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   OLG Frankfurt, 18.02.2016 - 6 U 245/14   

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https://dejure.org/2016,7562
OLG Frankfurt, 18.02.2016 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2016,7562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2016 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2016,7562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2016,7562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Art. 6 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, Art. 8 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, Art. 85 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
    Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters mangels Eigenart

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters mangels Eigenart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschmacksmuster; Design; Funktionale Bedingtheit; Gestaltungsfreiheit; Eigenart; Einkaufswagen-Chip; Nichtigkeitswiderklage; Aussetzung

  • rechtsportal.de

    Schutzfähigkeit eines runden Sperrholzplättchens als Einkaufswagen-Chip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2016 - 6 U 245/14
    Unter diesen Umständen ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 20.2.2014 - 6 U 265/12, juris-Tz. 41) geboten, über die Widerklage durch Teilurteil zu entscheiden und das Verfahren über die Klage bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Widerklage auszusetzen (§§ 148, 301 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem

    Die Vorschrift enthält nicht nur einen Schutzausschlussgrund für das Muster in seiner Gesamtheit, sondern auch einen "Schutzerschwerungsgrund" in dem Sinn, dass auch einzelne Merkmale des Musters, die funktional oder technisch bedingt sind, bei der Prüfung von Schutzfähigkeit und Schutzumfang "ausgeblendet" werden müssen (vgl. Senat, GRUR-RR 2016, 234, Rn. 13 - Einkaufswagenchip; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.4.2007 - I-20 U 128/06, juris; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Rdz. 7, 8 zu Art. 8).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    b) Das Klagemuster weist kein im Sinne von Art. 8 I Nr. 1 GGV ausschließlich durch die technische Funktion bedingtes Gestaltungsmerkmal auf, das bei der designrechtlichen Beurteilung auszublenden wäre (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2016, 234 - Einkaufswagenchip, Rn. 13 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
    Es hat auch die Funktion eines "Schutzerschwerungsgrundes" in dem Sinn, dass einzelne Merkmale des Musters/Designs, die im Sinne der Norm ausschließlich technisch bedingt sind, bei der Prüfung der Neuheit und Eigenart "auszublenden" sind (vgl. zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster OLG Frankfurt a.M. (TeilU v. 18.02.2016 - 6 U 245/14) , juris, Rn. 13 m.w.N.; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Auflage 2010, Art. 8 Rn. 6, 71, 74; Ruhl, GRUR 2010, 692, 694 f.; OLG Hamburg (U.v. 22.08.2012 - 5 U 49/10), juris, Rn. 54, 66).
  • LG Köln, 19.10.2021 - 33 O 89/20
    Die grundsätzliche Anordnung von Zangenkopf, Abrutschschutz und Zangenschenkel ist technisch notwendig und daher bei der Ermittlung des Gestaltungsspielraumes nicht zu berücksichtigen (vgl. § 3 Nr. 1 DesignG; OLG Frankfurt a. M . Urt. v. 18.02.2016 - 6 U 245/14, BesckRS 2016, 07605).
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