Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30224
OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19 (https://dejure.org/2019,30224)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.2019 - 6 U 29/19 (https://dejure.org/2019,30224)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 2019 - 6 U 29/19 (https://dejure.org/2019,30224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kochbücher für "Thermomix" - Aufschrift "Thermomix" kann trotz Markenschutz zulässig sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Markenrechtsverletzung durch nicht blickfangmäßige Aufschrift Thermomix auf Cover eines Kochbuchs mit Thermomix-Rezepten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kochbücher für den Thermomix

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kochbuch mit Aufschrift "Thermomix" kann trotz Markenschutz zulässig sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Thermomix: Verwendung von Aufschrift und stilisiertem Bild auf Kochbüchern trotz Markenschutz zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Thermomix"-Kochbücher - Trotz Markenschutzes für Thermomix: Enthält ein Kochbuch nur Rezepte speziell für die Maschine, darf der Verlag darauf hinweisen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Thermomix: Verwendung von Aufschrift und stilisiertem Bild auf Kochbüchern trotz Markenschutz zulässig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Aufschrift "Thermomix" auf Kochbüchern kann trotz Markenschutz zulässig sein

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Thermomix-Name und -Bild darf beschreibend genutzt werden

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Aufschrift Thermomix bei Kochbüchern kann trotz Markenschutz zulässig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kochbücher für "Thermomix": Aufschrift "Thermomix" kann trotz Markenschutz zulässig sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 466
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19
    Eine Nutzung muss somit unter Berücksichtigung der Interessen des Markeninhabers erfolgen und der Nutzer muss alles getan haben, um unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles eine Beeinträchtigung der Interessen des Markeninhabers nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 2019, 165 - keine -D-vertretung, juris-Tz. 25 f.).

    Der Ansicht der Klägerin, dieser Spielraum sei durch die Entscheidung des BGH "keine -D-vertretung" (GRUR 2019, 165) neuerdings auf einen strengeren Beurteilungsmaßstab des absolut notwendigen Minimums in dem Sinn eingeschränkt worden, dass die Markennutzung sowohl nach ihrem Ob als auch nach dem Wie praktisch das einzige Mittel darstellen müsse, um der Öffentlichkeit eine verständliche und vollständige Information über die Bestimmung der Ware zu liefern, kann nicht beigetreten werden.

    Der BGH verlangt in der Entscheidung "keine -D-vertretung" gerade nicht, dass sich der Dritte auf das "unbedingt notwendige Minimum an Markenverwendung" beschränken muss (s. BGH GRUR 2019, 165, juris-Tz. 29).

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH liegt eine beeinträchtigende Benutzung des Zeichens vor, wenn es durch den Dritten markenmäßig oder - was dem entspricht - als Marke verwendet wird und diese Verwendung die Funktionen der Marke und insbesondere ihre wesentliche Funktion, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (BGH GRUR 2018, 924 - ORTLIEB, juris-Tz. 24 f., m.w.N.).

    Dem Zeicheninhaber darf über das Lauterkeitsrecht keine Schutzposition eingeräumt werden, die ihm nach dem Kennzeichenrecht nicht zukommt (s. BGH GRUR 2018, 924 - ORTLIEB, juris-Tz. 65, m.w.N.).

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19
    Ein Verstoß gegen die anständigen Gepflogenheiten kann angenommen werden, wenn durch die Benutzung des Zeichens der Eindruck entsteht, es bestünden Handelsbeziehungen zwischen dem Zeicheninhaber und dem Dritten (vgl. BGH GRUR 2013, 631 - AMARULA/Marulablu).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19
    Dem Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der Unterscheidungskraft ist die Unlauterkeit immanent, wenn - wie hier - die Marke in identischer oder ähnlicher Form benutzt wird (vgl. BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte, juris-Tz. 22).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19
    Für die Frage der markenmäßigen Verwendung der Kollisionszeichen ist die Verkehrsauffassung aus der Sicht eines normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (s. BGH, GRUR 2012, 1040 - pjur/pure, juris-Tz. 16).
  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19
    Dies kann angenommen werden, wenn die Marke während eines längeren Zeitraums in weitem Umfang auf dem Markt erscheint und jedermann gegenübertritt (s. BGH, GRUR 2014, 378 - OTTO CAP, juris-Tz. 22 und 27, m.w.N; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 14 Rn. 361 f.).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19
    Er geht weiterhin davon aus, dass wenn sich die Markennutzung in den Grenzen der notwendigen Leistungsbestimmung hält, der Markeninhaber die Möglichkeit hinnehmen muss, dass der Dritte vom Prestige der bekannten Marke profitiert (a.a.O., juris-Tz. 27), wobei eine sachliche und informative Verwendung eines Zeichens ohne Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion auch dann zulässig sein kann, wenn sie hervorgehoben erfolgt (s. BGH GRUR 2009, 1162 - DAX, juris-Tz. 35 f.).
  • LG Köln, 15.01.2019 - 31 O 397/17
    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.01.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 397/17 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22

