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   OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01   

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https://dejure.org/2002,5669
OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01 (https://dejure.org/2002,5669)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2002 - 6 U 142/01 (https://dejure.org/2002,5669)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2002 - 6 U 142/01 (https://dejure.org/2002,5669)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausstellung eines Unternehmens chinesischen Rechts auf der Messe DOMOTECHNICA 2002; Unterlassung der Ausstellung unter bestimmtem Namen; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit; Einrede des Schiedsvertrages im Rahmen des von staatlichen Gerichten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 309
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01
    Umfang, Intensität und Grenzen der Ermittlungspflicht des Gerichts hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von der Komplexität und vom Fremdheitsgrad des betreffenden ausländischen Rechts sowie vom Vortrag und von etwaigen sonstigen Beiträgen der Parteien (BGH NJW 1992, 2026/2029).

    Bei der Anwendung dieser Rechtssätze der Volksrepublik China ist zu beachten, dass einer ausländischen Vorschrift, die wie hier mit einer Norm des inländischen Rechts übereinstimmt, grundsätzlich die selbe Bedeutung eingeräumt werden kann wie der inländischen Norm, ohne dass es noch weiterer, tiefgehender Nachforschungen bedarf (BGH NJW 1992, 2026 ff).

  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anspruch auf Unterhalt -

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01
    Erst wenn hiernach das ausländische Recht nicht hinreichend sicher festgestellt werden kann, kommt das deutsche Sachrecht als Ersatzrecht zur Anwendung, es sei denn, dies wäre im konkreten Fall "äußerst unbefriedigend" (BGH NJW 1982, 1215/1216).
  • OLG Hamburg, 06.05.1996 - 6 W 32/96
    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01
    Im Ergebnis Gleiches gilt aber auch dann, wenn man - wie dies ebenfalls vertreten wird - davon ausgehen will, dass die im Rahmen einer Schiedsklausel enthaltene Bestimmung eines Schiedsgerichtsortes im Zweifel auch die Vereinbarung enthält, dass der vorläufige Rechtsschutz - soweit er durch die staatlichen Gerichte gewährleistet wird - ausschließlich dem zuständigen staatlichen Gericht am Sitz des Schiedsgerichts zugewiesen sein soll (OLG Hamburg NJW 1997, 749; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 919 Rdn. 3).
  • OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93

    Auslandswettbewerb

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem sich aufwendige Ermittlungen - insbesondere in Form von Rechtsgutachten - allein wegen der Eilbedürftigkeit der Sache von vornherein verbieten, kommt deutsches Recht als Ersatzrecht bereits dann zur Anwendung, wenn die Parteien das ausländische Recht nicht hinreichend konkret vortragen und wenn dieses Recht auch nicht ohne weiteres kurzfristig ermittelt werden kann (OLG Köln GRUR 1994, 646).
  • OLG Bremen, 20.03.1959 - 2 W 9/59
    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01
    Die derogierende Wirkung einer derartigen Vereinbarung ist aus diesem Grund prinzipiell zu verneinen, so dass - jedenfalls auch - diejenigen staatlichen Gerichte für den vorläufigen Rechtsschutz zuständig sind, die ohne die fragliche Schiedsklausel zuständig wären (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt am Main NJW 1959, 1088/1089; Baumbach/Hartmann, ZPO; 60. Auflage, § 919 Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19

    Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet

    Diese Pflicht zur Ermittlung des anwendbaren Rechts gilt auch im einstweiligen Rechtsschutz; lässt sich der Inhalt des einschlägigen ausländischen Rechts aufgrund der Eilbedürftigkeit im Einzelfall (ausnahmsweise) nicht einmal summarisch ermitteln, ist hilfsweise deutsches Recht anzuwenden (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2002, 309, 311; BeckOK ZPO/Bacher § 293 Rn. 24; Cepl/Voß/Rinken, a.a.O., § 293 Rn. 16; Musielak/Huber, ZPO, § 293 Rn. 12).
  • LG Bonn, 29.05.2018 - 10 O 171/18

    Welche Daten sind bei der Registrierung einer Domain erforderlich?

