Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.10.2016 - I-20 U 37/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Wird eine Information über eine Preiserhöhung in einem längeren Text versteckt, ist dies wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung von Preiserhöhungen durch einen Gasversorger
- online-und-recht.de
Versteckte Preiserhöhungen in langer E-Mail wettbewerbswidrig
- kanzlei.biz
Preiserhöhung versteckt in langem E-Mail-Schreiben mit allgemeinen Informationen ist wettbewerbswidrig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung von Preiserhöhungen durch einen Gasversorger
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung von Preiserhöhungen durch einen Gasversorger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wird eine Information über eine Preiserhöhung in einem längeren Text versteckt, ist dies wettbewerbswidrig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Versteckte Bekanntgabe einer Preiserhöhung ist unwirksam
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Versteckte Informationen über Preiserhöhungen unwirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versteckte Informationen über Preiserhöhungen unwirksam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Versteckte Preiserhöhungen in langer E-Mail sind Wettbewerbsverstoß
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2017, 111
- MMR 2017, 575
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.2015 - VIII ZR 208/12
Preisänderungsrecht des Gasversorgers: Voraussetzungen wirksamer Ausübung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2016 - 20 U 37/16
Nicht das von ihr vorliegend gewünschte Ergebnis begründet auch die von der Beklagten zitierte, am 09.12.2015 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 208/12 ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs.Die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2015 - VIII ZR 208/12 - (BeckRS 2016, 02870) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
- BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2016 - 20 U 37/16
Das Verbot in Bezug auf "inhaltsgleiche" Emails findet seine Rechtfertigung darin, dass nach der sog. Kerntheorie aus dem Titel auch wegen solcher Verstöße gegen das Unterlassungsgebot vollstreckt werden kann, die der Verbotsform im Kern entsprechen (vgl. BGH WRP 2006, 590 Rdnr. 27 - Markenparfümverkäufe).
- OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 304/19
Was kostet der Strom? Informationen über Preiserhöhungen dürfen nicht versteckt …
Hierzu hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.10.2016 - 20 U 37/16, GRUR-RR 2017, 111) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt, dass bei einem Stromversorger die Preiserhöhungsschreiben nicht durch einen einzelnen Sachbearbeiter formuliert würden.Denn es sind keine Gründe ersichtlich, die darauf hindeuten, dass das Schreiben lediglich an einen Verbraucher versandt worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 111).
c) Die Vorschrift des § 41 Abs. 3 EnWG ist eine Verbraucherschutzgesetz, was das Landgericht zutreffend und von der Berufung nicht angegriffen angenommen hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 111).
Die Transparenz einer Mitteilung ist jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn die Information über die Preiserhöhung in einem allgemeinen Schreiben versteckt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016 - 20 U 37/16, GRUR-RR 2017, 111).
- OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 303/19
Gaspreiserhöhung: Kostenbestandteile einzeln gegenüberstellen
Hierzu hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.10.2016 - 20 U 37/16, GRUR-RR 2017, 111) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt, dass bei einem Energieversorger die Preiserhöhungsschreiben nicht durch einen einzelnen Sachbearbeiter formuliert würden.Denn es sind keine Gründe ersichtlich, die darauf hindeuten, dass das Schreiben lediglich an einen Verbraucher versandt worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 111).
c) Die Vorschrift des § 41 Abs. 3 EnWG ist eine Verbraucherschutzgesetz, was das Landgericht zutreffend und von der Berufung nicht angegriffen angenommen hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 111).
Die Transparenz einer Mitteilung ist jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn die Information über die Preiserhöhung in einem allgemeinen Schreiben versteckt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016 - 20 U 37/16, GRUR-RR 2017, 111).
- LG Hamburg, 16.01.2018 - 312 O 514/16
Wettbewerbsverstoß: Versteckte Preiserhöhung im Kundenanschreiben eines …
§ 41 III EnWG ist eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3 a UWG (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, Az. 20 U 37/16, Rz. 26).
- LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 14d O 12/16
Außerordentliche Kündigung eines Energielieferungsvertrages; Rechtfertigung einer …
Der hiergegen zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegten Berufung ist der Erfolg versagt geblieben (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 111). - OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 20 U 63/19
Intransparente Preiserhöhungen für Strom und Gas; Vorbereitung und Durchsetzung …
Der Senat hält - auch vor dem Hintergrund der neuerlichen Ausführungen der Beklagten - an den Ausführungen in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2016 (Az. 20 U 37/16, Anlage K 2), auf die Bezug genommen wird, fest. - BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21
Gewährleistung des rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung im …
Die Berufung der Beklagten blieb ohne Erfolg (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 111). - LG Köln, 26.11.2019 - 31 O 329/18
Strompreiserhöhung: Ankündigung per E-Mail erfordert eindeutigen Betreff
Vielmehr ist es vom Einzelfall abhängig, was zu einer transparenten Darstellung notwendig ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 111). - LG Hamburg, 09.01.2020 - 312 O 453/18
Zu den Anforderungen an die Ankündigung der Preisänderung eines …
Bei dieser Norm handelt es sich um ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 UKlaG (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 111, Rn. 25 - versteckte Gaspreiserhöhung). - LG Hagen, 18.07.2019 - 21 O 20/19 Die Hinweise des Beklagten in seinem Schreiben vom 22.01.2019 (Anlage K3), dass das Sonderkündigungsrecht (bitte) mit Erklärung eingehend bis zum 08.02.2019 gegenüber der F2 eG, auszuüben war, verstieß gegen § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG, welcher auch eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG darstellt (vgl. OLG Düsseldorf; GRUR-RR 2017, 111 Tz. 16; LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2018 - 312 O 514/16, Az. 312 O 514/16 = BeckRS 2018, 603 Tz. 38).
- LG Kleve, 29.04.2021 - 8 O 52/20 Intransparent ist eine Unterrichtung danach insbesondere, wenn sie dem einem Durchschnittsverbraucher den Glauben vermittelt, es handele sich um allgemeine Informationen, die nicht sein Vertragsverhältnis betreffen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, I-20 U 37/16, beck-online, Rn. 14).