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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01   

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https://dejure.org/2002,3115
OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01 (https://dejure.org/2002,3115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2002 - 6 U 43/01 (https://dejure.org/2002,3115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2002 - 6 U 43/01 (https://dejure.org/2002,3115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Nr 11 HeilMWerbG, § 11 Nr 13 HeilMWerbG, § 12 Abs 1 HeilMWerbG, § 1 UWG, EWGRL 28/92
    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Vereinbarkeit nationaler Verbote der Öffentlichkeitswerbung mit Gemeinschaftsrecht; Werbung für ein Ginsengpräparat mit einer Konsumentenbefragung, einer Verlosung und krankheitsbezogenen Aussagen

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Werbung für Ginseng-Präparate und zur Festlegung der Richtlinie 92/28/EWG als Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Werbung für Ginseng-Präparate und zur Festlegung der Richtlinie 92/28/EWG als Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der Richtlinie 92/28/EWG über die Werbung für Humanarzneimittel; Zulässigkeit von Werbebeschränkungen im HWG; Wettbewerbsbeeinflussung durch Auswertung einer "Konsumentenbefragung"; Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung durch positive Äußerungen Dritter über ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 11 Nr. 11; ; HWG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 11 Nr. 11; HWG § 13
    Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz - Beeinflussung des Wettbewerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unzulässige Werbung für Ginseng-Präparate - Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2002, 931
  • GRUR-RR 2002, 363 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 06.02.1995 - 6 U 191/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass die Richtlinie 92/28/EWG keine abschließende Vollharmonisierung herbeiführt, sondern lediglich den Mindeststandard der Werbebeschränkungen für Arzneimittel harmonisiert (NJW-RR 96, 750, 751; gleicher Ansicht: OLG Düsseldorf WRP 98, 806, 808; Bülow/Ring, HWG, 2. Auflage, Rdz. 5 a Einführung).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte das Landgericht daher auch bei Stellung (nur) des Hauptantrages das Verbot der konkreten Verletzungsform als minus gegenüber dem zu unbestimmt gefassten Klageantrag zu c) aussprechen können (vgl. BGH WRP 99, 421, 424 ­ Vorratslücken ­ mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 31.10.1994 - 25 U 5213/94

    Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden ; Pflichtangaben auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
    An dieser Auffassung hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung und mit Rücksicht auf die hierzu vertretene Gegenmeinung (vgl. KG GRUR 95, 684, 688; Gröning, Heilmittelwerberecht, Einleitung RL Rdz. 21 ff.; Doepner a.a.O., Einleitung Rdz. 30) fest.
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 215/90

    Hyanit - HWG - Äußerungen Dritter; Schutz der Gesundheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01
    Dass die Äußerungen keinen einzelnen, identifizierbaren Personen zugeschrieben werden, ist unerheblich (vgl. BGH GRUR 92, 874 ­ Hyanit).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    Der Beklagten ist es nach der Entscheidung des Berufungsgerichts (OLG Frankfurt am Main GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730) verboten,.
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung II

    Das Berufungsgericht hat die Berufung insoweit zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M. GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2004 - 6 U 79/03

    Arzneimittelwerbung: Verfassungsmäßigkeit und Richtlinienkonformität des

    Insoweit hält der Senat an seiner bereits im Urteil vom 07.03.2002 ­ 6 U 43/01 (GRUR Int. 02, 931 = WRP 02, 730 ­ Werbung für Roten Ginseng) dargelegten Auffassung fest.
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 94/02

    Irreführende Werbung für Ginseng-Arzneimittel

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Frankfurt am Main GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2006 - 11 LA 138/05

    Umfang des heilmittelrechtlichen Werbeverbots aus § 10 Abs. 1 HWG bezüglich eines

    Es muss deshalb an dieser Stelle nicht vertieft werden, ob die Richtlinie 92/28/EWG lediglich einen Mindeststandard für das Verbot bestimmter Formen der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel festlegt, durch den die Bundesrepublik nicht gehindert ist, bereits bestehende, im Heilmittelwerbegesetz nominierte weitergehende Werbebeschränkungen auf diesem Gebiet beizubehalten (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 7.3.2002 - 6 U 43/01 -, Pharma Recht 2002, 222; vgl. auch BGH, Teilurt.
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02
    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Frankfurt am Main GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730).
  • LG Hagen, 08.08.2012 - 22 O 17/12

