Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - I-15 U 43/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Rechnungen für die Erfassung der Kontaktdaten von Gewerbetreibenden und deren Veröffentlichung im Internet
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Rechnungen für die Erfassung der Kontaktdaten von Gewerbetreibenden und deren Veröffentlichung im Internet
- rechtsportal.de
UWG § 3 Abs. 1 ; UWG § 4 Nr. 3 ; UWG § 5 Abs. 1
Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Rechnungen für die Erfassung der Kontaktdaten von Gewerbetreibenden und deren Veröffentlichung im Internet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wettbewerbsrecht: Irreführende Formulare, die über Branchenbucheintrag täuschen sind zu unterlassen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gewerbeauskunft-Zentrale: Nachfolgeschreiben nicht unlauter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"Gewerbeverzeichnisse" auf Dummenfang - und der Mahnungsterror
- Jurion (Kurzinformation)
Versendung von Nachfolgeschreiben eines unlauteren Ausgangsformulars ist nicht notwendigerweise wettbewerbswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mahnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versendung von Rechnungen und Mahnungen durch Gewerbeauskunft-Zentrale ist nicht wettbewerbswidrig und daher zulässig - Wettbewerbswidrigkeit des Ausgangsformulars begründet nicht Wettbewerbswidrigkeit der Nachfolgeschreiben
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 15.04.2011 - 38 O 148/10
- AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 28 C 15346/10
- OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 20 U 100/11
- LG Düsseldorf, 21.12.2012 - 38 O 37/12
- LG Düsseldorf, 04.01.2013 - 38 O 37/12
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 70/12
- LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 38 O 148/10
- OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - I-15 U 43/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 66
Wird zitiert von ... (2)
- LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17
Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale
Das OLG Düsseldorf hat in seiner wettbewerbsrechtlichen Entscheidung v. 15.07.2014 - I-15 U 43/14, GRUR-2015 S. 66, 68 f. betreffend die F3 zutreffend darauf hingewiesen, dass den Empfängern der Angebotsformulare im Zeitpunkt des Erhalts der Rechnungen (2. Schritt) die etwaige erfolgte Täuschung durch Übersendung des Formulars (1. Schritt) ohne Weiteres offen gelegt werde.Vorliegend liegt der Fall also nicht so, dass der Empfänger bei Unterzeichnung des Ausgangsformulars von einem vorbestehenden Vertrag ausgeht, über deren Nichtbestehen er dann durch die Nachfolgeschreiben erneut nicht aufgeklärt würde, wie es bei einem rechnungsähnlichen oder korrekturabzugsähnlichen Ausgangsschreiben der Fall wäre (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, S. 66, 68 f.).
- LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16
Versendung von Folgeschreiben im Nachgang zur Aussendung des Formulars als …
(a) Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von eintragungsfähigen Daten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG (BGH GRUR 2012, 184 [BGH 30.06.2011 - I ZR 157/10] - Branchenbuch Berg; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2014, 15 U 43/14 = BeckRS 2014, 21931 = GRUR-RR 2015, 66; OLG Düsseldorf, MMR 2012, 527).Solche besonderen Umstände sind gegeben, wenn durch täuschende Gestaltungen von Bestellformularen systematisch und fortlaufend das Zustandekommen von Verträgen auch und gerade als Folge der Irreführung angestrebt wird, wenn die Durchsetzung nicht auf Einzelfälle beschränkt ist, sondern gleichfalls fortlaufend betrieben wird und wenn dabei nicht in geeigneter Weise über die Art des Zustandekommens und über die dabei begründete Irrtumsmöglichkeit aufgeklärt wird (BGH GRUR 1994, 126 [BGH 07.10.1993 - I ZR 293/91] - Folgeverträge I; BGH GRUR 1995, 358, 360 [BGH 26.01.1995 - I ZR 39/93] - Folgeverträge II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2014, 15 U 43/14).