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   OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19   

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https://dejure.org/2019,25537
OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19 (https://dejure.org/2019,25537)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2019 - 29 W 940/19 (https://dejure.org/2019,25537)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 2019 - 29 W 940/19 (https://dejure.org/2019,25537)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Keine Dringlichkeitsvermutung in Verfügungsverfahren wegen Ansprüchen nach dem GeschGehG?

  • rewis.io

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch; Dringlichkeitsvermutung; Vermittlung; medizinisches Fachpersonal; Adressverzeichnis

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2 analog
    Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung eines rechtswidrig kopierten Adressverzeichnisses

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung aus UWG wohl nicht auf Ansprüche aus GeschGehG übertragbar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 UWG gilt wohl analog für Unterlassungsansprüche nach § 6 GeschGehG - Vermutung widerlegt wenn Frist zur Antragskonkretisierung nicht eingehal

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 UWG gilt wohl nicht analog für Unterlassungsansprüche nach § 6 GeschGehG - Vermutung widerlegt wenn Frist zur Antragskonkretisierung nicht ei

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung aus UWG gilt nicht für Ansprüche aus GeschGehG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsschädigende Auswirkungen auf den Verfügungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG (voraussichtlich) nicht auf Verfahren nach dem GeschGehG anwendbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Ansprüche nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz gilt (vermutlich) nicht UWG-Vermutungsregelung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Ansprüche nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz gilt (vermutlich) nicht UWG-Vermutungsregelung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1258
  • GRUR 2019, 1067
  • GRUR-RR 2019, 443
  • MMR 2019, 776
  • BB 2019, 2515
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG (GRUR 2018, 1288, Rn. 24) kann es zwar entbehrlich sein, den bislang nicht am Verfügungsverfahren beteiligten Antragsgegner vor einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen einen Zurückweisungsbeschluss zu hören, wenn die sofortige Beschwerde ihrerseits ohne Erfolg bleibt.

    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG (GRUR 2018, 1288) ist es verfassungsrechtlich geboten, dem Antragsgegner auch dann Hinweise des Gerichts zur Kenntnis zu bringen, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wird.

    Dies betrifft insbesondere solche Hinweise, die es dem Antragsteller ermöglichen, zu Dringlichkeitsbedenken des Gerichts Stellung zu nehmen oder seinen Antrag nachzubessern (BVerfG, GRUR 2018, 1288, Rn. 24).

    Der Grund für die Mitteilung solcher Hinweise auch an den Antragsgegner liegt dabei nicht nur darin, dass sich der Antragsgegner im noch laufenden Verfügungsverfahren hierzu entsprechend verhalten kann, sondern auch in der dem Antragsgegner grds. zu verschaffenden Möglichkeit, diese Hinweise in einem etwaigen anderen Verfahren nutzbar zu machen (vgl. BVerfG, GRUR 2018, 1288, Rn. 24).

  • OLG München, 08.06.2017 - 29 U 1210/17

    Missbrauchseinwand bei Nichtvorlage der Reaktion auf die Abmahnung im

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19
    Denn wäre dies der Fall, dann wäre im Hinblick auf die dann bislang nicht erfolgte Vorlage dieser Stellungnahme zu erwägen, ob rechtmissbräuchliches Verhalten der Antragstellerin anzunehmen wäre (vgl. hierzu Senat, WRP 2017, 1523 - Vorenthalten der Abmahnungserwiderung; LG München I, WRP 2017, 496 -Titelerschleichung).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19
    a) Allerdings erscheint es bereits fraglich, ob § 12 Abs. 2 UWG im vorliegenden Fall analog angewendet werden kann, da dies eine planwidrige Regelungslücke voraussetzen würde und ferner, "dass der zu beurteilende Sachverhalt so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen" (Feddersen, in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 54 Rn. 19a; BGH, GRUR 2003, 622, 623 - Abonnementvertrag).
  • LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16

    Rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung im Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19
    Denn wäre dies der Fall, dann wäre im Hinblick auf die dann bislang nicht erfolgte Vorlage dieser Stellungnahme zu erwägen, ob rechtmissbräuchliches Verhalten der Antragstellerin anzunehmen wäre (vgl. hierzu Senat, WRP 2017, 1523 - Vorenthalten der Abmahnungserwiderung; LG München I, WRP 2017, 496 -Titelerschleichung).
  • OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20

    Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren

    Entsprechendes kann auch in Betracht kommen, wenn eine vor Antragstellung lediglich vom Antragsgegner angekündigte außergerichtliche Stellungnahme dem Antragsteller erst nach Einreichung des Antrags zugeht, der Antragsteller diese dem Gericht aber gleichwohl nicht unaufgefordert zur Kenntnis bringt (vgl. Senat, WRP 2019, 1375, 3. Leitsatz - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).
  • OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21

    Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag

    (i) Als dringlichkeitsschädliches Verhalten ist ein solches anzusehen, das erkennen lässt, dass es dem Antragsteller mit der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht eilig ist (st. Rspr., vgl. die Nachweise bei Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 12 Rn. 2.15), so dass die Durchführung eines Eilverfahrens mit all den damit zu Lasten des Antragsgegners verbundenen Einschränkungen gegenüber einem Klageverfahren einerseits und die mit dem Eilverfahren verbundene Bevorzugung der Sachbehandlung gegenüber anderen beim angerufenen Gericht anhängigen Verfahren andererseits nicht mehr gerechtfertigt erscheint (Senat, WRP 2019, 1375 Rn. 15 - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).

    Dieser hat die Verfügungssache vorrangig zu erledigen und kann sich grundsätzlich weder auf eine eigene starke berufliche Beanspruchung noch auf Urlaub berufen (Senat, WRP 2019, 1375 Rn. 15 - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Aufl., Rn. 203; einschränkend Singer, in: Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 9. Aufl., Kap. 47 Rn. 52 a. E., 54).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2020 - 6 W 113/20

    Unterlassungsansprüche nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) im

    Ob angesichts des Umstands, dass durch das am 26.4.2019 in Kraft getretene GeschGehG die bis dahin geltenden §§ 17-19 UWG ersetzt wurden, für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 6 GeschGehG im einstweiligen Rechtsschutz die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG analog anzuwenden ist, ist umstritten (verneinend: OLG München GRUR-RR 2019, 443 Rn 13; Löffel WRP 2019, 1378, 1379; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Alexander, 38. Auflage 2020, GeschGehG § 15 Rn 16; bejahend: BeckOK GeschGehG/Spieker, 5. Ed. 15.3.2020, GeschGehG § 6 Rn 42-56).
  • OLG Nürnberg, 06.07.2023 - 3 U 889/23

    Selbstwiderlegung des Eilbedürfnisses bei einem auf Verletzung von

    a) Der Senat schließt sich der Rechtsmeinung an, die eine analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 1 UWG auf Unterlassungsansprüche nach § 6 GeschGehG mangels planwidriger Regelungslücke ablehnt (vgl. MüKoUWG/Krbetschek, 3. Aufl. 2022, GeschGehG § 6 Rn. 40; OLG München, GRUR-RR 2019, 443 Rn. 14 - Medizinisches Fachpersonal).
  • OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten

    Zudem darf kein dringlichkeitsschädliches Verhalten vorliegen, wobei ein solches anzunehmen ist, wenn es erkennen lässt, dass es dem Antragsteller mit der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht eilig ist (st. Rspr., vgl. die Nachweise bei Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 3.15), so dass die Durchführung eines Eilverfahrens mit all den damit zu Lasten des Antragsgegners verbundenen Einschränkungen gegenüber einem Klageverfahren einerseits und die mit dem Eilverfahren verbundene Bevorzugung der Sachbehandlung gegenüber anderen beim angerufenen Gericht anhängigen Verfahren andererseits nicht mehr gerechtfertigt erscheint (Senat, WRP 2019, 1375 Rn. 15 - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).
  • LG Köln, 12.05.2022 - 14 O 36/22

    Kostenrecht

    Entsprechendes kann auch in Betracht kommen, wenn eine vor Antragstellung lediglich vom Antragsgegner angekündigte außergerichtliche Stellungnahme dem Antragsteller erst nach Einreichung des Antrags zugeht, der Antragsteller diese dem Gericht aber gleichwohl nicht unaufgefordert zur Kenntnis bringt (vgl. OLG München, WRP 2019, 1375, 3. Leitsatz - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23

    Kaufoption nach Ende der Laufzeit eines Leasingvertrags

    Die Zurückweisung der Beschwerde ist der Antragsgegnerin trotz § 922 Abs. 3 ZPO mitzuteilen (OLG München, Beschluss vom 8. August 2019 - 29 W 940/19 -, Rn. 32 ff., juris).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2023 - 3 W 31/23

    Einstweilige Verfügung auf Gewährleistung der Wasserversorgung; Vertragliche

    Der Antragsgegnerin ist der Beschluss von Amts wegen bekannt zu geben (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 08.08.2019 - 29 W 940/19, Rn. 32 ff., juris; Zöller/G.Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 922 Rn. 19).
  • OLG Koblenz, 16.03.2023 - W 66/23
    Der Senat macht der Antragsgegnerin, die bisher nicht am Verfahren beteiligt worden ist, diesen Beschluss bekannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17, juris Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 08.08.2019 - 29 W 940/19, juris Rn. 32).
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