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   LG Wuppertal, 31.10.2014 - 12 O 25/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43367
LG Wuppertal, 31.10.2014 - 12 O 25/14 (https://dejure.org/2014,43367)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 31.10.2014 - 12 O 25/14 (https://dejure.org/2014,43367)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 31. Oktober 2014 - 12 O 25/14 (https://dejure.org/2014,43367)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit von Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen bei der Bewerbung von Neuwagen

  • online-und-recht.de

    Verstoß gegen PKW-EnVKV durch YouTube-Video

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Kosten der Abmahnung nur zu tragen soweit berechtigt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    PKW-EnVKV: Informationspflichten bei Youtube-Video

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vorschriften der Pkw-EnVKV gelten auch in Videoclip

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Notwendigkeit von Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen bei der Bewerbung von Neuwagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit von Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen bei der Bewerbung von Neuwagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch bei PKW-Werbung mittels YouTube-Video müssen EnVKV-Pflichten eingehalten werden

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei Abmahnung nur im Umfang der Berechtigung der Abmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei Abmahnung nur im Umfang der Berechtigung der Abmahnung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten bei YouTube-Werbevideos

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Pflichtangaben zum Kraftstoffverbrauch im YouTube-Kanal

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1256
  • GRUR-RR 2015, 167
  • K&R 2015, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.10.2014 - 12 O 25/14
    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände, wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BGH GRUR 2006, 878, m.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.10.2014 - 12 O 25/14
    Dabei ist es unerheblich, dass es sich hier um ein besonders verbrauchsstarkes Fahrzeug handelt (vgl. BGH GRUR 2010, 852, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 20 U 18/10

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verbotsantrages

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.10.2014 - 12 O 25/14
    Auch ein Verbotsantrag darf gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass, wenn dem im Erkenntnisverfahren gestellten Antrag Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010 - I-20 U 18/10, m.N., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 49/12

    Pflicht zur Angabe und graphischen Darstellung der CO2-Effizienzklasse bei

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.10.2014 - 12 O 25/14
    Gerade bei im Bewusstsein der Verbraucher noch nicht verankerten Auswahlkriterien wie der CO2-Effizienz besteht die Gefahr, dass eine diesbezügliche Information, wenn sie nicht schon bei dem mit der Auswahlentscheidung verbundenen Vergleich der in Betracht kommenden Fahrzeuge vorlag, nachträglich keine Berücksichtigung mehr findet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2012 - I-20 U 49/12, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 4 U 181/11

    Auslegung einer strafbewehrten Unterlassungsvereinbarung

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.10.2014 - 12 O 25/14
    Da aber die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht allein für die genau identische Verletzungsform gilt, sondern auch alle im Kern gleichartigen umfasst, spricht der regelmäßig anzunehmende Zweck eines Unterlassungsvertrages erfahrungsgemäß dafür, dass die Vertragsparteien durch ihn auch im Kern gleichartige Verletzungsformen erfassen wollten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2012 - I-4 U 181/11, m.N., zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 14.09.2006 - 1 U 41/06

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung für den Kauf von Neufahrzeugen; Pflicht zur

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.10.2014 - 12 O 25/14
    Selbst bei einer schlichten Pauschalwerbung für eine Marke oder einen Typ, der mehrere verschiedene Modelle umfasst, besteht die Kennzeichnungspflicht, wenn zusätzliche Angaben zur Motorisierung gemacht werden (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 14.09.2006 - 1 U 41/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 117/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur

    (1) Das Berufungsgericht hat angenommen, weder der Werbespot der Beklagten auf ihrem YouTube-Kanal noch der YouTube-Kanal selbst seien als audiovisueller Mediendienst anzusehen, weil sowohl der Werbespot als auch der YouTube-Kanal der Beklagten vornehmlich der Werbung und nicht der Meinungsbildung diene (so auch OLG München, Urteil vom 5. Februar 2015 - 29 U 3689/14, juris Rn. 3; LG Wuppertal, NJW 2015, 1256, 1257).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15

    Darstellen eines bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebenen

    Das Berufungsgericht hat angenommen, weder der Werbespot der Beklagten auf ihrem YouTube-Kanal noch der YouTube-Kanal selbst seien als audiovisueller Mediendienst anzusehen, weil sowohl der Werbespot als auch der YouTube-Kanal der Beklagten vornehmlich der Werbung und nicht der Meinungsbildung diene (so auch OLG München, Urteil vom 5. Februar 2015 - 29 U 3689/14 [juris Rn. 3]; LG Wuppertal, NJW 2015, 1256, 1257 [juris Rn. 23]).
  • OLG Köln, 29.05.2015 - 6 U 177/14

    Anforderungen an den Inhalt der Werbung eines Automobilherstellers auf einem

    Dabei genügt es für die Anwendbarkeit der Informationspflichten gem. Anlage 4 (zu § 5) Abschnitt II Nr. 4 Pkw-EnVKV, dass ein konkret identifizierbares Fahrzeugmodell auf dem Internetauftritt "ausgestellt" wird (LG Wuppertal, Urt. v. 31.10.2014 - 12 O 25/14, GRUR-RR 2015, 167, 168), wie dies hier geschehen ist.

    Im Video selbst wird im Vorspann der einen seilspringenden Sportler zeigenden Szene das Modell als "Experience R" benannt, darunter findet sich die Angabe "5,9s", die der Adressat jedenfalls in Verbindung mit dem darunter befindlichen Text, in dem klargestellt wird, dass es um die Beschleunigungsleistung des Automobils von 0 auf 100 km/h geht, auch als Angabe zur Bewerbung eines konkreten neuen Pkw im Sinne des § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV versteht (vgl. insoweit auch LG Wuppertal, Urt. v. 31.10.2014 - 12 O 25/14, GRUR-RR 2015, 167, 168).

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