Rechtsprechung
OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- BAYERN | RECHT
MarkenG § 126 Abs. 1, § 127 Abs. 1, § 128 Abs. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 2; VO (EU) 1169/2011 Art. 7
Irreführung bei geografischer Herkunftsangabe für Bier (Klosterseer) - aufrecht.de
- kanzlei.biz
Bezeichnung "Klosterseer" für Bier zulässig
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 127 Abs. 1; UWG § 5
Begriff der geographischen Herkunftsangabe i.S. von § 127 Abs. 1 MarkenG - rechtsportal.de
MarkenG § 127 Abs. 1 ; UWG § 5
Begriff der geographischen Herkunftsangabe i.S. von § 127 Abs. 1 MarkenG - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klosterseer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bier darf als Klosterseer bezeichnet werde - keine unzulässige Benutzung einer geographischen Herkunftsangabe i. S. d. § 127 Abs. 1 MarkenG
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bezeichnung "Klosterseer" bei Bier erlaubt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der geographischen Herkunftsangabe i.S. von § 127 Abs. 1 MarkenG
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Bezeichnung "Klosterseer" für Bier
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Klosterseer" zulässige Bezeichnung für Bier
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unzutreffende Herkunftsangabe nicht irreführend ("Klosterseer Bier")
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung "Klosterseer" für Bier erlaubt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Begriff Klosterseer wird nicht als Kennzeichen geografischer Herkunft verstanden
- ipcl-rieck.com (Kurzinformation)
Klosterseer wird nicht als Kennzeichen geografischer Herkunft des so bezeichneten Bieres verstanden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Muss Klostersee Bier von einem bestimmten See kommen?
Verfahrensgang
- LG München I, 02.07.2015 - 17 HKO 23217/14
- OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
Papierfundstellen
- GRUR 2016, 745
- GRUR-RR 2016, 270
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 27.09.2018 - 6 U 1304/18
Behauptete Verletzung der Marken Ballermann bzw. Ballermann 6 durch Bewerbung …
ff) Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers vorliegend selbst feststellen, weil er - ebenso wie das Landgericht - auf Grund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, selbst zu beurteilen, wie die angesprochenen Verkehrskreise die streitgegenständliche Bewerbung verstehen (…vgl. BGH GRUR 2014, 1211 Rn. 20 - Runes of Magic II; BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; OLG München, GRUR-RR 2016, 270, Rn. 31 - Klosterseer). - LG München I, 15.10.2019 - 33 O 13884/18
Markenmäßigen Verwendung und Verkehrsgeltung eines Goldfarbtons für …
Ungeachtet dessen und aller weiteren Bedenken, die möglicherweise auch gegen die Fragestellung der vorgelegten GfK-Umfrage vorgebracht werden könnten, kann deren Ergebnis aber ein wesentlicher Hinweis auf die Kennzeichnungskraft des schutzbeanspruchenden Goldtons entnommen werden (so auch BGH GRUR 2010, 1103 - Pralinenform II, Tz. 33), weil nämlich nach Auffassung der ständig mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen befassten und daher sachkundigen (vgl. OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseep BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II, Tz. 20) Kammer nicht zu erwarten ist, dass die Umfrageergebnisse bei Vorlage einer Goldfolie, wie sie der als Anlage K 1 vorgelegte Schokoladenhase trägt, signifikant anders ausgefallen wären. - OLG Celle, 24.11.2016 - 13 U 130/16
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Produktkennzeichnung bei Honig
Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist mit der Sichtweise eines Durchschnittsverbrauchers im Grundsatz nicht zu vereinbaren (OLG München, Urteil vom 17. März 2016 - 29 U 2878/15, GRUR-RR 2016, 270 f., Rn. 45). - LG München I, 24.04.2018 - 33 O 4186/17
Erstattung von Abmahnkosten
aa) Die Kammer kann vorliegend das Verständnis des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil ihre Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseer).Artikel 7 Abs. 1 a) LMIV stellt auch eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3 a) UWG dar (…Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 3 a) Rn. 1.203; OLG München, GRUR-RR 2016, 270 Rdnr. 32 - Klosterseer).
- LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17
Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und …
Das Gericht kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers bzw. -nachfragers von Party- bzw. Tanzveranstaltungen selbst feststellen, weil es auf Grund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (st. Rspr., vgl. nur OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseer).