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   OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18   

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OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18 (https://dejure.org/2018,21981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2018 - 6 W 9/18 (https://dejure.org/2018,21981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 6 W 9/18 (https://dejure.org/2018,21981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast; Verschulden bei zeitlich verzögerter Reaktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast; Verschulden bei zeitlich verzögerter Reaktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung; Ordnungsmittel; Auslegung; Titelauslegung; Verschulden; Darlegungslast

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Verbotsumfang einer nicht mit einer Begründung versehenen Unterlassungsverfügung bei Verknüpfung zweier zu unterlassende Aussagen mit den Worten "und/oder "

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 387
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Die abstrakte Kennzeichnung hat dabei die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die als "kerngleiche" Handlungen von dem Verbot erfasst sein sollen (BGH GRUR 2006, 164 [BGH 02.06.2005 - I ZR 252/02] Rnr. 14 - Aktivierungskosten II; BGH GRUR 2010, 749 [BGH 29.04.2010 - I ZR 202/07] Rnr. 36 - Erinnerungswerbung im Internet).

    Die Entscheidung Aktivierungskosten II (GRUR 2006, 164 [BGH 02.06.2005 - I ZR 252/02] - Rnr. 14) steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.

  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Dem Senat ist es daher unbenommen, zur Auslegung des Tenors außerhalb des Titels liegende Umstände wie das unstreitige Vorbringen der Parteien oder die Antragsschrift heranzuziehen (vgl. hierzu BGH GRUR 2015, 1248 [BGH 05.03.2015 - I ZB 74/14] , Rnr. 20 ff. - Tonerkartuschen).

    Sie ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesichert (BGH GRUR 2015, 1248 [BGH 05.03.2015 - I ZB 74/14] , Rnr. 20 ff. - Tonerkartuschen).

  • BGH, 26.11.2009 - VII ZB 42/08

    Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil eines niederländischen Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH, NJW 2010, 2137 [BGH 26.11.2009 - VII ZB 42/08] Rnr. 11).

    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (vgl. BGH GRUR 2004, 264 [BGH 23.10.2003 - I ZB 45/02] - Euro-Einführungsrabatt; BGH, NJW 2010, 2137 [BGH 26.11.2009 - VII ZB 42/08] Rnr. 12).

  • OLG Frankfurt, 11.07.1994 - 6 W 103/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 19. Oktober 1998 - 6 W 157/98 -, juris; Beschluss vom 11. Juli 1994 - 6 W 103/94, GRUR 1994, 918 - testkits) können dem Unterlassungsgläubiger im Einzelfall gewisse Beweiserleichterungen hinsichtlich des objektiven Tatbestandes der Zuwiderhandlung und des Verschuldens eingeräumt werden.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16

    Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Die Zustellung einer (beglaubigten Abschrift einer) Ausfertigung ist daher nicht mehr erforderlich (Senat, Urteil vom 17.11.2016, 6 U 167/16 - juris).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Für die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gilt nach § 174 ZPO, dass die Zustellung dann als bewirkt anzusehen ist, wenn der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies auch durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet hat (BGH NJW 2012, 2117 [BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11] , Rnr. 6).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Gerade der Umstand, dass sich der Gläubiger im Unterschied zu den Ermittlungsbehörden im Strafverfahren keiner eigenen Zwangsmittel bedienen darf, rechtfertigt die Einräumung von Beweiserleichterungen zu seinen Gunsten (vgl. BVerfG NJW 1991, 3139 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87] für das Verschulden im Ordnungsmittelverfahren).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (vgl. BGH GRUR 2004, 264 [BGH 23.10.2003 - I ZB 45/02] - Euro-Einführungsrabatt; BGH, NJW 2010, 2137 [BGH 26.11.2009 - VII ZB 42/08] Rnr. 12).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14 - Umsatzangaben; BGH, GRUR 2014, 605 [BGH 25.02.2014 - X ZB 2/13] Rnr. 18 - Flexitanks II).
  • BGH, 06.12.1999 - II ZR 169/98

