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   OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17   

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https://dejure.org/2018,1840
OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17 (https://dejure.org/2018,1840)
OLG München, Entscheidung vom 11.01.2018 - 29 U 486/17 (https://dejure.org/2018,1840)
OLG München, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 29 U 486/17 (https://dejure.org/2018,1840)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 5, Abs. 5 S. 1, Abs. 7, § 24; UMV Art. 13 Abs. 1; UWG § 6 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer Anzeige mit einer Marke, die zu einer Ergebnisliste führt (verlinkt), auf der auch andere Marken angeboten werden

  • damm-legal.de

    Eine AdWords-Anzeige mit einem Markennamen darf nicht auf eine Seite führen, auf der (auch) andere Marken angeboten werden

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Unzulässige AdWords-Anzeige mit Markenname, wenn auf Landing-Page auch andere Produkte angeboten werden

  • kanzlei.biz

    AdWords-Anzeige für Marke darf keine Produkte anderer Marken verlinken

  • online-und-recht.de

    Unzulässige AdWords-Anzeige mit Markenname, wenn auf Landing-Page auch andere Produkte angeboten werden

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Anzeige mit einer Marke, die zu einer Ergebnisliste führt (verlinkt), auf der auch andere Marken angeboten werden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine AdWords-Anzeige mit einem Markennamen darf nicht auf eine Seite führen, auf der (auch) andere Marken angeboten werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    AdWords-Anzeige die Marke nennt darf nicht auf eine Seite führen wo andere Produkte gelistet sind

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige AdWords-Anzeige mit Markenname

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige AdWords-Anzeige mit Markenname, wenn auf Landing-Page andere Produkte zu finden sind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 151
  • MMR 2018, 618
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG München I, 12.01.2017 - 17 HKO 22589/15

    Unterlassungsanspruch gegen Werbung mit Anzeigen, in denen eine Marke in

    Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17
    Das Landgericht hat durch Urteil vom 12.01.2017 (Az. 17 HK O 22589/15, juris), auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, der Klage vollumfänglich stattgegeben und wie folgt erkannt:.

    Das Urteil der 17, Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I vom 12.01.2017, Az. 17 HK O 22589/15, wird aufgehoben.

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

    Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17
    Trotz der unterschiedlichen Groß- und Kleinschreibung sind die Marke "ORTLIEB" und das Zeichen "Ortlieb" im Sinne vom § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG identisch (vgl. BGH GRUR 2015, 607 Tz. 21 - Uhrenankauf im Internet).

    a) der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Uhrenankauf im Internet (GRUR 2015, 607 ff.) nichts anderes.

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17
    bb) Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich aus der BergSpechte-Entscheidung des EuGH (GRUR 2010, 451 ff.) und der MOST-Pralinen-Entscheidung des BGH (BGH GRUR 2013, 290 ff.) nicht, dass durch das angegriffene Verhalten der Beklagten die Herkunftsfunktion der Marke ORTLIEB nicht beeinträchtigt wird.

    Der EuGH hatte in der BergSpechte-Entscheidung und der BGH in der MOST-Pralinen-Entscheidung darüber zu befinden, ob eine Markenverletzung vorliegt, wenn durch die Hinterlegung eines mit der Marke identischen Schlüsselworts eine - die Marke nicht enthaltende -Anzeige eines Dritten erscheint und sie haben ausgeführt, dass die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt ist, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr einem Dritten stammen (EuGH a.a.O. Tz. 35 - BergSpechte/trekking.at Reisen; vgl. auch EuGH GRUR 2010, 445 Tz. 84 -Google France; BGH GRUR 2013, 290 Tz.22 - MOST-Pr ahnen).

  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17
    e) Auch in Fällen der Doppelidentität kann der Markeninhaber einer Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens nur widersprechen, wenn dadurch eine der Funktionen der Marke beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH a.a.O. Tz. 24 - Uhrenankauf im Internet; EuGH GRUR 2010, 445 Tz. 79 - Google France; GRUR 2010, 451, Tz. 29 - BergSpechte/trekking.at Reisen).

    bb) Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich aus der BergSpechte-Entscheidung des EuGH (GRUR 2010, 451 ff.) und der MOST-Pralinen-Entscheidung des BGH (BGH GRUR 2013, 290 ff.) nicht, dass durch das angegriffene Verhalten der Beklagten die Herkunftsfunktion der Marke ORTLIEB nicht beeinträchtigt wird.

