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   OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18   

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https://dejure.org/2019,2238
OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18 (https://dejure.org/2019,2238)
OLG München, Entscheidung vom 14.02.2019 - 6 U 2188/18 (https://dejure.org/2019,2238)
OLG München, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 6 U 2188/18 (https://dejure.org/2019,2238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 3a; LadSchlG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 12; SonntVerkV § 1; GastG § 1, § 7 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 280
    Kein Regelverstoß bei Verkauf von Brot und Brötchen an Sonn- und Feiertagen durch Gaststättenbetreiber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Brötchenverkauf; Ladenschluss; Gaststättenbetrieb; Sonntagsverkauf

  • rewis.io

    Kein Regelverstoß bei Verkauf von Brot und Brötchen an Sonn- und Feiertagen durch Gaststättenbetreiber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brötchenverkauf; Ladenschluss; Gaststättenbetrieb; Sonntagsverkauf

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Verkaufs von Brötchen und Brot im Rahmen eines "Discount-Backshops" an einem Sonntag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    "Semmelverkauf" an Sonn- und Feiertagen: Berufung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gescheitert

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Längere Öffnungszeiten an Sonntagen gelten auch für Angebot von unbelegten Brötchen / "zubereitete Speisen"

  • zeit.de (Pressebericht, 14.02.2019)

    Sonntagabends Brötchen kaufen ist jetzt legal

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ladenschlussgesetz: Eine Semmel ist viel mehr als eine Semmel

  • rtl.de (Pressemeldung, 14.02.2019)

    Trockene Semmeln sind zubereitete Speisen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. scheitert auch im Berufungsverfahren mit seiner Klage betreffend "Semmelverkauf" an Sonn- und Feiertagen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Dürfen Bäckereien mit Café den ganzen Sonntag Brötchen verkaufen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bäckerei darf an Sonn- und Feiertagen länger öffnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 227
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 17.09.1997 - 3 ObOWi 91/97

    Straßenverkauf von Flaschenbier in Tankstelle mit Getränkemarkt und Stehausschank

    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Beschluss vom 17.09.1997 (3 ObOWi 91/97) zutreffend festgestellt habe, besage die Vorschrift des § 7 Abs. 2 GastG nicht, dass die zubereiteten Speisen nur zum Verzehr durch den Käufer selbst abgegeben werden dürften.

    Der Umstand, dass es sich bei den hier in Rede stehenden Betrieben jeweils um Mischbetriebe aus einem Ladengeschäft und einem Cafébetrieb handelt, ist ohne Einfluss auf die Anwendbarkeit der Regelungen des Gaststättengesetzes, soweit der Gaststättenbetrieb durch die räumliche Zusammenfassung mit einem Handelsbetrieb nicht die ihm eigenen Merkmale verliert (vgl. BayObLG Beschluss vom 17.9.1997 - 3 ObOWi 91/97, BeckRS 1997, 8160 Rn. 9).

    Das Landgericht hat die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift bejaht mit der Begründung, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 17.09.1997, 3 ObOWi 91/97, BeckRS 1997, 8160 Rn. 10), die zubereiteten Speisen nicht zum Verzehr allein durch den Käufer selbst abgegeben werden müssen.

    bb) Dem Landgericht ist insoweit zuzustimmen, als die im Streitfall veräußerten Mengen nicht grundsätzlich dagegen sprechen, dass sie zum alsbaldigen Verzehr durch eine nicht näher bekannte Personenzahl abgegeben werden (vgl. Beschluss vom 17.09.1997, 3 ObOWi 91/97, BeckRS 1997, 8160 Rn. 10).

  • LG München II, 20.04.2018 - 12 O 4218/17

    Kein Regelverstoß bei Verkauf von Brot und Brötchen an Sonn- und Feiertagen durch

    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 20.04.2018, Az. 12 O 4218/17 werden jeweils zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München II vom 20.04.2018, Az. 12 O 4218/17, wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

    Das Urteil des LG München II vom 20.04.2018, Az.: 12 O 4218/17, wird abgeändert, soweit damit die Klage abgewiesen wurde.

    Die Klägerin wird unter Abänderung des Urteils des LG München II, Az.: 12 O 4218/17, verurteilt, an die Beklagte vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.355,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.08.2017 zu bezahlen, hilfsweise den Beklagten hiervon freizustellen.

