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   OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17   

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https://dejure.org/2017,44014
OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17 (https://dejure.org/2017,44014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2017 - 6 U 80/17 (https://dejure.org/2017,44014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2017 - 6 U 80/17 (https://dejure.org/2017,44014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Zweitabmahnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Kosten für eine anwaltliche Zweitabmahnung sind regelmäßig nicht zu erstatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kennzeichen; Eigenabmahnung; Zweitabmahnung

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer weiteren Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten für Abmahnung durch Anwalt wenn Anspruchssteller bereits zuvor selbst abgemahnt hat - Zweitabmahnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kosten für anwaltliche Zweitabmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Zweitabmahnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erstattungsfähigkeit von Mahnung durch Anwalt nach vorheriger Mahnung durch Gläubiger

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kosten für Zweitabmahnung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Zweitabmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17
    Dies gilt nicht nur, wenn es sich bei dem Unterlassungsgläubiger um eine Wettbewerbsverband i.S.v. § 8 III Nr. 2 UWG handelt, der für die erste Abmahnung regelmäßig keiner anwaltlichen Hilfe bedarf, sondern auch für die Abmahnung durch einen Mitbewerber i.S.v. § 8 III Nr. 1 UWG, der einer solchen Beschränkung nicht unterliegt (vgl. hierzu die einen solchen Fall betreffende Entscheidung BGH GRUR 2013, 307 - Unbedenkliche Mehrfachverfolgung, Tz. 31).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2017 - 6 U 51/17

    Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei Verletzung einer Kollektivmarke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17
    Der Senat verkennt nicht, dass die vom Kläger in der Berufungsbegründung dargelegte "abgestufte" Verfahrensweise, den Verletzer zunächst selbst kostenfrei abzumahnen und erst bei Erfolglosigkeit dieser ersten Abmahnung einen Anwalt für eine weitere Abmahnung einzuschalten, für den Verletzer vorteilhafter sein kann, als wenn der Kläger - was ihm nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 22.6.2017 - 6 U 51/17; zur Veröffentlichung in juris bestimmt) unbenommen ist - bereits für die erste Abmahnung einen Anwalt beauftragt oder nach einer Eigenabmahnung unmittelbar Klage erhebt.
  • OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob eine andere Beurteilung dann in Betracht kommt, wenn das anwaltliche Abmahnschreiben im Wesentlichen nicht nur den Inhalt der Eigenabmahnung wiederholt (vgl. hierzu Oberlandesgericht Frankfurt a. M. - 11. Zivilsenat - MMR 2012, 249 [OLG Karlsruhe 23.01.2012 - 6 U 136/11] , Tz. 36), sondern vertiefte tatsächliche oder rechtliche Ausführungen enthält, die die berechtigte Erwartung zulassen, der Verletzer werde unter dem Eindruck dieser Ausführungen seine bisherige Position überdenken und zur Abgabe der verlangten Erklärungen bereit sein.
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 U 136/11

    Gemeinschaftsrechtliches Patentrecht: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob eine andere Beurteilung dann in Betracht kommt, wenn das anwaltliche Abmahnschreiben im Wesentlichen nicht nur den Inhalt der Eigenabmahnung wiederholt (vgl. hierzu Oberlandesgericht Frankfurt a. M. - 11. Zivilsenat - MMR 2012, 249 [OLG Karlsruhe 23.01.2012 - 6 U 136/11] , Tz. 36), sondern vertiefte tatsächliche oder rechtliche Ausführungen enthält, die die berechtigte Erwartung zulassen, der Verletzer werde unter dem Eindruck dieser Ausführungen seine bisherige Position überdenken und zur Abgabe der verlangten Erklärungen bereit sein.
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2010, 354 - Kräutertee) sind die Anwaltskosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung weder nach § 12 I 2 UWG noch nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 687, 670, 677 BGB) erstattungsfähig, wenn der Unterlassungsgläubiger den Verletzer zuvor bereits mit einer eigenen Abmahnung einen Weg gewiesen hat, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen.
  • BGH, 05.02.2019 - VIII ZR 277/17

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

    Das Berufungsgericht (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2018, 72) hat die Revision nicht zugelassen.
  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 6 O 360/20
    Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn das anwaltliche Abmahnschreiben nicht nur den Inhalt der vorherigen Abmahnung wiederholt, sondern vertiefte tatsächliche oder rechtliche Ausführung enthält, die die berechtigte Erwartung zulassen, der Verletzer werde unter dem Eindruck dieser Ausführungen seine bisherige Position überdenken und zur Abgabe der verlangten Erklärung bereit sein (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2018, 72).
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