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   OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 11 U 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17685
OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 11 U 51/18 (https://dejure.org/2019,17685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2019 - 11 U 51/18 (https://dejure.org/2019,17685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 11 U 51/18 (https://dejure.org/2019,17685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 2, 31 UrhG
    Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo

  • JurPC

    Werkschutz für ein vom Grafiker entworfenes Logo

  • Wolters Kluwer

    Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG §§ 2, 31
    Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo

  • rechtsportal.de

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
    Negative Feststellungsklage gegen die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Logo aus englischem Wort mit vorangestelltem Doppeldreieck ist noch kein urheberrechtlich geschütztes Werk

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum urheberrechtlichen Schutz eines von einem Graphikdesigner entworfenen Logos wenn Farb- und Formgebung vorgegeben und dem Gebrauchszweck geschuldet sind

Besprechungen u.ä. (2)

  • ra-plutte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Agentur entwickelt Logo: Ist das Logo urheberrechtlich geschützt?

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 457
  • ZUM 2019, 787
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 25.11.2021 - 5 U 12/20

    Urheberrechtliche Ansprüche wegen der Verwendung von Vitrinen-Leuchten; Werk der

    Entscheidend ist, ob der Urheber bei der Erstellung "frei kreative Entscheidungen" treffen konnte, die dazu geeignet sind, eine Originalität des Werkes zu vermitteln, wobei sich eine solche Originalität aus der Auswahl, der Anordnung und der Kombination der Elemente des Werks ergeben kann, mit denen der Urheber seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck gebracht hat (EuGH GRUR 2019, 934 Rn. 23 - Funke Medien NRW GmbH/Bundesrepublik Deutschland; OLG Köln GRUR 2016, 495, 496 - AIDA Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2015, 275 - Airbrush-Urnen; OLG Köln BeckRS 2012, 06522 - Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2013, 5 - Lernspiel bambinoLÜK II; Senat BeckRS 2016, 13894 Rn. 85 - Krakenfigur; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2019, 457 Rn. 30 - Logo).

    Eine individuelle Schöpfung scheidet aus, wenn in dem Erzeugnis lediglich vorhandene Ausdrucksformen wiederholt werden, ohne dem Werk persönliche Züge zu geben (vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2019, 457 Rn. 30 - Logo).

  • LG Düsseldorf, 17.10.2019 - 14c O 68/18
    Eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG liegt vor, wenn ein Mensch eine individuelle geistige Leistung erbracht hat, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (BGH, GRUR 2014, 175, 177, Rn. 15, 26 - Geburtstagszug; BGH, GRUR 2012, 58, 60 - Seilzirkus; OLG Frankfurt, Urt. v. 12.06.2019, Az. 11 U 51/18, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20

    Anspruch auf Reisepreisminderung; Berechnung des Reisepreises pro Person und Tag;

    Ob dieser Hinweis überhaupt den Anforderungen des § 6 Abs. 2 Nr. 7 BGB-InfoV a. F. genügt (vgl. dazu BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018 - X ZR 96/17 , juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16 , juris Rn. 15 ff.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 , juris Rn. 25 ff.), kann dahinstehen (der Senat hat in einem Hinweisbeschluss vom 4. Oktober 2018 in dem Verfahren 11 U 51/18, an dem die hiesige Beklagte beteiligt gewesen ist, ausgeführt, dass er zwar dahin tendiere, diese Frage zu bejahen, er im Falle einer streitigen Entscheidung - zu der es in dem damaligen Verfahren nicht gekommen ist - im Hinblick auf diese Problematik allerdings die Revision zulassen würde).
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