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   OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02   

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https://dejure.org/2002,5842
OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02 (https://dejure.org/2002,5842)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2002 - 5 U 137/02 (https://dejure.org/2002,5842)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 5 U 137/02 (https://dejure.org/2002,5842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs; Voraussetzungen des werbenden Vergleichs einer Fluggesellschaft von Preisen ihrer eigenen Angebote mit dem Abflugort Frankfurt-Hahn mit Flugpreisen einer anderen Fluggesellschaft mit Abflugort Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt am Main; ...

  • reise-recht-wiki.de

    Flugpreisvergleich zwischen verschieden gut erreichbaren Flughäfen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 2 Abs. 2; ; UWG § 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 2 Abs. 2 § 3 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02
    Es genügt, wenn die verglichenen Produkte aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Substitutionsprodukte ernsthaft in Betracht kommen (BGH a.a.O. und BGH v.17.1.2002, I ZR 215/99, S. 9, "Lottoschein" ).
  • OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 138/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von vergleichender Werbung bei konkurrierenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02
    Durch den Vergleich darf kein "schiefes Bild" entstehen (vgl. HansOLG v.21.2.2002, 3 U 138/01, für einen Preisvergleich zwischen Medikamenten, der nur bei einer bestimmten Dosierung zutraf).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH sollen die Begriffe des "gleichen Bedarfs" und "derselben Zweckbestimmung" weit ausgelegt werden (BGH WRP 99, 414, 415 "Vergleichen Sie").
  • OLG Köln, 30.04.2010 - 6 U 194/09

    Irreführung der Verbraucher durch einen Preisvergleich von

    Der Verbraucher erwartet, dass er in der Werbung auf wesentliche, für ihn sonst nicht erkennbare (Qualitäts-) Unterschiede der gegenübergestellten Telekommunikationsdienstleistungen hingewiesen wird (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 01, 88, 90; OLG Hamburg, GRUR-RR 03, 219; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 6, Rz. 114 und 120).
  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 5 U 176/03

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    An dieser bereits im vorangegangenen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 19.2.2002 ( Aktz. 5 U 137/02, GRUR-RR 2003, 219 ) vertretenen Auffassung hält der Senat auch im Hauptsacheverfahren fest.

    Mit Urteil vom 19.12.2002 hat der Senat die von der Klägerin erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg insoweit aufrechterhalten, als der Beklagten verboten worden ist, zu Zwecken des Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr die Preise ihrer eigenen Angebote mit dem Abflugort Frankfurt-Hahn mit den Preisen der Angebote der Antragstellerin mit Abflugort Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt am Main zu vergleichen, ohne in der Werbung zugleich unübersehbar und deutlich auf die Lage und Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn hinzuweisen" ( Aktz. 5 U 137/02, veröff. in GRUR-RR 2003, 219 ).

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 4 U 187/07

    Zur irreführenden Werbung bei Strompreisvergleich

    Es kann daher dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen einen Unternehmer im Zusammenhang mit einem (reinen) Preisvergleich gleichzeitig eine Verpflichtung treffen kann, über bestimmte wesentliche Merkmale der verglichenen Produkte aufzuklären (vgl. dazu beispielsweise KG, GRUR-RR 2003, 319; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 219; OLG Düsseldorf NJOZ 2003, 2954, 2958; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 89).
  • OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03

    "Babes und Zicken"

    Der Vergleich darf z.B. durch das Verschweigen wesentlicher Umstände kein "schiefes Bild" entstehen lassen ( Senat, 5 U 137/02, Urteil vom 19.12.2002 bez. Preisvergleich zwischen Flügen von Frankfurt und Frankfurt/Hahn ohne Hinweis auf die Lage dieses Flughafens weit außerhalb Frankfurts).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06

    Irreführende Werbung: Werbung mit einem Angebot für Telefonie ohne Grundgebühr

    Der Vergleich muss zwar nicht alle wesentlichen Eigenschaften der verglichenen Produkte einbeziehen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 219).
  • OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 197/04

    Preisvergleich für Vermittlung von Telefongesprächen

    Es ist dabei anerkannt, dass durch Verschweigen wesentlicher Umstände der miteinander verglichenen Leistungen der Wettbewerber ein "schiefes Bild" entstehen kann, so dass der Preisvergleich nicht objektiv im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG n.F. ist (Senat, GRUR-RR 2003, 219 - Frankfurt-Hahn; Senat, Beschluss vom 8.3.2004 - 5 W 26/04; vgl. Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 6 Rn. 55).
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