Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.07.2014 - 6 U 104/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 929 Abs 2 ZPO, Art 8 EuZVO
Vollziehung einer im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollziehung einer im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollziehung einer im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Wahrung der Frist zur Vollziehung einer Unterlassungsverfügung gegenüber einem im Ausland ansässigen Titelschuldner
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltverein.de (Kurzinformation)
Zur fristwahrenden Auslandszustellung nach der EuZVO
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.04.2014 - 3 O 95/13
- OLG Frankfurt, 01.07.2014 - 6 U 104/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 183
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19
Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst"; …
Was darunter genau zu verstehen ist, wird im Einzelnen allerdings sehr unterschiedlich gesehen (…Maßstab des § 167 ZPO: Schlosser/Hess/Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 4. Aufl., Art. 8 EuZVO Rn. 4; Fabig/Windau, NJW 2017, 2502, 2503 aE; Grootens, MDR 2019, 1046 f; so schnell wie möglich: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 183, 184; ohne schuldhaftes Zögern: Schütze, RIW 2006, 352, 354;… innerhalb der nächsten drei Monate: Rauscher/Heiderhoff, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, aaO Art. 8 Rn. 25). - OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers …
Zu würdigen ist dabei, ob auf Grund des Umfangs der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land davon ausgegangen werden kann, dass im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sein müssten, welche sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Kunden kümmern (vgl. mit Nuancen im Detail OLG Frankfurt v. 01.07.2014 - 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183; LG Düsseldorf v. 10.03.2016 - 14 c O 58/15, GRUR-RR 2016, 228 Rn. 39 sowie - speziell zur Antragsgegnerin und Zustellungen in Irland - LG Heidelberg v. v. 04.10.2018 - 1 O 71/18; juris mit zust. Anm. Jungemeyer , jurisPR-IWR 8/2018 Anm. 6; LG Offenburg v. 26.09.2018 - 2 O 310/18, juris Rn. 35 f. m. zust. Anm. Tönies-Bambalska , jurisPR-IWR 6/2018 Anm. 5 sowie AG Berlin-Mitte v. 08.03.2017 - 15 C 364/16, MMR 2017, 497 m. zust. Anm. Pickenpack/Zimmermann , IPrax 2018, 364; siehe allgemein zudem etwa MüKo-ZPO/ Rauscher , 5. Aufl. 2017, Art. 8 EuZustVO Rn. 12; Okonska , in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 56. EL. - OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
Twitter: Klausel "wir sind berechtigt, diese Bedingungen ggf. von Zeit zu Zeit zu …
Zur fristgerechten Vollziehung einer Unterlassungsverfügung gegenüber einem im Ausland ansässigen Titelschuldner reicht es aus, wenn der Gläubiger innerhalb der Vollziehungsfrist den Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht einreicht und die tatsächliche Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO, d. h. insbesondere ohne jede vom Gläubiger zu vertretende Verzögerung bewirkt wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.07.2014 - 6 U 104/14 - juris).
- OLG München, 14.10.2019 - 14 W 1170/19
Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland - Verpflichtung zur …
Maßgeblich sind insoweit die tatsächlich im Unternehmen vorhandenen und verfügbaren Fähigkeiten, auf die der Empfänger in zumutbarer Weise zugreifen kann (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2015, 183, 184;… OLG Köln, EuZW 2019, 750, Rdnr. 6;… LG Heidelberg, BeckRS 2018, 41758, Rdnr. 6;… LG Offenburg, BeckRS 2018, 23801, Rdnr. 25; AG Erding, BeckRS 2014, 16268, unter Ziffer I. der Entscheidungsgründe;… Musielak/Voit/Stadler, Art. 8 EuZustVO, Rdnr. 4;… MüKo ZPO/Rauscher, Art. 8 EuZustVO, Rdnr. 12). - OLG München, 12.07.2018 - 29 U 1311/18
Herkunftstäuschung bei nachschaffender Nachahmung durch bekannten …
Es kann dahinstehen, ob die erlassene einstweilige Verfügung schon deshalb aufzuheben war, weil sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO der Antragsgegnerin zugestellt wurde, was zweifelhaft erscheint, da die Antragstellerin innerhalb der Monatsfrist alles ihrerseits Erforderliche getan hat, um die Auslandszustellung im Wege der Rechtshilfe über das Gericht zu veranlassen (vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2015, 183). - LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14c O 58/15
