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   OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 101/14   

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https://dejure.org/2016,40091
OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 101/14 (https://dejure.org/2016,40091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2016 - 6 U 101/14 (https://dejure.org/2016,40091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 6 U 101/14 (https://dejure.org/2016,40091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 8 IV UWG
    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 IV
    Wettbewerb; Rechtsmissbrauch; Testkauf

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 IV
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch einen Unterlassungsgläubiger, der noch keine nennenswerte Geschäftstätigkeit entfaltet hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 101/14
    Die sachfremden Erwägungen müssen allerdings nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein; ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2012, 286 Rn. 13 [BGH 06.10.2011 - I ZR 42/10] - Falsche Suchrubrik).

    a) Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich die Abmahntätigkeit verselbständigt, das heißt in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung der Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse bestehen kann (vgl. BGH GRUR 2012, 286 Rn. 13 [BGH 06.10.2011 - I ZR 42/10] - Falsche Suchrubrik; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, 34. Aufl., § 8 Rn. 4.12a).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 101/14
    Es kann dahinstehen, ob der Ansicht des OLG Düsseldorf beizutreten ist, wonach ein Rechtsmissbrauch bereits darin liegt, dass mit der Testbestellung des gar nicht vorrätigen Produkts ein Wettbewerbsverstoß provoziert wurde, um die Beklagte "hereinzulegen" (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2015, I-20 U 24/15).

    Jedenfalls ist nicht ersichtlich, welchen wirtschaftlichen Sinn es machen soll, nach Abmahnung des Herstellerunternehmens und des Großhandels gegen einzelne Apotheker vorzugehen, die das Produkt "A" weder beworben noch vorrätig gehalten haben (so auch im Parallelverfahren 6 U 191/15 und in den Verfahren vor dem OLG Düsseldorf 20 U 24/15 und 20 U 22/15).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 106/10

    Ferienluxuswohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 101/14
    Dies führt zur Unzulässigkeit der Klage (BGH GRUR 2013, 176 Rn. 16 [BGH 31.05.2012 - I ZR 106/10] - Ferienluxuswohnung).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83

    Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 101/14
    Erfordert das neue Vorbringen, dem Gegner einen Schriftsatznachlass nach § 283 ZPO zu gewähren, rechtfertigt dieser Umstand alleine nicht die Annahme einer erheblichen Verzögerung (BGH, Urt. v. 26.11.1984, VIII ZR 217/83).
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 101/14
    Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn mit dem Unterlassungsbegehren sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt werden und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2012, 730 Rn. 14 [BGH 15.12.2011 - I ZR 174/10] , Rn. 15 - Bauheizgerät).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16

    Wettbewerbsverstöße durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich

    c) Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann auch anzunehmen sein, wenn sich die Abmahntätigkeit verselbständigt, das heißt in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung der Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse bestehen kann (vgl. Senat, GRUR-RR 2016, 358; BGH GRUR 2012, 286 Rn. 13 [BGH 06.10.2011 - I ZR 42/10] - Falsche Suchrubrik; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, 34. Aufl., § 8 Rn. 4.12a).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2020 - 6 U 57/20

    Rechtsmissbräuchliche Serienabmahnung wegen fehlendem Hinweis auf

    Dieses Argument verfängt nicht, wenn das Marktbereinigungsinteresse nur vorgeschoben ist (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2016, 358 - Vorgeschobene Marktbereinigung I).
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