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   OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02   

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https://dejure.org/2002,4606
OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02 (https://dejure.org/2002,4606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2002 - 6 W 9/02 (https://dejure.org/2002,4606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 6 W 9/02 (https://dejure.org/2002,4606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 222 BGB, § 91a ZPO, § 926 ZPO, § 21 UWG
    Kostenentscheidung in Wettbewerbssachen: Erledigung der Hauptsache durch Erhebung der Verjährungseinrede bei schon vor Klageerhebung verjährtem Anspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Erledigung der Hauptsache im prozessualen Sinn nach Verjährung des Klageanspruchs bereits bei Erhebung der Klage; Billigkeit der Kostenentscheidung; Nachträgliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit; Notwendigkeit des ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 14; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 926; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 14; ZPO § 91a § 926 § 97 Abs. 1
    Zur Erledigung der Hauptsache, wenn die Verjährungsfrist für den Klageanspruch bereits bei Erhebung der Klage abgelaufen war, der Beklagte sich aber erst im Prozeß auf die Verjährung beruft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 778
  • GRUR-RR 2002, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.06.1997 - 16 U 147/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02
    Daher kann auch die Verjährung des Klageanspruchs zur Erledigung des Rechtsstreits führen, obwohl es der Kläger selbst in der Hand gehabt hätte, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden (vgl. Senat a.a.O., OLG Frankfurt ­ 16. Zivilsenat ­ MDR 97, 1072).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02
    Insbesondere tritt eine Erledigung im prozessualen Sinn auch dann ein, wenn die Klage aus Gründen unzulässig oder unbegründet wird, die allein im Verantwortungsbereich des Klägers liegen (vgl. BGH WRP 93, 755, 758 ­ Radio Stuttgart ­ für den vergleichbaren Fall, dass der Kläger durch eigene Benutzungsaufgabe ein ursprünglich bestehendes Titelschutzrecht verloren hat).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Daher könne auch die Verjährung der Klageforderung zur Erledigung des Rechtsstreits führen, obwohl es der Kläger selbst in der Hand gehabt hätte, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 2002, 778, 779, WRP 1982, 422 und WRP 1979, 799, 801; OLG Karlsruhe, WRP 1985, 288; OLG Hamburg, MD 1985, 951, 952 f.; OLG München, WRP 1987, 267, 268; OLG Düsseldorf, WRP 1980, 701, 702; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1520; OLG Nürnberg, WRP 1980, 232, 233; OLG Celle, WRP 1983, 96 und GRUR 1987, 716; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91a Rdnr. 6; Prütting/Gehrlein/Hausherr, ZPO, § 91a Rdnr. 8 und 11; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rdnr. 5; Saenger/Gierl, Hk-ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdnr. 7; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 91a Rdnr. 59 - "Verjährung"; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 130 Rdnr. 2; El-Gayar, MDR 1998, 698 f.; Meller-Hannich, JZ 2005, 656, 663; Peters, NJW 2001, 2289 f.; Wernecke, JA 2004, 331, 334; Thesen, WRP 1981, 304, 305).
  • OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 151/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines Rechtsstreits durch

    Ein Grund, alleine dem Anspruchsteller schon aus Billigkeitsgesichtspunkten die Kosten aufzuerlegen, kann dann gegeben sein, wenn der Anspruchsteller einen bereits verjährten Anspruch rechtshängig macht, ohne dass der Anspruchsgegner überhaupt Gelegenheit hatte, die Verjährung zu prüfen und bereits vorprozessual geltend zu machen (OLG Frankfurt, B. v. 08.02.2002, Az. 6 W 9/02, OLGR Frankfurt 2002, 183 f. = MDR 2002, 778 f).
  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 U 642/05
    Deshalb bejaht das OLG Frankfurt (vgl. GRUR-RR 2002, 183; a.A. OLG Schleswig NJW-RR 1986, 38; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a, Rn. 58 "Verjährung") die Erledigung der Hauptsache, wenn die Verjährungsfrist für den Klageanspruch bereits bei Erhebung der Klage abgelaufen war, sich der Beklagte jedoch erstmals im Prozess auf die Verjährung beruft.

    Dagegen vertreten das OLG Schleswig (vgl. NJW-RR 1986, 38 [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] ) und ein Teil der Literatur (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a, Rn. 58 "Verjährung; EI-Gayar, MDR 1998, 698) die Ansicht, dass die Erhebung der Einrede der Verjährung bei einem bereits bei Klageerhebung verjährten Anspruch kein erledigendes Ereignis darstelle, bb) Es kann indes dahinstehen, welcher Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist, da vorliegend - auch nach der Ansicht des OLG Frankfurt (vgl. GRUR-RR 2002, 183) - die Erhebung der Einrede der Verjährung nicht als ein erledigendes Ereignis angesehen werden kann.

  • OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines einstweiligen

    Die Erhebung der Einrede der Verjährung stellt ein das Verfügungsverfahren erledigendes Ereignis dar (OLG Frankfurt, Beschl. vom 8.2.2002 - 6 W 9/02 - GRUR-RR 2002, 183; Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009, Kap. 54 Rn. 9 m. w. N.; vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1993 - I ZR 113/91 - GRUR 1993, 769, 770 f. - Radio Stuttgart, zur Erledigung durch Verzicht des Gläubigers auf ein Titelschutzrecht).
  • KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11

    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigungserklärung im Hauptsacheverfahren

    Grundlage der zu treffenden Kostenentscheidung ist dabei - anders als im Falle der lediglich einseitigen Erledigungserklärung - nicht nur der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, sondern in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO auch die hier maßgebliche Erwägung, ob der Beklagte dem Kläger ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Frankfurt a.M., WRP 2002, 466; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 a Rz. 25).
  • OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 89/06

    Zulässigkeit eines im Wege der Verwendung des englischsprachigen Begriffs

    Bei dieser Sachlage hält der Senat in Übereinstimmung mit der von dem OLG Frankfurt in GRUR-RR 2002, 183 vertretenen Auffassung eine Kostenbelastung der mithin unerwartet mit verjährten Ansprüchen überzogenen Beklagten für unbillig.
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