    Werbung mit einer Konsumentenbefragung ohne Angabe der Fundstelle der

    Ähnliche Erwägungen liegen im Übrigen offenbar auch dem Werbeverbot des § 11 Nr. 11 HWG zugrunde, dass nämlich von positiven Äußerungen Dritter über ein Arzneimittel die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung ausgeht, weil "derartige Stellungnahmen einerseits den Eindruck der Neutralität erwecken, andererseits jedoch nicht nachprüfbar sind" (vgl. OLG G, 6. Zivilsenat, Urteil vom 07.03.2002 - 6 U 43/01 - Fundstelle: Juris zu der Frage der Zulässigkeit einer Werbung für ein bestimmtes Präparat mit einer Konsumentenbefragung ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9769
OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01 (https://dejure.org/2002,9769)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2002 - 3 U 331/01 (https://dejure.org/2002,9769)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 3 U 331/01 (https://dejure.org/2002,9769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Werbung für Arzneimittel mitÄußerungen Dritter außerhalb der Fachkreise; Festlegung von Mindestanforderungen für Werbung durch Richtlinie 92/28/ Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG); Abstellen der Richtlinie auf konkrete Gefährdung ; Umschreibung ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; HWG § 11 Nr. 1; ; Richtlinie 92/28/EWG Art. 5

  • rechtsportal.de

    Kein Entgegenstehen des Art. 5 der Richtlinie 92/28/EWG bei Werbung außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 363
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 31.10.1994 - 25 U 5213/94

    Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden ; Pflichtangaben auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01
    Die Auslegung ergebe, daß eine Vollharmonisierung angestrebt sei und in Teilbereichen auch ermöglicht werde (so - nach Doepner, a.a.O., - auch KG PharmaR 1995, 125, 136).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01
    Besondere Umstände, die ausnahmsweise zu einem anderen Ergebnis führen (BGH WRP 1999, 643 - Hormonpräparate), werden nicht vorgetragen.
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 12/98

    Myalgien - HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01
    Auch der Bundesgerichtshof, der dies unter dem Gesichtspunkt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Prozeßführungsbefugnis zu prüfen hatte, hat das getan (GRUR 2000, 438 - L-Carnitin; GRUR 2001, 176 - Myalgien).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 331/01
    Auch der Bundesgerichtshof, der dies unter dem Gesichtspunkt der von Amts wegen zu berücksichtigenden Prozeßführungsbefugnis zu prüfen hatte, hat das getan (GRUR 2000, 438 - L-Carnitin; GRUR 2001, 176 - Myalgien).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    a) Teilweise wird vertreten, daß die Richtlinie 92/28/EWG lediglich Mindestanforderungen an die Werbung festlegt (zur Richtlinie 92/28/EWG: das Berufungsurteil in diesem Verfahren; ferner: OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 363, 364 sowie Urt. v. 27.6.2002 - 3 U 23/02, zitiert nach juris, Rdn. 43 ff.; Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl. (2001), Einführung Rdn. 5a; zur Richtlinie 2001/83/EG: OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2004, 273).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 52/01   

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https://dejure.org/2001,6994
OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 52/01 (https://dejure.org/2001,6994)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.2001 - 6 U 52/01 (https://dejure.org/2001,6994)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 2001 - 6 U 52/01 (https://dejure.org/2001,6994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassungsklage ; Erledigendes Ereignis; Abschaffung des Rabattgesetzes; Abschaffung der Zugabeverordnung; Übertriebenes Anlocken; Geburtstagsgutschein

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Eine Zugabe, die teurer ist als die Hauptleistung, ist auch nach Wegfall der ZugabeVO unzulässig

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1044
  • GRUR 2002, 909
  • GRUR-RR 2002, 363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03

    Zur Wettbewerbsrechtlichkeit bei Werbeanzeigen

    Zwar muß mit diesem Gesichtspunkt nach Abschaffung des Rabattgesetzes zurückhaltend umgegangen werden, soweit die Anlockwirkung in bloßen Preisnachlässen besteht (OLG Karlsruhe GRUR 2002, 909).
  • LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 12 O 348/12

    Unterlassung der Bewerbung von Praxisleistungen eines Physiotherapeuten unter der

    Eine Änderung der Gesetzeslage kann grundsätzlich ein erledigendes Ereignis darstellen (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2002, 909).
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