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   OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 151/19   

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https://dejure.org/2019,48671
OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 151/19 (https://dejure.org/2019,48671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2019 - 6 U 151/19 (https://dejure.org/2019,48671)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 6 U 151/19 (https://dejure.org/2019,48671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Eilverfahren: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Untätigkeit bei Erstbegehungsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140 Abs. 3
    Vorläufige Untersagung der Verwendung eines Zeichens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht/Markenrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Verfügungsverfahren durch Untätigkeit bei Erstbegehungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 140 Abs. 3 MarkenG wenn sich Rechtsverletzung aufgrund konkreter Umstände geradezu aufdrängte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 08.06.2022 - 6 U 220/21

    Ansprüche gegen einen Lizenznehmer und Franchisenehmer; Fehlender Verfügungsgrund

    Das OLG Frankfurt (Urteil vom 05.12.2019 - 6 U 151/19, GRUR-RR 2020, 368) führt hierzu in einem markenrechtlichen Fall folgendes aus:.
  • OLG Frankfurt, 17.09.2021 - 6 W 51/21

    Modellbezeichnung im Bekleidungssektor als Herkunftshinweis im Sinne einer

    Der Umstand, dass zwischen der Fertigung des Screenshots von dem angegriffenen Angebot (Anlage Ast1) und der Antragstellung sechs Wochen liegen, ist nach den Gepflogenheiten im hiesigen Gerichtsbezirk noch nicht dringlichkeitsschädlich (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2019, 63; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2020, 368 - Wasserpfeifentabak).
  • LG Wiesbaden, 22.04.2020 - 11 O 79/20

    Zur Widerlegbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs.2 UWG

    Die Dringlichkeit kann wiederaufleben, wenn sich die Umstände wesentlich verändern, z.B. der Verletzer sein verhalten intensiviert oder inzwischen eine völlig neue Verletzungssituation vorliegt ( OLG Frankfurt vom 05.12.2019, Az 6 U 151/19 , Leitsatz 1, zitiert nach juris).

    Die Dringlichkeit kann wiederaufleben, wenn sich die Umstände wesentlich verändern, z.B. der Verletzer sein Verhalten intensiviert oder zwischenzeitlich eine völlig neue Verletzungssituation vorliegt ( OLG Frankfurt vom 5.12.2019, Az. 6 U 151/19 , Leitsatz 1, zitiert nach juris; hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg vom 11.8.2005, Az. 5 U 19/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

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