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   OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99   

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OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99 (https://dejure.org/2000,12022)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2000 - 3 U 66/99 (https://dejure.org/2000,12022)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 3 U 66/99 (https://dejure.org/2000,12022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Planet Cinema"; Verwechslungsgefahr zweiter Marken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Zutreffend hat das Landgericht in diesem Zusammenhang allerdings darauf hingewiesen, dass Titel im Gegensatz zu Marken grundsätzlich keinen Herkunftshinweisenden Charakter haben, sondern nur der Unterscheidung einzelner Werke - hier Fernsehreihen - von anderen dienen, ohne dabei notwendig einen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen zu geben (BGH, GRUR 1994, 908, 910; WRP 1999, 1279, 1282 - Szene; AfP 2000, 277, 278 - FACTS).

    Insoweit ist darauf abzustellen, ob ein nicht bloß unbedeutender Teil des Verkehrs im Einzelfall annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware bzw. Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH, GRUR 1985, 41, 43 - "REHAB"; GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten").

    Je mehr dies der Fall ist, umso eher sieht der Verkehr die Verwendung jenes Begriffes als namens- oder zeichenmäßig an (BGH, GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten").

    Dieser Umstand ist zwar einerseits geeignet, den Verkehr daran zu hindern, in dem Begriff "...Cinema" einen zusätzlichen Hinweis auf die Herkunft von einem Sender zu sehen (vgl. hierzu BGH, GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten"), schließt aber eine primäre Hinweisfunktion der Bezeichnung nicht aus.

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Zutreffend hat das Landgericht in diesem Zusammenhang allerdings darauf hingewiesen, dass Titel im Gegensatz zu Marken grundsätzlich keinen Herkunftshinweisenden Charakter haben, sondern nur der Unterscheidung einzelner Werke - hier Fernsehreihen - von anderen dienen, ohne dabei notwendig einen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen zu geben (BGH, GRUR 1994, 908, 910; WRP 1999, 1279, 1282 - Szene; AfP 2000, 277, 278 - FACTS).

    Wettbewerbsrechtliche Ansprüche kommen neben dem Schutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nur in sehr eingeschränktem Umfang in Betracht, wenn von der markengesetzlichen Regelung nicht erfasste besondere Wettbewerbsrechtliche Umstände in Frage stehen (BGH, WRP 1999, 1279, 1282 f. - Szene).

  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Zutreffend hat das Landgericht in diesem Zusammenhang allerdings darauf hingewiesen, dass Titel im Gegensatz zu Marken grundsätzlich keinen Herkunftshinweisenden Charakter haben, sondern nur der Unterscheidung einzelner Werke - hier Fernsehreihen - von anderen dienen, ohne dabei notwendig einen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen zu geben (BGH, GRUR 1994, 908, 910; WRP 1999, 1279, 1282 - Szene; AfP 2000, 277, 278 - FACTS).

    a) Ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt, ist danach zu beurteilen, welchen Gesamteindruck die beiderseitigen Bezeichnungen im Verkehr erwecken (BGH, AfP 2000, 277, 278 - FACTS).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Allerdings nimmt der Verkehr nach der Lebenserfahrung das Kennzeichen in seiner Gesamtheit mit all seinen Bestandteilen, wie es ihm bei der konkreten Verwendung entgegentritt, auf, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH, AfP 2000, 279, 280 - ARD-1).

    Vielmehr nimmt der Verkehr nach der Lebenserfahrung das Kennzeichen in seiner Gesamtheit mit all seinen Bestandteilen, wie es ihm bei der konkreten Verwendung entgegentritt, auf, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH, AfP 2000, 279, 280 - ARD-1).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher soweit ersichtlich offen gelassen (WRP 1998, 732 (738) - Les-Paul-Gitarren).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Die Feststellung, ob der angesprochene Verkehr einem einzelnen Bestandteil des angegriffenen Zeichens eine deren Gesamteindruck prägende Wirkung beimisst, ist allein anhand der Gestaltung der Marke selbst zu treffen (BGH, WRP 2000, 173, 176 - RAUSCH/ELFIE RAUCH).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH, WRP 1999, 936, 938 - HONKA).
  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Nur unter diesen Umständen ist der Verkehr nämlich zur Beachtung auch geringfügiger Unterschiede genötigt (BGH, GRUR 1952, 419 - Glumax/Glumasol).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Insoweit ist darauf abzustellen, ob ein nicht bloß unbedeutender Teil des Verkehrs im Einzelfall annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware bzw. Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH, GRUR 1985, 41, 43 - "REHAB"; GRUR 1994, 908, 910 - "Wir im Südwesten").
  • OLG Hamburg, 07.12.1995 - 3 U 168/92
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99
    Der Senat hat auch unter der Geltung des Markengesetzes für die Ansprüche aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG einen zeichenmäßigen Gebrauch für erforderlich erachtet (WRP 1996, 572 (576) - Les Paul Gitarren) und hält daran weiter fest.
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 24/05

    ACERBON

    b) Im Streitfall kann auch dahinstehen, ob die Markeninhaberin als Lizenzgeberin die Klägerin ausdrücklich oder schlüssig nach § 30 Abs. 3 MarkenG oder im Wege der Prozessstandschaft ermächtigt hat, im eigenen Namen Schadensersatzansprüche der Lizenzgeberin geltend zu machen (vgl. hierzu BGHZ 138, 349, 354 - MAC Dog; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 233, 234; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 30 Rdn. 31; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 30 Rdn. 73).
  • LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14

    Arcuate Hangtag - Markenrechtsverletzung: Unrechtmäßige Benutzung eines

    Dementsprechend genügt bereits die bloße, nicht völlig fernliegende Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. Rn. 57 - Arsenal Football Club; BGH GRUR 1981, 592, 593 Rn. 21 - Championne du Monde; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 233, 234 - Planet Cinema).
  • LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04

    Abgrenzung; Bedeutungsgehalt; bekannte Marke; Bekleidungsstück; Benutzungsverbot;

    Der EuGH lässt es hingegen sogar ausreichen, wenn nur die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit besteht, dass der Verkehr von einem Herkunftshinweis ausgeht (WRP 2002, 1415 - Arsenal; 2002, 692 - Hölterhoff; dem folgend OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 233, 234 - Planet Cinema; 2001, 231, 232 - planet e; ähnlich früher auch der BGH, GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde).
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