Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 890 ZPO
Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast; Verschulden bei zeitlich verzögerter Reaktion - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Zwangsvollstreckung; Ordnungsmittel; Auslegung; Titelauslegung; Verschulden; Darlegungslast - rechtsportal.de
ZPO § 890
Verbotsumfang einer nicht mit einer Begründung versehenen Unterlassungsverfügung bei Verknüpfung zweier zu unterlassende Aussagen mit den Worten "und/oder " - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast; Verschulden bei zeitlich verzögerter Reaktion
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.08.2017 - 8 O 1/17
- OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2018, 387
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 09.02.2022 - 5 W 158/21
Sofortige Beschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes; Verstoß gegen …
Einen Schuldner trifft aber jedenfalls eine sekundäre Darlegungslast dazu, welche internen Maßnahmen er unternommen hat, um einen fortdauernden Störungszustand zu erkennen und zu beenden und die Missachtung des Titels durch relevante Dritte zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2018 - 6 W 9/18 - GRUR-RR 2018, 387, Rdnrn. 30 f. nach juris;… Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., 2022, § 12 Rdnr. 5.8).Jedoch trifft den Schuldner jedenfalls dann eine sekundäre Darlegungslast, wenn es um Umstände geht, die interne Maßnahmen des Schuldners betreffen (…vgl. Köhler/Feddersen, a. a. O., § 12 Rdnr. 5.8; s. auch OLG Frankfurt - 6 W 9/18 - a. a. O., Rdnrn. 30 f. nach juris).
- KG, 17.05.2021 - 5 W 56/21 (b) Einen Schuldner trifft im Grundsatz - und so auch hier - jedenfalls eine sekundäre Darlegungslast dazu, welche internen Maßnahmen er unternommen hat, um einen fortdauernden Störungszustand zu erkennen und zu beenden und die Missachtung des Titels durch die Mitarbeiter zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.06.2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387 Rn. 23 f.;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 5.8).
Jedoch trifft den Schuldner jedenfalls dann eine sekundäre Darlegungslast, wenn es um Umstände geht, die interne Maßnahmen des Schuldners betreffen (…vgl. Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 5.8; s. auch OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.06.2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387 Rn. 23 f.).
- LG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 3 T 6/18
Zur Vollstreckungsfähigkeit eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Umstände, die außerhalb des Titels liegen, sind bei der Auslegung wegen der Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2018, 387 Rn. 13), wobei dies ausnahmsweise in Betracht kommen kann, wenn es sich bei diesem Titel um eine Entscheidung handelt, die durch das Prozessgericht nicht mit einer Begründung versehenen ist, weil in einem solchen Fall zur Auslegung des Tenors keine Entscheidungsgründe herangezogen werden können (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2018, 387 Rn. 14).