Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06   

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https://dejure.org/2007,753
OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06 (https://dejure.org/2007,753)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2007 - 5 U 165/06 (https://dejure.org/2007,753)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2007 - 5 U 165/06 (https://dejure.org/2007,753)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Marions-kochbuch.de ./. chefkoch.de - Zur Haftung eines Themenportalbetreibers fürdurch Dritte - eigenverantwortlich - eingestellte Inhalte und Bilder, die den "redaktionellen Kerngehalt"des gesamten Angebots ausmachen. Zur Frage des "Zu-Eigen-Machens" fremder Inhalte.

  • aufrecht.de

    Rezeptsammler und Portalbetreiber haftet für Upload fremder Bilder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Urheberrecht bei Verwendung von nicht selbst hergestellten Lichtbildern auf einer Homepage; Geständnisfunktion einer in der mündlichen Verhandlung getätigten Aussage; Berücksichtigung einer Privilegierung des Diensteanbieters für fremde Informationen ...

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abbildungen - Plattform für Kochrezepte

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung des Forenbetreibers für angeeignete fremde Inhalte

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung des Forenbetreibers für angeeignete fremde Inhalte

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Haftung des Portal-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsanmerkung und Auszüge)

    Noch mehr Haftung für Forenbetreiber?

  • rechtmedial.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Portalbetreiber haftet für rechtswidrige Bilder-Uploads

  • rechtsanwalt-schwenke.de (Kurzinformation)

    Linktipps: Haftung für User Generated Content und Rechtshinweise für Blogger

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung des Portal-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 17.4.2008)

    Haftung für Beiträge Dritter

Besprechungen u.ä. (3)

  • Telemedicus (Kurzanmerkung)

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Haftung des Portal-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsanmerkung und Auszüge)

    Noch mehr Haftung für Forenbetreiber?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 230
  • MMR 2008, 781 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 064
  • K&R 2008, 456
  • afp 2008, 304
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 20/83

    Vertragsstrafe bis zu ... II; Bemessung einer Vertragsstrafe bei durch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Das Angebot einer Vertragsstrafe bis zu einer bestimmten Höhe, wobei es dem Gläubiger überlassen bleibt, innerhalb der festgelegten Rahmens die für die konkrete Zuwiderhandlung angemessenen Vertragsstrafe zu bestimmen, kann je nach Sachlage geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 85, 155, 157 - Vertragsstrafe bis zu ...I; BGH GRUR 85, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ...II).

    Verpflichtet sich der Schuldner, eine bestimmte Handlung unter Übernahme einer Vertragsstrafe künftig zu unterlassen, so kann einer solchen Verpflichtung im Regelfall im Wege der Auslegung entnommen werden, dass die Vertragsstrafe "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" versprochen wird, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Verpflichtung erklärt ist (BGH GRUR 85, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ....II).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Dies hat der BGH zu der inhaltsgleichen Vorgängernorm (§ 11 Satz 1 TDG) ausdrücklich festgestellt (BGH WRP 04, 1287, 1290 - Internet-Versteigerung).

    Auch die hieran anknüpfenden Kritik an der zur Störerhaftung entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 04, 1287 - Internet-Versteigerung) erscheint dem Senat nicht als begründet.

  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Zum Anwendungsbereich des § 287 ZPO ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass diese Norm dem Geschädigten den Nachweis seines Schadens erleichtern will, indem diese Bestimmung an die Stelle der sonst erforderlichen Einzelbegründung das freie Ermessen des Gerichts setzt (BGH NJW 64, 589).
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 59/92

    Auskunft über Notdienste - Mißbrauch einer Vertrauensstellung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - das heißt durch eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung - ausgeräumt werden, weil regelmäßig nur dann an der Ernstlichkeit kein Zweifel besteht (BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 1994, 443, 445 - Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst; GRUR 1994, 516, 517 - Auskunft über Notdienste).
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 98, 376, 397 - Coverversion; Unterstreichung durch den Senat).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    An die Sorgfaltspflicht eines Werknutzers ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen; leichte Fahrlässigkeit reicht aus (BGH GRUR 1993, 34, 36 f. - Bedienungsanweisung).
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 16/92

    Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst - Verstoß gegen Berufsregeln;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - das heißt durch eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung - ausgeräumt werden, weil regelmäßig nur dann an der Ernstlichkeit kein Zweifel besteht (BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 1994, 443, 445 - Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst; GRUR 1994, 516, 517 - Auskunft über Notdienste).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Das Angebot einer Vertragsstrafe bis zu einer bestimmten Höhe, wobei es dem Gläubiger überlassen bleibt, innerhalb der festgelegten Rahmens die für die konkrete Zuwiderhandlung angemessenen Vertragsstrafe zu bestimmen, kann je nach Sachlage geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 85, 155, 157 - Vertragsstrafe bis zu ...I; BGH GRUR 85, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ...II).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    An dieser inzwischen gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 07, 724, 730 - Meinungsforum) ist festzuhalten (BGH GRUR 07, 707, 709 - Internet-Versteigerung II).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Denn die Beklagten stellen nicht lediglich "den Anbietern ihre Plattform" zur Verfügung, wie dies der Bundesgerichtshof im Fall einer Internetversteigerung als maßgebliches Kriterium angesehen hat (BGH GRUR 07, 708, 710 - Internetversteigerung II).
  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Die Berufung der Beklagten hat lediglich zu einer Herabsetzung des Schadensersatzes auf 300 EUR geführt (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 230 = ZUM-RD 2008, 343).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    Der Senat vermag deshalb im vorliegenden Fall trotz in der Gesamtschau gewichtiger Indizien nicht zu erkennen, dass sich die Beklagte die bei ihr eingestellten Videos spezifisch urheberrechtlich in einer Weise "zu eigen" macht, wie dies nach der Rechtsprechung des Senats (Senat GRUR-RR 2008, 230 - Chefkoch) und des BGH (BGH GRUR 2010, 616 ff - marions-kochbuch.de) erforderlich wäre, um hieraus eine täterschaftliche Verantwortung ableiten zu können.
  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Auch der Begriff "eigene" Inhalte im Sinne des nunmehr - nach Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) - geltenden § 7 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) meint nicht ausschließlich diejenigen, die von dem Provider herrühren, d.h. die er selbst verfasst hat und deren Schöpfer bzw. Urheber er ist, sondern darüber hinaus auch fremd erstellte Inhalte, die der Diensteanbieter sich zu eigen macht (vgl. BT-Dr 13/7385, S. 19), die er so übernimmt, dass er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung tragen will (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Insbesondere durch diese ins Auge fallende mehrmalige Anordnung des Logos "Y..T.." auf der Internetseite präsentiert in erster Linie die Beklagte zu 3 als Anbieter der Inhalte (vgl. zu diesem Kriterium auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688, Ziffer II.1.a.aa.(4).(a) - Pixum ).

    Meinungsforen unterscheiden sich von Themenportalen durch ihren besonderen Charakters (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch).

    Die aktive Einbindung von Drittinhalten in eigenes kommerzielles Angebot deutet jedoch - sofern es sich nicht um deutlich unterscheidbare und abgrenzbare Werbeinhalte handelt (vgl. hierzu OLG Hamburg ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea ) - auf ein zu Eigen machen der Inhalte hin (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch ).

    Auf eine faktische Unmöglichkeit kann sie sich nicht mit Erfolg berufen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Derartige Pflichtangaben könnten einen hinreichenden Kontrollmechanismus oder zumindest eine Hemmschwelle begründen, rechtsverletzende Inhalte zu unterbinden (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch ).

    Ein schützenswertes Interesse der Beklagten zu 3, einen solchen Dienst für Nutzer anonym zur Verfügung zu stellen, besteht in rechtlicher Hinsicht nicht (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch ;OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers ihres Dienstes gemäß Ziffer 8.4 und 9.3 der Nutzungsbedingungen, er habe alle erforderlichen Rechte, entbindet die Beklagte zu 3 nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelnen nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum).

  • OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro

    Relevant für den Lizenzwert ist schließlich auch die Qualität der Fotografie, weshalb gestalterische Aspekte mit einfließen müssen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 234 - Chefkoch ).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamburg vom 26.9.2007 (5 U 165/06) betrifft den hier nicht vorliegenden besonderen Fall eines Internetportalbetreibers, der sich die von den Nutzern dieses Portals eingestellten Inhalte zu Eigen gemacht hat und ist schon deshalb nicht einschlägig.
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    Diese betraf die unautorisierte Veröffentlichung eines Lichtbilds des Klägers in einem Kochrezept auf einer Internetseite ( GRUR-RR 08, 230 ).
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - webkoch.de

    Der Betreiber eines Themenportals für "Kochrezepte", der u.a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, in dem Bereich "Gemeinschaft" im Rahmen einer Chat-Struktur Kochrezepte und/oder Abbildungen zu veröffentlichen, ist für dort eingestellte Foren-Beiträge (hier: urheberrechtsverletzendes Lichtbild) ohne das Hinzutreten weiterer Umstände weder als Täter noch als Teilnehmer verantwortlich, es sei denn er hat sich den Beitrag z.B. zu eigen gemacht (Abgrenzung zu Senat GRUR-RR 08, 230 - Chefkoch).

    Eine derartige Situation war Gegenstand der Senatsentscheidung "Chefkoch" (Senat GRUR-RR 08, 230 - Chefkoch), die im Verhältnis des Klägers zu einem anderen Internet-Koch-Dienst ergangen ist.

  • OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 168/12

    Verletzung von Urheberrechten an Lichtbildern durch Nutzung dieser auf einer

    Demzufolge werden sie bei der Einstellung von Lichtbildern in gewerbliche Verkaufsangebote im Internet (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. S. 394; Hanseatisches OLG vom 26.09.2007 - 5 U 165/06 - Rn. 56 ff., zitiert nach juris; Senat vom 30.04.2010 - 6 U 201/09 - vom 12.05.2010 - 6 U 198/09 -), so auch auf Online-Plattformen (vgl. OLG Brandenburg a.a.O. Rn. 4; LG Düsseldorf vom 19.03.2008 - 12 O 416/06 - Rn. 1 f., 35, zitiert nach juris), als Ausgangspunkt für die Schätzung der vom Verletzer zu entrichtenden fiktiven Lizenz herangezogen.
  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06

    Haftung eines Fotoportals

    Auch wenn jemand die Urheber- und Nutzungsrechte an einem online bereitgestellten Werk besitzt, wird dies regelmäßig als Indiz für einen eigenen Inhalt angesehen werden können (vgl. zu allem OLG Köln NJW-RR 2002, 1700, 1701; Spindler NJW 1997, 3193, 3196; Senat GRUR-RR 2008, 230, 231ff - Chefkoch; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn jedes einzelne hochgeladene Foto erscheint unter der Überschrift "pixum" zusammen mit dem Signet der Beklagten (vgl. zu diesem Kriterium Senat GRUR-RR 2008, 230, 231 - Chefkoch; s. auch HansOLG Hamburg [7 U 94/02], Urt. v. 28.1.2003, zur Markierung eines fremdproduzierten Beitrags mit dem Signet des Senders).

  • OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09

    Sevenload.de - Urheberrechtsverletzung durch Nutzervideos

    Das Landgericht hat in Anlehnung an die Entscheidung "Chefkoch" des Senats ( GRUR-RR 2008, 230 ) die Auffassung vertreten, dass die Antragsgegnerin die von den Nutzern hochgeladenen Musikvideos als eigene Inhalte im Sinne des § 7 Abs. 1 TMG im Internet anbiete und damit Täterin einer Urheberrechtsverletzung sei.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.2011 - 4 HKO 9301/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lizenzeinräumung für Betreiber eines

  • AG Hamburg, 30.12.2008 - 36C C 119/08

    Betreiberhaftung - Bilder und Filmaufnahmen - Urheberrechtsschutz

  • OLG Hamburg, 27.06.2012 - 5 U 29/10

    Urheberrechtsverletzung: Gerichtliche Schadensschätzung bei unberechtigter

  • AG Hamburg, 30.12.2008 - 36 C 119/08

    Schadensersatz bei unberechtigter Nutzung von Fotos im Internet

  • LG Hamburg, 08.09.2008 - 310 O 332/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Prüfungspflichten und Störerhaftung der

  • LG Berlin, 27.10.2009 - 27 O 536/09
  • LG Hamburg, 11.07.2014 - 324 O 285/13

    Haftung eines Diensteanbieters für Telemedien: Ansprüche im Zusammenhang mit der

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