  • OLG Celle, 22.06.1984 - 2 Ss OWi 132/84
    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Ein "Zubereiten einer Speise" im Sinne des GastG (vgl. auch § 1 Abs. 2 Nr. 2 GastG) liegt vor, wenn ein Lebensmittel zum alsbaldigen Verzehr essfertig gemacht wird, wobei nicht entscheidend ist, mit welchem Aufwand die Zubereitung geschieht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.06.1984 - 2 Ss (OWi) 132/84 BeckRS 9998, 33609 für Instant-Tüten-Suppen; s. a. KG, Beschluss vom 03.09.2010, 1 Ws (B) 112/09, BeckRS 2012, 12492).

    Zubereitet ist ein Lebensmittel also, wenn dessen Rohstoff(e) durch Kochen, Backen, Erwärmen, Würzen etc. zum Genuss verändert wird, wobei es auf den Grad der Veränderung nicht ankommt - schon das Servieren als "warm" oder das Anbraten ist demnach eine Zubereitung (Erbs/Kohlhaas/Ambs GastG, a.a.O., § 3 Rn. 10; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 22.06.1984 - 2 Ss (OWi) 132/84 BeckRS 9998, 33609 für Instant-Tüten-Suppen).

  • VG Braunschweig, 16.02.2011 - 1 A 161/10
    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Vor diesem Hintergrund sind auch die von der Beklagten hergestellten Brote und Brötchen als zubereitete Speisen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 GastG anzusehen (ebenso LG Augsburg, Urteil vom 08.08.2018, Az. 081 O 3962/17; anders VG Braunschweig, Urteil vom 16.02.2011, Az. 1 A 161/10, Anlage K 22, Rn. 30; s.a. nicht begründete Beschlussverfügung LG München vom 27.04.2017, Az. 1 HKO 6161/17).

    Allein der Umstand, dass der Kläger als Wettbewerbsverband im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG vorliegend ein Verhalten abgemahnt hat, dessen rechtliche Bewertung nicht ohne Weiteres eindeutig ist und von den Instanzgerichten bislang auch unterschiedlich bewertet wurde (vgl. LG Augsburg, Urteil vom 08.08.2018, Az. 081 O 3962/17 einerseits und VG Braunschweig, Urteil vom 16.02.2011, Az. 1 A 161/10, Anlage K 22, Rn. 30 andererseits; s.a. Beschlussverfügung LG München vom 27.04.2017, Az. 1 HKO 6161/17), kann für sich genommen nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden.

  • BGH, 21.03.2018 - I ZR 127/17

    Vorliegen einer Wiedergabe i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der RL 2001/29/EG durch das bloße

    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, also allgemein von Bedeutung ist (vgl. BGH Hinweisbeschluss v. 21.3.2018 - I ZR 127/17, BeckRS 2018, 27817 Rn. 6; BVerfG Beschluss vom 28. Juni 2012 - 1 BvR 2952/08, WM 2013, 15, 16; BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn die durch das Berufungsurteil aufgeworfene Rechtsfrage zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen, etwa wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Gerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur hierzu unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH Hinweisbeschluss v. 21.3.2018 - I ZR 127/17, BeckRS 2018, 27817 Rn. 6).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Der zu Unrecht Abgemahnte ist auch grundsätzlich nicht - etwa zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO - gehalten, vor der Erhebung einer negativen Feststellungsklage eine Gegenabmahnung auszusprechen (BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Ebensowenig besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Durchführung des vorgerichtlichen Einigungsstellenverfahrens aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG analog oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 670, 677, 683 S. 1 BGB (vgl. dazu allgemein Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Auflage 2018, § 15 Rn. 29; BGH GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Zudem kann sich der Abgemahnte durch eine negative Feststellungsklage schützen, da das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben ist (BGH GRUR 1995, 697, 699 - FUNNY PAPER; BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Zudem kann sich der Abgemahnte durch eine negative Feststellungsklage schützen, da das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben ist (BGH GRUR 1995, 697, 699 - FUNNY PAPER; BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18
    Dagegen ist eine Gegenabmahnung nicht erforderlich, um den Anspruchsteller - wie hier - auf einen rechtlichen Irrtum hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2006, 168 - Unberechtigte Abmahnung Rn. 11).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05

    EURO und Schwarzgeld

  • OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Schadensersatzanspruch des Abgemahnten

