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   OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15   

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OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15 (https://dejure.org/2016,14915)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2016 - 16 U 198/15 (https://dejure.org/2016,14915)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 16 U 198/15 (https://dejure.org/2016,14915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 129 a StGB, § 129 b StGB, § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch identifizierende Berichterstattung über einen bereits bestraften, wegen der Reststrafe unter Bewährung stehenden Dschihadisten

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch identifizierende Berichterstattung über einen bereits bestraften, wegen der Reststrafe unter Bewährung stehenden Dschihadisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 120
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Wie das BVerfG in seiner zweiten Lebach-Entscheidung ausgeführt hat, ist maßgeblich vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht des Straftäters, insbesondere sein Interesse an der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, welche zugleich im öffentlichen Interesse liegt, unter den konkreten Umständen des Einzelfalls von der Berichterstattung beeinträchtigt wird [BVerfG NJW 2000, 1859 (1860) [BVerfG 25.11.1999 - 1 BvR 348/98] ].

    Die Resozialisierung eines Straftäters ist ein genuin persönlichkeitsrechtliches Anliegen von hohem Rang, in deren Interesse das BVerfG eine Beschränkung der Berichterstattung über Straftäter für zulässig gehalten hat [vgl. BVerfG NJW 2000, 1859 (1860) [BVerfG 25.11.1999 - 1 BvR 348/98] ].

    Aussagen über eine schwere Straftat sind bei einem Täter, der sich in Freiheit befindet, i.d.R. geeignet, eine besondere Stigmatisierung nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung und einer darauf beruhenden grundlegenden Verunsicherung des Betroffenen zu werden drohen [BVerfG NJW 2000, 1859 (1860) [BVerfG 25.11.1999 - 1 BvR 348/98] ].

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Insoweit ist auch der Grad der Verbreitung des Mediums von Bedeutung [BVerfG NJW 1973, 1226 (1229) [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ].

    Im Übrigen hat das BVerfG [NJW 1973, 1226 (1233) [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ] darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des zivilgerichtlichen Verfahrens sein kann, die Beurteilung des in erster Linie kompetenten Strafgerichts und der für den Vollzug der verhängten Strafe zuständigen Behörden durch eigene Prognosen zu ersetzen.

  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01

    Persönlichkeitsrecht - Pressebericht über Strafverfahren - Name und Foto des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 - Rn. 11, 14; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 990 (991) [OLG Hamburg 22.11.1990 - 3 U 170/90] ; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, 3. Kap. Rn. 109].

    Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 Rn. 13; Prinz/Peters, Medienrecht, Kap. 3 Rn. 107].

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Dieses Recht kann verletzt sein, wenn ihm Äußerungen, die er nicht gemacht hat, untergeschoben werden [BVerfG Beschl. vom 26.6.1990 - 1 BvR 776/84 - Rn. 102].
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Um diese Wirkung zu entfalten, muss die Erklärung den Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang aber voll abdecken [BGH NJW 2005, 2844 [BGH 21.06.2005 - VI ZR 122/04] - Rn. 61].
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Insoweit wird der Inhalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts maßgeblich durch das Selbstverständnis seines Trägers geprägt; demgegenüber ist für die Frage, ob das Unterschieben einer nicht getanen Äußerung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen beeinträchtigt, nicht auf das Bild abzustellen, das sich andere - begründet oder unbegründet - von ihm machen oder machen können [BVerfG NJW 1980, 2070 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvR 185/77] - Rn. 16/17; 1980, 2072 - Rn. 23; 1993, 2925-Rn. 19].
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Hierfür kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne Weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt [Burkhardt aaO. - Kap. 11 Rn. 82; BGH NJW 1992, 1312 (1313) [BGH 10.12.1991 - VI ZR 53/91] m.w.N.], ebenso die Anführung individualisierender Merkmale wie beispielsweise die Schilderung von Einzelheiten des Lebenslaufs oder die Nennung von Wohnort, Berufstätigkeit usw. [Burkhardt aaO., Kap. 12 Rn. 43; Prinz/Peters aaO., Kap. 3 Rn. 143].
  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Auch das BVerfG hält es bei einer solchen Sachlage unter der Voraussetzung der Mitwirkungspflicht des Beklagten verfassungsrechtlich für nicht geboten, von der allgemeinen Beweislastregelung für den Zivilprozess abzugehen [BGH NJW 1980, 1980 - Rn. 21].
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Insoweit genügt, wenn der Kläger begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass über das Medium persönlichkeitsverletzende Informationen auch an solche Leser geraten, die aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse in der Lage sind, anhand der mitgeteilten individualisierenden Merkmale die Person zu identifizieren, auf die sich die Aussagen beziehen [BVerfG NJW 2004, 3619 (3620) [BVerfG 14.07.2004 - 1 BvR 263/03] ].
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15
    Dagegen gebietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht, dem Betroffenen einen Abwehranspruch zuzubilligen, soweit es um Tatsachenbehauptungen geht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auswirken können [BVerfG NJW 2008, 747 [BVerfG 23.10.2007 - 1 BvR 150/06] ].
  • OLG Hamburg, 22.11.1990 - 3 U 170/90

    Honka I

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 172/93

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht - Getilgte Vorstrafe

  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 3 O 130/17

    Zur Veröffentlichung von intimen Details aus einer Beziehung

    Vielmehr reicht die Erkennbarkeit im Bekanntenkreis aus (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2017, 120 Rn. 44 - Dschihadist; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 13 Rn. 37).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 156/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der

    Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnortes und seiner Berufstätigkeit ausreichen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 5.9.2017 - 4 U 682/17, NJW-RR 2018, 44; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.5.2016 - 16 U 198/15, GRUR-RR 2017, 120; LG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2017 - 2/3 O 292/17, NJW-RR 2018, 428; Wenzel ( Burkhardt ), Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, § 12 Rn. 43).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 270/17

    Fahdungsaufruf von bild.de im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg

    Vielmehr reicht die Erkennbarkeit im Bekanntenkreis aus (BGH GRUR 1979, 732 - Fußballtor; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2017, 120 Rn. 44 - Dschihadist; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, Kap. 13 Rn. 37).
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