Feststellungsklage betreffend die Nichtverletzung einer Vielzahl von …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es nicht erforderlich ist, dass ein Organmitglied die entsprechende Sprache beherrscht (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 183 f.). - LG Dresden, 12.11.2019 - 1a O 1056/19
Twitter darf nicht wegen scherzhaftem "Tweet" sperren
Bei einer Auslandszustellung, bei der der Beschluss - wie hier - von Amts wegen zuzustellen ist (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2019, 319), ist die Vollziehungsfrist gewahrt, wenn innerhalb der Frist der Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht eingereicht wird und die tatsächliche Zustellung "dem nächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 9.7.20136 U 120/13, BeckRS 2013, 20071; Beschluss vom 1.7.2014, 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183;… Zöller/Vollkommer, aaO., § 929 Rn. 10). - OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18 Da für die rechtzeitige Vollziehung (zumindest) die (Partei-)Zustellung der erwirkten Beschlussverfügung geboten wäre, wäre dabei zum einen zu prüfen, ob die erweiterte Auslegung des § 5 Abs. 1 NetzDG überzeugt und die Zustellung an die Beschwerdeführerin zu 2) ausreicht und zum anderen, ob der vorsorglich gestellte Antrag auf Auslandszustellung auch dann ausreichen würde, wenn er - wie hier geschehen - vom Gericht wegen der vermeintlich wirksamen Inlandszustellung abgelehnt worden ist, dies von Antragstellerseite akzeptiert wird und deswegen keine "demnächstige" Zustellung i.S.d. § 167 ZPO (dazu etwa OLG Frankfurt v. 1.7.2014 - 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183, MüKo-ZPO/ Drescher , 5. Aufl. 2016, § 929 Rn. 10/18 m.w.N.) im Ausland mehr erfolgt ist.
Jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden wird dem aber - sollte es dazu kommen - zu erwidern sein, dass es rechtlich nicht auf die Sprachkenntnisse bei den Leitungsorganen und am Verwaltungssitz ankommt, sondern auf die Details der dezentrale Unternehmensstruktur (vgl. etwa OLG Frankfurt v. 01.07.2014 - 6 U 104/14, BeckRS 2014, 21100;… MüKo-ZPO/ Rauscher , 5. Aufl. 2017, Art. 8 Rn. 12).
- OLG Nürnberg, 06.04.2020 - 3 U 4566/19
Vollziehungsfrist bei Auslandszustellung
2) Entscheidend dafür, ob eine juristische Person als Empfänger das Schriftstück "versteht" i.S.v. Art. 8 Abs. 1 lit. a) der VO (EG) 1393/2007 (EuZustVO), ist, ob im Rahmen einer üblichen dezentralen Organisationsstruktur des Unternehmens die mit der Sache befasste Abteilung über einen entsprechenden Sprachkundigen verfügt, dessen Einschaltung in die Übersetzung des Schriftstücks nach den gesamten Umständen erwartet werden kann (…MüKoZPO/Rauscher, 5. Aufl. 2017, EG-ZustellVO Art. 8 Rn. 12;… Geimer/Schütze Int. Rechtsverkehr/Okonska, 58. EL Oktober 2019, VO (EG) 1393/2007 Art. 8 Rn. 36;… Schlosser/Hess/Schlosser, 4. Aufl. 2015, EuZVO Art. 8 Rn. 2a; OLG Frankfurt a. M., Hinw.-Beschluss vom 1. Juli 2014 - 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183 (184)). - KG, 06.03.2019 - 10 W 192/18
Wirksamkeit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung an den anwaltlichen …
Jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden wird dem aber - sollte es dazu kommen - zu erwidern sein, dass es rechtlich nicht auf die Sprachkenntnisse bei den Leitungsorganen und am Verwaltungssitz ankommt, sondern auf die Details der dezentrale Unternehmensstruktur (vgl. etwa OLG Frankfurt v. 01.07.2014, 6 U 104/14, BeckRS 2014, 21100;… Müko-ZPO/Rauscher, 5. Aufl. 2017, Art. 8 Rn. 12). - OLG Düsseldorf, 16.07.2019 - 20 W 59/19
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Kosten des Verfügungsverfahrens bei Erledigung …
- LG Cottbus, 19.05.2016 - 11 O 76/15
Bilanzierte Diät - Wettbewerbsverstoß bei Bewerbung einer bilanzierten Diät: …
- LG Köln, 12.02.2020 - 10 O 265/19
- LG Köln, 12.02.2020 - 10 O 236/19
- LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4a O 27/20
- LG Düsseldorf, 27.04.2021 - 4a O 27/20
Modifiziertes Nucleotidmolekül II