    Eine Derogation in Bezug auf das am Sitz des vereinbarten Schiedsgerichts ansässige staatliche Gericht ist im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes indes nicht wirksam möglich, weshalb es bei der Zuständigkeit (auch) des nach allgemeinen Regeln zuständigen staatlichen Gerichtes bleibt (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2002, 309).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer

    Aufwendige Ermittlungen, insbesondere in Form der Einholung von Rechtsgutachten, verbieten sich in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Sache nämlich von vornherein (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2002, 309; Senat, Urt. v. 15.09.2011 - I- 2 W 58/10).

    Das Ergebnis ist im Übrigen kein anderes, wenn man annimmt, dass, wenn sich der Inhalt des ausländischen Rechts nicht bzw. nicht zeitgerecht feststellen lässt, auf das deutsche Recht als Ersatzrecht zurückzugreifen ist (vgl. dazu Zöller/Geimer, a.a.O., § 293 ZPO Rn. 11; OLG Köln, GRUR 1994, 646; GRUR-RR 2002, 309).

  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    a) Soweit sich die Antragstellerin auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG stützt und dazu eine Reihe von älteren Entscheidungen des Senats zitiert (so z. B. GRUR-RR 2002, 309, 310 - Zerowatt), neigt der Senat mittlerweile - in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung im Vordringen begriffener Auffassung - dazu, die analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG im Markenrecht abzulehnen (Senat, MMR 2013, 43, 44 - proconcept-werbung.de; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 1096; OLG München, GRUR 2007, 174 - Wettenvermittlung; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12 Rn. 3.14; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, § 54 Rn. 19 ff.; zweifelnd Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, vor §§ 14-19d Rn. 194 ff.; a. A. z. B. KG, KGR 2008, 551).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11

    Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung

    Aufwendige Ermittlungen, insbesondere in Form der Einholung von Rechtsgutachten, verbieten sich in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Sache von vornherein (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2002, 309).

    Das Ergebnis ist kein anderes, wenn man hier, da sich der Inhalt des ausländischen Rechts nicht bzw. nicht zeitgerecht feststellen, auf das deutsche Recht als Ersatzrecht zurückgreifen wollte (vgl. dazu Zöller/Geimer, a.a.O., § 293 ZPO Rdnr. 11; OLG Köln, GRUR 1994, 646; GRUR-RR 2002, 309).

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Das hat etwa das Oberlandesgericht Köln in einer von den Parteien erörterten Entscheidung (GRUR-RR 2002, 309 = OLGR Köln 2002, 392) angenommen und seine Zuständigkeit für Eilmaßnahmen trotz an sich anders lautender Schiedsklausel bejaht.
  • OLG Koblenz, 03.06.2004 - 6 U 105/04

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen "ProVital" und "PROVITALIS"

    Der Antragsteller kann sich zu seinen Gunsten auf die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG berufen, die nach der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ganz herrschend vertretenen Auffassung auch auf die Unterlassungsansprüche nach dem Markengesetzt analoge Anwendung findet (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, S. 345 f.; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2002, S. 98 f.; OLG Köln, GRUR-RR 2002, S. 309 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 2 TaBVGa 6/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einsatz von Leiharbeitnehmern -

    Die Erwirkung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wäre dann gerade bei besonderer Eilbedürftigkeit aufgrund des kurzen Zeitraums bis zum Ablauf der angegriffenen Maßnahmen - wie hier aufgrund der bevorstehenden Betriebsschließung - vielfach sinnlos ( vgl. BGH 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02 - Rn. 36, NJW 2004, 506; OLG Köln 12. April 2002 - 6 U 142/01 - Rn. 9, juris ).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    ZS] GRUR-RR 2009, 309 [juris Tz. 27]; GRUR-RR 2007, 73 [juris Tz. 23]; OLG Köln GRUR-RR 2002, 309 [juris Tz. 7]; Fezer, MarkenR, 4. Aufl. [2009], § 14, 1083; Ekey/Klippel/Bender, MarkenR, 2. Aufl. [2009], § 14 MarkenG, 518; abl.: HansOLG Hamburg [3.
  • LG Regensburg, 03.08.2004 - 1 HKO 1181/04
    Schon diese eindeutige Regelung im Liefervertrag zwischen den Parteien steht dem Argument entgegen, die Konsequenz aus dieser Vereinbarung widerspreche dem Grundgedanken des vorläufigen Rechtsschutzes (so aber OLG Köln, GRUR-RR 2002, 309 ff.).
  • LG Regensburg, 03.08.2004 - 1 HK 1181/04
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