    Schadensersatzansprüche wegen verweigerter Eintragung eines gekörten Hengstes in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat (BGH NJW-RR 2000, 758 [BGH 06.12.1999 - II ZR 169/98] ).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 30.01.2014 - I ZR 19/13

    Unlauterer Wettbewerb: Vermittlung von Versicherungen durch

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13

    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines

  • OLG Frankfurt, 19.10.1998 - 6 W 157/98
  • KG, 09.02.2022 - 5 W 158/21

    Bestpreisverkauf II - Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Verstoß gegen eine

    Einen Schuldner trifft aber jedenfalls eine sekundäre Darlegungslast dazu, welche internen Maßnahmen er unternommen hat, um einen fortdauernden Störungszustand zu erkennen und zu beenden und die Missachtung des Titels durch relevante Dritte zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2018 - 6 W 9/18 - GRUR-RR 2018, 387, Rdnrn. 30 f. nach juris; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., 2022, § 12 Rdnr. 5.8).

    Jedoch trifft den Schuldner jedenfalls dann eine sekundäre Darlegungslast, wenn es um Umstände geht, die interne Maßnahmen des Schuldners betreffen (vgl. Köhler/Feddersen, a. a. O., § 12 Rdnr. 5.8; s. auch OLG Frankfurt - 6 W 9/18 - a. a. O., Rdnrn. 30 f. nach juris).

  • OLG Nürnberg, 17.06.2022 - 3 W 4186/21

    Verstoß gegen Unterlassungstitel bei - nach dem äußeren Bild - Fortführung der

    Auch wenn grundsätzlich der Vollstreckungsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für Umstände trägt, aus denen sich ein Verstoß ergibt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 18 m.w.N.), ist anerkannt, dass den Vollstreckungsschuldner, eine sekundäre Darlegungslast treffen kann, wenn dem Vollstreckungsgläubiger die maßgeblichen Umstände nicht zugänglich und dem Vollstreckungsschuldner nähere Angaben zumutbar sind (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 21; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Juni 2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387, Rn. 24).

    Teils wird unter solchen Umständen sogar weitergehend eine Beweiserleichterung hinsichtlich des objektiven Tatbestands und des Verschuldens angenommen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss von 25. Juni 2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387, Rn. 23).

  • KG, 17.05.2021 - 5 W 56/21

    Umfang der vorzunehmenden betriebsinternen Maßnahmen eines Schuldners bei einem

    (b) Einen Schuldner trifft im Grundsatz - und so auch hier - jedenfalls eine sekundäre Darlegungslast dazu, welche internen Maßnahmen er unternommen hat, um einen fortdauernden Störungszustand zu erkennen und zu beenden und die Missachtung des Titels durch die Mitarbeiter zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.06.2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387 Rn. 23 f.; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 5.8).

    Jedoch trifft den Schuldner jedenfalls dann eine sekundäre Darlegungslast, wenn es um Umstände geht, die interne Maßnahmen des Schuldners betreffen (vgl. Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 5.8; s. auch OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.06.2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387 Rn. 23 f.).

  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 3 T 6/18

    Zur Vollstreckungsfähigkeit eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Umstände, die außerhalb des Titels liegen, sind bei der Auslegung wegen der Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2018, 387 Rn. 13), wobei dies ausnahmsweise in Betracht kommen kann, wenn es sich bei diesem Titel um eine Entscheidung handelt, die durch das Prozessgericht nicht mit einer Begründung versehenen ist, weil in einem solchen Fall zur Auslegung des Tenors keine Entscheidungsgründe herangezogen werden können (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2018, 387 Rn. 14).
  • LG Itzehoe, 26.01.2021 - 11 T 22/20

    Verstoß Wohnungseigentümer gegen untersagte Lärmbelästigung

    Durch die darin liegende objektive Verletzung der Unterlassungsverpflichtung ist ein Verschulden des Antragsgegners indiziert (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2018 - 4 W 103/18; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.06.2018 - 6 W 9/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2005 - 6 W 7/05; OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2000 - 6 W 21/20).
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