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   KG, 01.02.2002 - 5 W 315/01   

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https://dejure.org/2002,8140
KG, 01.02.2002 - 5 W 315/01 (https://dejure.org/2002,8140)
KG, Entscheidung vom 01.02.2002 - 5 W 315/01 (https://dejure.org/2002,8140)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 5 W 315/01 (https://dejure.org/2002,8140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gem. § 32 der Zivilprozessordnung ( ZPO); Zuständigkeit des Gerichts bei Anhängigmachung eines Unterlassungsanspruchs bzgl. der Vervielfältigung vonÜbersetzungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 16, 17 UrhG

  • Judicialis

    ZPO § 32; ; ZPO § 572 a.F.; ; UrhG § 16; ; UrhG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32 § 572 (a.F.); UrhG § 16 § 17
    Örtliche Zuständigkeit hinsichtlich einer rechtswidrigen Vervielfältigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Deliktischer Gerichtsstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 343
  • MMR 2002, 685
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen auf ein

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 W 315/01
    Unter diesen Umständen kann nicht von einem so engen Zusammenhang zwischen Vervielfältigung und Internet-Angebot die Rede sein, dass die in dem Internet-Auftritt auch in Berlin begangene unerlaubte Handlung die vorangegangene Vervielfältigung in dem Sinne mit umschließt, dass beide Aktivitäten als Teilakte ein und derselben unerlaubten Handlung angesehen werden könnten (vgl. OLG München GRUR 1990, 677).
  • OLG München, 07.05.2009 - 31 AR 232/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

    In der neueren Rechtsprechung ist ohnehin eine Tendenz zu beobachten, den "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung", der als zu ausufernd empfunden wird, einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; Danckwerts GRUR 2007, 104; vgl. jetzt auch Zöller/Vollkommer 27. Aufl. § 32 Rn. 17, anders noch Vorauflage).
  • LG Köln, 06.01.2022 - 14 O 38/19

    Urheberrechtsverletzung beim Debugging von Software

    Die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ZPO besteht bei einer behaupteten unerlaubten Vervielfältigung dort, wo diese vorgenommen wurde (vgl. KG Berlin, GRUR-RR 2002, 343).
  • LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für im Internet begangene

    Soweit es vor Einführung des § 104 a UrhG in der Rechtsprechung eine Tendenz gab, den als zu ausufernd empfundenen "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; LG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 457 (Ls.) = NJOZ 2012, 2124; Danckwerts GRUR 2007, 104; Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 17 "Internetdelikt"; zum Meinungsstand: OLG München, B. v. 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09, BeckRS 2009, 12847), ist dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung, einen Gerichtsstand an jedem Erfolgsort zu begründen, nicht in Einklang zu bringen.
  • LG Berlin, 25.03.2003 - 16 O 498/02
    Die Entscheidung des Kammergerichts im Verfahren 5 W 315/01 (MMR 2002, 685) steht dem nicht entgegen.
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