    BOSS - Unionsmarkenrechtverletzung: Verletzung der Unionsmarke "HUGO BOSS" durch

    (2) Aus einer - wie hier - blickfangmäßigen Verwendung / Herausstellung des Zeichen(-bestandteil)s "BOSS" in den konkreten Verwendungen kann auf eine bewusste Aufmerksamkeitserregung auch im Hinblick auf "BOSS" geschlossen werden (vgl. hierzu OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26).

    Mit dieser bewussten Aufmerksamkeitserregung hat sich die Antragsgegnerin die Werbe- und Kommunikationsfunktion der bekannten Verfügungsmarke "BOSS" zu eigen gemacht und sich in deren Sogwirkung begeben, um von dem fremden guten Ruf zugunsten des eigenen Absatzes zu profitieren (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26).

    Sodann ist dem Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der Unterscheidungskraft die Unlauterkeit immanent, wenn die Marke in identischer oder ähnlicher Form benutzt wird (vgl. BGH GRUR 2005, 583 Rn. 22 - Lila-Postkarte; OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26; Senat GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 143 - Telekom-T; Senat GRUR-RS 2023, 831 Rn. 136).

  • OLG Hamburg, 26.01.2023 - 5 U 61/21

    VW Bulli - Markenrechtliche Ansprüche der VW AG gegen einen Hersteller von

    Auch ohne eine gedankliche Partizipation an etwaigen mit der Marke verbundenen Gütevorstellungen kann eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft in der Weise erfolgen, dass sich der Verletzer den Aufmerksamkeitswert der Marke zunutze machte (Aufmerksamkeitsausbeutung, vgl. BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte, OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26 - Küchenmaschinen-Rezepte; Senat GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 140 - Telekom-T).

    Eine blickfangmäßige Zeichenverwendung kann als Zueigenmachen der Werbe- und Kommunikationsfunktion der bekannten Marke angesehen werden, so dass sich das Verletzerzeichen in deren Sogwirkung begibt, um von dem fremden guten Ruf zugunsten des eigenen Absatzes zu profitieren (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26 - Küchenmaschinen-Rezepte; Senat GRUR-RS 2022, 30473 Rn. 140 - Telekom-T).

  • OLG Hamburg, 29.09.2022 - 5 U 91/21

    Telekom-T - Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche der Telekom

    Auch ohne eine gedankliche Partizipation an etwaigen mit der Marke verbundenen Gütevorstellungen kann eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft in der Weise erfolgen, dass sich der Verletzer den Aufmerksamkeitswert der Marke zunutze machte (Aufmerksamkeitsausbeutung, vgl. BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte, OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26 - Küchenmaschinen-Rezepte).

    Eine blickfangmäßige Zeichenverwendung, um auf die angebotenen Dienstleistungen aufmerksam zu machen, kann als Zueigenmachen der Werbe- und Kommunikationsfunktion der bekannten Marke angesehen werden, so dass sich das Verletzerzeichen in deren Sogwirkung begibt, um von dem fremden guten Ruf zugunsten des eigenen Absatzes zu profitieren (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2019, 466 Rn. 26 - Küchenmaschinen-Rezepte).

  • LG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2a O 258/19
    Die Marke THERMOMIX mag für elektrische Küchengeräte bekannt sein (§ 291 ZPO; vgl. hierzu auch OLG Köln, Urteil vom 13.9.2019 - 6 U 29/19), die Frage, ob die Klagemarke 1 für eine "Online-Rezeptplattform" bekannt bzw. gesteigert kennzeichnungskräftig ist, ist hiervon jedoch losgelöst zu betrachten und kann hier nicht angenommen werden.
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