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   OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17   

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OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17 (https://dejure.org/2018,11179)
OLG München, Entscheidung vom 01.02.2018 - 29 U 885/17 (https://dejure.org/2018,11179)
OLG München, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 29 U 885/17 (https://dejure.org/2018,11179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LMIV Art. 7 Abs. 1a; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; UWG § 4, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, § 12 Abs. 1 S. 2; BGB § 288 Abs. 1, § 291
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines Bieres als "Neuschwansteiner"

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung NEUSCHWANSTEINER für Bier wird vom Durchschnittsverbraucher nicht als Kennzeichnung der geographischen Herkunft verstanden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "NEUSCHWANSTEINER" für Bier nicht irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 381
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17
    Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17
    Die Kostenpauschale ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Abmahnung eines Verbandes nur teilweise berechtigt war (vgl. BGH GRUR 2010, 744 Tz. 51 - Sondernewsletter; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl. 2018, § 12 Rn. 1.133).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

    Auszug aus OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17
    Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14

    Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung

    Auszug aus OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17
    Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 3187/15

    Irreführende geografische Herkunftsangabe für Bier

    Auszug aus OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17
    Diesem Verkehrsverständnis steht auch die Senatsentscheidung vom 17. März 2016 (vgl. WRP 2016, 758 - Chiemseer) nicht entgegen, in der der Senat festgestellt hat, dass es sich bei der Bezeichnung Chiemseer um eine geographische Herkunftsangabe handele, weil sie in adjektivischer Form auf den Chiemsee Bezug nimmt und wegen der deutschlandweiten Bekanntheit des Chiemsees nach der Verkehrsauffassung dahin verstanden werde, dass das so bezeichnete Bier von einer an diesem See gelegenen Brauerei hergestellt wird.
  • EuG, 05.07.2016 - T-167/15

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Freistaat Bayern

    Auszug aus OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17
    Da das Schloss Neuschwanstein für das Brauen von Bier nicht traditionell bekannt ist, wird der angesprochene Verkehr der Bezeichnung NEUSCHWANSTEINER keinen geographischen Herkunftsnachweis entnehmen (vgl. EuG, Urteil vom 5. Juni 2016 - T-167/15 - Tz. 27-29 - NEUSCHWANSTEIN, juris; Schlussantrag des Generalanwalts vom 11. Januar 2018 - C-488/16 - Tz. 43, juris).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17
    Bei der Auslegung eines Unterlassungsantrags und des ihm folgenden Urteilstenors ist indes nicht allein auf den Wortlaut abzustellen, sondern ergänzend der zur Begründung gehaltene Klagevortrag heranzuziehen (vgl. BGH GRUR 2016, 1076, Tz. 14 - LGA tested).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

    Auszug aus OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2018, 203 - Betriebspsychologe Tz. 10 m. w. N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2018 - C-488/16

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Rechtsmittel -

    Auszug aus OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17
    Da das Schloss Neuschwanstein für das Brauen von Bier nicht traditionell bekannt ist, wird der angesprochene Verkehr der Bezeichnung NEUSCHWANSTEINER keinen geographischen Herkunftsnachweis entnehmen (vgl. EuG, Urteil vom 5. Juni 2016 - T-167/15 - Tz. 27-29 - NEUSCHWANSTEIN, juris; Schlussantrag des Generalanwalts vom 11. Januar 2018 - C-488/16 - Tz. 43, juris).
  • LG Berlin, 15.02.2022 - 102 O 42/21

    Wettbewerbsverstoß durch Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregelung:

    Aus diesem Grunde wird der Kläger in der Rechtsprechung für umfassend anspruchsberechtigt im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gehalten (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., Einl. Rn. 2.45; zuletzt etwa OLG München, GRUR-RR 2018, 381, 383).
  • KG, 16.03.2021 - 5 U 86/19

    Premium Filler aus Berlin - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen

    (cc) Zwar entnimmt der Verkehr einer Ortangabe etwa dann keine geographische Herkunftsangabe, wenn der genannte Ort von vorneherein nicht dazu geeignet ist, das in Rede stehende Produkt zu produzieren und die angesprochenen Verkehrskreise hierüber in Kenntnis sind (vgl. OLG München, Urt. v. 01.02.2018 - 29 U 885/17 -, Rn. 43, juris - betr. die Angabe "Neuschwansteiner" für Bier).
  • LG München I, 28.09.2021 - 33 O 15655/20

    Unzulässigkeit einer Vergleichswebseite für das Entgelt von Zahlungskonten für

    Denn die Kostenpauschale ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn sich die Abmahnung eines Verbandes als nur teilweise begründet erwiesen hat (vgl. BGH GRUR 2010, 744 Tz. 51 - Sondemewsletter, OLG München GRUR-RR 2018, 381 Tz 51 - NEUSCHWANSTEINER).
  • LG Berlin, 19.07.2019 - 102 O 5/19

    Irreführung bei "Premium Filler aus Berlin" und Auswärtsherstellung

    Aus diesem Grunde wird der Kläger in der Rechtsprechung für umfassend anspruchsberechtigt im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gehalten (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., Einl. Rn. 2.45; zuletzt etwa OLG München, GRUR-RR 2018, 381, 383).
  • LG Berlin, 25.07.2023 - 102 O 121/22

    Unsichtbar

    Aus diesem Grunde wird der Kläger in der Rechtsprechung für umfassend anspruchsberechtigt im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gehalten (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., Einl. Rn. 2.45; OLG München, GRUR-RR 2018, 381, 383).
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