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   OLG Köln, 19.11.1999 - 6 U 103/99   

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https://dejure.org/1999,4377
OLG Köln, 19.11.1999 - 6 U 103/99 (https://dejure.org/1999,4377)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.1999 - 6 U 103/99 (https://dejure.org/1999,4377)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 1999 - 6 U 103/99 (https://dejure.org/1999,4377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unterwerfungsvertrag; unzulässige Rechtsausübung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 305, 241, 242, 339; UWG § 7, RabattG §§ 1 ff
    Unterwerfungsvertrag; unzulässige Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsstrafe; Unlauterer Wettbewerb; Unterlassungsverpflichtung; Abmahnung; Werbung; Rabatt; Messerabatt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur treuwidrigen Rechtsausübung bei zu schneller Vertragsstrafenforderung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Geringfügige Änderung einer zu unterlassenden Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 46
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1999 - 6 U 103/99
    So ist der abgemahnte Störer zum Beispiel verpflichtet, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen Rechtsstreits zutreffend und innerhalb angemessener Frist über eine wegen derselben Verletzungshandlung gegenüber einem Dritten abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH GRUR 1987, 641 - "Wiederholte Unterwerfung II" - BGH GRUR 1990, 381 - "Ant- wortpflicht des Abgemahnten" - BGH GRUR 1995, 167 - "Kosten bei unbegründeter Abmahnung" -).
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1999 - 6 U 103/99
    So ist der abgemahnte Störer zum Beispiel verpflichtet, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen Rechtsstreits zutreffend und innerhalb angemessener Frist über eine wegen derselben Verletzungshandlung gegenüber einem Dritten abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH GRUR 1987, 641 - "Wiederholte Unterwerfung II" - BGH GRUR 1990, 381 - "Ant- wortpflicht des Abgemahnten" - BGH GRUR 1995, 167 - "Kosten bei unbegründeter Abmahnung" -).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung

    - der Geltendmachung der Vertragsstrafe ein Verstoß gegen die Rücksichtspflichten des Gläubigers aus dem Abmahnverhältnis zu Grunde liegt, indem er etwa sofort nach Eingang der Unterwerfungserklärung die Vertragsstrafe geltend macht, obwohl er weiß, dass sich der Schuldner nach der Abmahnung um eine Änderung der beanstandeten Werbung bemüht hat, er diesen aber auf die Unzulänglichkeit der Änderung nicht hinweist, obwohl er sich in einem offensichtlichen Rechtsirrtum befindet - etwa OLG Köln, GRUR-RR 2001, 46, 47 - oder.
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