  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

  • BVerwG, 22.11.1988 - 1 C 43.86

    Sonn- und Feiertag - Verkaufsverbot - Speiseeis - Süßware - Straßenverkauf

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • KG, 03.09.2010 - 1 Ws (B) 112/09

    Nichtraucherschutz in Berlin: Vermeidbarer Verbotsirrtum beim Speisenangebot in

  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • BVerwG, 09.06.1960 - I C 41.56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.2019 - I ZR 44/19

    Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb zulässig

    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, GRUR-RR 2019, 227).
  • VG Berlin, 23.08.2019 - 4 L 216.19
    Anders liegt es nur, wenn der Inhaber des gemischten Betriebs nicht den Willen hat, das Gaststättengewerbe ernstlich zu betreiben, sondern ihn nur der Form halber anmeldet, um sich auf diese Weise die Möglichkeit zu verschaffen, seinen Warenhandel außerhalb der Ladenöffnungszeiten in unzulässiger Weise fortzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1960 - I C 41/56 -, NJW 1960, S. 2010; daran anschließend VG Leipzig, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 L 233/18 -, juris Rn. 29; OLG München, Urteil vom 14. Februar 2019 - 6 U 2188/18 -, juris Rn. 62 f.), bzw. wenn sich der Gaststättenbetrieb räumlich und nach seinem Zweck ein bloßer nebensächlicher Annex eines Ladengeschäfts darstellt, dem eine gänzlich untergeordnete Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1965 - I C 97.62 -, juris Rn. 13; s. auch VG Berlin, Beschluss vom 21. Juli 2015 - VG 4 L 178.15 -, BA S. 7 ff.; so lag der Fall auch bei VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2019 - VG 4 K 357.18 -, juris Rn. 16; in diese Richtung auch Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 1 Rn. 53 a.E.).

    Dieser Warenverkauf ist nur hinsichtlich des Angebotes, welches in der Gaststätte selbst auch angeboten wird, und nur in Mengen gestattet, die durch den alsbaldigen Verzehr bedingt sind (s. Schönleiter, GastG, 1. Aufl. 2012, § 7 Rn. 2; vgl. zudem OLG München, Urteil vom 14. Februar 2019 - 6 U 2188/18 -, juris Rn. 64 ff., sogenannter Gassenschank).

  • OLG München, 18.03.2021 - 29 U 2165/20

    Verschuldensmaßstab für unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    b) Daneben können dem zu Unrecht Abgemahnten auch Kostenerstattungsansprüche aus § 678 BGB zustehen (OLG München, GRUR-RR 2019, 227 Rn. 61 - Sonntagssemmel).

    c) Voraussetzung für derartige Kostenerstattungsansprüche ist aber in jedem Fall nicht nur, dass die Abmahnung in der Sache unberechtigt war, sondern dass der Abmahner schuldhaft, dh zumindest fahrlässig gehandelt hat (Thiering, in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 14 Rn. 819 mwN) bzw. ihn (in Bezug auf § 678 BGB) ein Übernahmeverschulden trifft (OLG München, GRUR-RR 2019, 227 Rn. 61 - Sonntagssemmel).

  • KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 272/19

    Bäckereiverkauf als "Nebenleistung des Gaststättengewerbes"

    Der Bundesgerichtshof hat in einem zivilrechtlichen Revisionsurteil (vom 19. Oktober 2019 - I ZR 44/19 -) jüngst die tatrichterliche (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 227) Würdigung, dass es sich bei unbelegten Brötchen, Brezeln und Broten um "zubereitete Speisen" im gaststättenrechtlichen Sinn handele, unbeanstandet gelassen und sich dieser Bewertung unter Verweis auf die Verkehrsanschauung angeschlossen.
  • KG, 06.01.2021 - 3 Ws (B) 319/20

    Ausnahmetatbestand des § 7 GastG; Würdigung in Bezug genommener Lichtbilder

    Schließlich ist auch geklärt, dass der Verkauf an jedermann über die Straße im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 GastG nur Getränke und Speisen betrifft, die der Schank- oder Speisewirt auch tatsächlich seinen Gästen anbietet (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1989, 293; Senat, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 Ws (B) 272/19 -, juris; OLG München, Urteil vom 14. Februar 2019 - 6 U 2188/18 -, juris; Metzner a.a.O.).
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