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17
    e) Auch in Fällen der Doppelidentität kann der Markeninhaber einer Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens nur widersprechen, wenn dadurch eine der Funktionen der Marke beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH a.a.O. Tz. 24 - Uhrenankauf im Internet; EuGH GRUR 2010, 445 Tz. 79 - Google France; GRUR 2010, 451, Tz. 29 - BergSpechte/trekking.at Reisen).

    Der EuGH hatte in der BergSpechte-Entscheidung und der BGH in der MOST-Pralinen-Entscheidung darüber zu befinden, ob eine Markenverletzung vorliegt, wenn durch die Hinterlegung eines mit der Marke identischen Schlüsselworts eine - die Marke nicht enthaltende -Anzeige eines Dritten erscheint und sie haben ausgeführt, dass die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt ist, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr einem Dritten stammen (EuGH a.a.O. Tz. 35 - BergSpechte/trekking.at Reisen; vgl. auch EuGH GRUR 2010, 445 Tz. 84 -Google France; BGH GRUR 2013, 290 Tz.22 - MOST-Pr ahnen).

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17
    f) Schließlich ist die angegriffene Praxis der Beklagten auch nicht deshalb zulässig, weil es nicht Aufgabe der Marke ist, ihren Inhaber vor Praktiken zu schützen, die zum Wettbewerb gehören (vgl. EuGH MMR 2011, 804 Tz. 57 - Interflora).
  • OLG München, 26.10.2015 - 29 W 1861/15

    Markenrechtsverletzende Anzeige bei Verlinkung auf Angebotsliste mit auch fremden

    Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17
    Dem hiesigen Verfahren ist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vorausgegangen (vgl. Senat GRUR-RR 2016, 199 -Ortlieb-Fahrradtasche).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13

    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem

    Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17
    dd) Aus der Entscheidung Staubsaugerbeutel im Internet (BGH GRUR 2015, 1136 ff.) ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil die Zulässigkeit der dort angegriffenen Werbung anders als im hiesigen Fall nach besonderen für vergleichende Werbung geltenden Geboten zu beurteilen war (vgl. BGH a.a.O. Tz. 34 - Staubsaugerbeutel im Internet).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17
    Entgegen der Auffassung von Prof. Dr. O. in seinem von den Beklagten im Termin vom 11.01.2018 übergebenden Gutachten (Anlage zum Protokoll vom 11.01.2018, dort Tz. 61) liegt keine vergleichende Werbung im Sinne von § 6 Abs. 1 UWG vor, wenn die Bezugnahme nicht durch eine in der betreffenden Werbemaßnahme enthaltene Äußerung erfolgt (BGH GRUR 2008, 628 Tz. 20 - Imitationswerbung), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BGH, 25.07.2019 - I ZR 29/18

    Zur markenrechtlichen Haftung für auch auf Produkte von Drittanbietern verlinkte

    Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil insoweit abgeändert, als es die Klage hinsichtlich der Verurteilung der Beklagten zu 2 zur Erstattung der Abmahnkosten abgewiesen und die Kostenentscheidung geändert hat (OLG München, GRUR-RR 2018, 151).
  • BGH, 19.09.2019 - I ZR 29/18

    Anhörungsrüge aufgrund der behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Vielmehr hat es seine Beurteilung der konkreten Gestaltung der Anzeige insbesondere auf die selektiv wiedergegebenen URLs gestützt, aufgrund deren der Verkehr gerade mit spezifisch zur Anzeige passenden Anzeigen rechne (vgl. OLG München, GRUR-RR 2018, 151 [juris Rn. 36 bis 38]).

    Das hat das Berufungsgericht festgestellt, soweit es ausgeführt hat, dem Verkehr werde durch die Gestaltung der streitgegenständlichen Anzeige suggeriert, dass er durch Anklicken der Anzeige zu der Webseite www.amazon.de gelange und zwar dort zu einer Zusammenstellung von Angeboten, die die genannten Kriterien erfüllten, somit zu entsprechenden Produkten der Marke Ortlieb (OLG München, GRUR-RR 2018, 151 [juris Rn. 37]).

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