbewerbswidrig
Der Umfang von 199 Abmahnungen in wenigen Tagen, der dem vom Beklagten zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Urteil vom 03.12.2013, 3 U 410/13, zit. JURIS Rn. 11), mit dem eine Unterlassungsklage wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen wurde, zugrunde lag, wird nicht annähernd erreicht.