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   OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18   

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https://dejure.org/2019,12933
OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18 (https://dejure.org/2019,12933)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2019 - 6 U 30/18 (https://dejure.org/2019,12933)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2019 - 6 U 30/18 (https://dejure.org/2019,12933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 15 UMV, § 24 MarkenG
    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UMV Art. 15; MarkenG § 24
    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

  • rechtsportal.de

    UMV Art. 130 Abs. 1
    Markenrechtliche Ansprüche bei Parallelimport von Medizinprodukten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 426
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.05.2018 - C-642/16

    Junek Europ-Vertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18
    Ob bei Medizinprodukten auf die Anzeige- und Bemusterungspflicht verzichtet werden kann (zu uneingeschränkter Anwendung neigend BGH GRUR 2017, 71 Rn. 18 - Debrisoft; offen gelassen in EuGH GRUR 2018, 736 - Debrisoft), kann dahinstehen, da die Beklagte diese Anforderungen erfüllt hat.

    Im Übrigen muss insbesondere erwiesen sein, dass die Geltendmachung der Marke gegenüber dem Vertrieb der umgepackten Waren zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten und damit zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 36 Satz 2 AEUV beitragen würde (EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 37 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 25; BGH GRUR 2017, 71 Rn. 15 - Debrisoft).

    Dies setzt voraus, dass das Umpacken den Originalzustand des Arzneimittels nicht beeinträchtigt und den Ruf der Marke nicht schädigt (EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 17 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 26).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH stellen entsprechende Aufkleber auf der Umverpackung - für sich genommen - schon keine Veränderung des Originalprodukts i.S.d. Art. 15 II UMV dar (EuGH GRUR 2018, 736 - Debrisoft).

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin darauf, die Entscheidung des EuGH bezöge sich nur auf kleine Aufkleber (vgl. EuGH GRUR 2018, 736 Rn. 34 - Debrisoft).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18
    Im Übrigen muss insbesondere erwiesen sein, dass die Geltendmachung der Marke gegenüber dem Vertrieb der umgepackten Waren zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten und damit zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 36 Satz 2 AEUV beitragen würde (EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 37 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 25; BGH GRUR 2017, 71 Rn. 15 - Debrisoft).

    Dies setzt voraus, dass das Umpacken den Originalzustand des Arzneimittels nicht beeinträchtigt und den Ruf der Marke nicht schädigt (EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 17 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 26).

    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).

    Die Voraussetzung der Erforderlichkeit betrifft nur das Umpacken als solches (EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 185/07

    One Touch Ultra

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18
    Durch das Öffnen der Packung und den Austausch der Packungsbeilage wurden Gefahren für die Herkunftsgarantie der Herstellermarke begründet (vgl. BGH GRUR 2010, 756 Rn. 20 - One Touch Ultra).

    Es kann nicht zweifelhaft sein, dass die vom EuGH für den Parallelimport von Arzneimitteln aufgestellten Erschöpfungsvoraussetzungen jedenfalls auf solche Medizinprodukte Anwendung finden, die durch den Austausch der Gebrauchsanleitung umgepackt wurden (vgl. BGH GRUR 2010, 756 Rn. 20 - One Touch Ultra).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 165/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18
    Ob bei Medizinprodukten auf die Anzeige- und Bemusterungspflicht verzichtet werden kann (zu uneingeschränkter Anwendung neigend BGH GRUR 2017, 71 Rn. 18 - Debrisoft; offen gelassen in EuGH GRUR 2018, 736 - Debrisoft), kann dahinstehen, da die Beklagte diese Anforderungen erfüllt hat.

    Im Übrigen muss insbesondere erwiesen sein, dass die Geltendmachung der Marke gegenüber dem Vertrieb der umgepackten Waren zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten und damit zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 36 Satz 2 AEUV beitragen würde (EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 37 Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urt. v. 17.5.2018, C-642/16, Rn. 25; BGH GRUR 2017, 71 Rn. 15 - Debrisoft).

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 99/12

    Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18
    Es reicht aus, wenn der Parallelimporteur nur von einem Teilmarkt im Einfuhrmitgliedstaat ausgeschlossen wird (BGH MarkenR 2014, 265, Rn. 15 - Micardis, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18
    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).
  • OLG Oldenburg, 16.01.2018 - 2 U 105/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18
    Insbesondere musste die Revision nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 28.6.2018, 2 U 105/17) zugelassen werden.
  • OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17

    Parallelimport von Medizinprodukten: Einfluss eines "PZN-Aufklebers" auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18
    Hierfür kann demnach auch keine Rechtfertigung verlangt werden (vgl. Senat, GRUR 2018, 1151 Rn. 36 - X1).
  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 178/15

    Verletzung von Markenrechten der eingetragenen Wortmarke "Gazin®" i.R.d.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18
    Denn da die österreichische PZN für den Vertrieb in Deutschland ohne Bedeutung ist, kann ihre Entfernung oder Abdeckung weder die Herkunftsfunktion der Klagemarke noch sonstige berechtigte Interessen der Markeninhaberin beeinträchtigen (vgl. hierzu auch die - nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichte - Entscheidung des BGH vom 11.10.2018 - I ZR 178/15, Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2021 - 6 U 173/20

    Verdecken der Marke bei Anbringen eines Aufklebers mit PZN-Nummer

    Die Geltendmachung der Marke gegenüber dem Vertrieb veränderter Ware kann zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten und damit zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 34 S. 2 AEUV beitragen (EuGH GRUR 2007, 586 Rn 37 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH GRUR 2018, 736 Rn 25 - Debrisoft; BGH GRUR 2017, 71 Rn 15 - Debrisoft; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2019, 426 Rn 16).

    Bei dieser Sachlage liegt insbesondere kein Fall vor, in welchem im Sinne der Debrisoft-Entscheidung des EuGH "die Marke verdeckt" wird (EuGH GRUR 2018, 736 Rn 35 - Debrisoft; vgl. schon OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2019, 426 Rn 26).

  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20

    Zulässiges Überkleben einer Marke mit einer neuen PZN auf der Verpackung eines

    Bei dieser Sachlage liegt insbesondere kein Fall vor, in welchem im Sinne der Debrisoft-Entscheidung des EuGH "die Marke verdeckt" wird (EuGH GRUR 2018, 736 Rn 35 - Debrisoft; vgl. schon OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2019, 426 Rn 26).
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