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   OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00   

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OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2000,7896)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2000 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2000,7896)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 3 U 119/00 (https://dejure.org/2000,7896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 392/99
  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 51
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
  • afp 2001, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Da es sich hierbei bereits um Ausnahmevorschriften handelt, ist für eine analoge Anwendung grundsätzlich kein Raum (Schricker-Melichar UrhG , 2. Aufl. 1999, Vor §§ 45 ff, Rdn. 15,- Fromm-Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., Vor §§ 45 ff, Rdn. 3, differenzierend BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 - Kopienversanddienst -, der im Rahmen von § 53 UrhG eine Lückenschließung durch rechtsanaloge Anwendung vornimmt, um den Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Vergütung zu gewährleisten).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank /,- BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 -Kopienversanddienst).

    Durch die elektronische Eingabe und Speicherung der Presseartikel ergeben sich für den Nutzer Verwendungsmöglichkeiten in einem grundlegend anderen Ausmaß, denen entsprechende Gefahren der Rechtsbeeinträchtigung auf Seiten des Urhebers gegenüberstehen, Die Digitalisierung ermöglicht einen nahezu unbeschränkten problemlosen Zugriff auf die erfassten Texte, insbesondere deren selektive Übernahme in andere Zusammenhänge und Speicherung für künftige Verwendungen durch eine Vielzahl von Mitarbeitern unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz (BGH CR 1999; 213,216 - Elektronische Pressearchive - vgl. hierzu auch BGH NJW 1999, 1953, 1956 - Kopienversanddienst).

  • OLG Köln, 30.12.1999 - 6 U 151/99

    Urheberrecht; Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    In einem Parallelverfahren hatte das OLG Köln der auf einen gleichgerichteten Verfügungsantrag der S AG, der S. Zeitung GmbH sowie der Verlagsgruppe F GmbH der Beklagten mit Urteil vom 30.12.1999 (6 U 151/99, Anlage K15) den Abschluss der streitigen Vergütungsverträge bezogen auf die im dortigen Verfahren streitgegenständlichen Presseorgane untersagt.

    Der landgerichtliche Rechtsstandpunkt wird unterstützt durch die ebenfalls ausführlich und zur Oberzeugung des Senats zutreffend begründete Entscheidung des OLG Köln in einem Parallelverfahren (AfP 2000, 94), in dem drei andere Verlage mit einem entsprechenden Verbotsantrag gegen die Beklagte vorgegangen waren.

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen zur Begründung auf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg sowie auf die von der Klägerin als Anlage K15 eingereichte, beiden Parteien bekannten Entscheidung des OLG Köln vom 30.12.1999 in dem Rechtsstreit 6 U 151/99 Bezug.

  • OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99

    Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung von Artikeln aus Zeitungen in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Bereits in dem vorangegangen Verfügungsverfahren hatte der Senat mit Urteil vom 06. April 2000 (3 U 211/99 eine landgerichtliche Entscheidung vom 07. September 1999 (308 O 258/98) bestätigt, mit dem der Beklagten das auch in diesem Rechtsstreit von der Klägerin verfolgte Verbot auferlegt worden war.

    An diesen Ausführungen des Urteils vom 06. April 2000 in dem vorangegangenen Verfügungsverfahren 3 U 211/99 hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage fest.

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Denn schon aus verfassungsrechtlichen Gründen des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG sind die im Interesse des Allgemeinwohls dem Urheber in §§ 45 ff UrhG mit seinem immateriellen geistigen Eigentum im Sinne einer Sozialpflichtigkeit auferlegten Schranken grundsätzlich eng auszulegen (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I, BGH CR 1999, 213, 215 -Elektronische Pressearchive).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank /,- BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 -Kopienversanddienst).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Denn schon aus verfassungsrechtlichen Gründen des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG sind die im Interesse des Allgemeinwohls dem Urheber in §§ 45 ff UrhG mit seinem immateriellen geistigen Eigentum im Sinne einer Sozialpflichtigkeit auferlegten Schranken grundsätzlich eng auszulegen (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I, BGH CR 1999, 213, 215 -Elektronische Pressearchive).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank /,- BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 -Kopienversanddienst).

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung (BGH GRUR 99, 152, 154 - Spielbankaffäre) geltend macht, dass selbst die Verfügung über ein fremdes Urheberrecht als Nichtberechtigter nicht als rechtsverletzende Werknutzung angesehen wird, ist dieser Standpunkt zwar zutreffend, für die Entscheidung dieses Rechtsstreits aber nicht ergiebig.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings jüngst zum Verständnis der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts im Zusammenhang mit einer für § 53 Abs. 2 Nr. 4a UrhG geforderten erweiterten Auslegung ausgeführt, dass einer ergebnisorientiert in die Zukunft gerichteten Sichtweise der Art, "zur Lösung der Probleme der Informationsgesellschaft müsse schon jetzt sichergestellt werden, dass - auch elektronisch gespeicherte - Informationen den interessierten Benutzern zugänglich gemacht werden können, ohne auf die Zustimmung des Urhebers zurückgreifen zu müssen" aus Sicht des an Gesetz und Recht gebundenen Richters nicht beigetreten werden könne (BGH GRUR 1997, 464, 466 - CB-Infobank II).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Der mit einer Ausnahmebestimmung verfolgte Zweck kann daher "nur aus der tatsächlichen und rechtlichen Lage, die der Gesetzgeber bei Erlass dieser Bestimmung vorfand", entnommen werden (BGHZ 17 266 - Grundia-Revorter).
  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Dies bedeutet, dass auch neue technische Möglichkeiten und Entwicklungen nicht zu einer Ausweitung der Ausnahmebestimmungen führen können (Schricker-Melichar, a. a. O. unter Hinweis auf RGZ 153, 1; Loewenheim GRUR 1996, 636,64 1).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß im Unterlassungsgebot beispielhaft auf den Vertrag mit der Goldman oHG Bezug genommen wird (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 51 = AfP 2001, 224).
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    Denn das begehrte und ausgesprochene Verbot richtet sich gegen das Gesamtsystem "elektronischer Pressespiegel", wie es hier nach dem Zuschnitt des Gewerbebetriebes der Beklagten zu 1. pauschal für die Übermittlung von Artikeln aus dem "H" per E-Mail gegeben war (vgl. schon OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 51, 52; vom BGH insoweit rechtlich gebilligt, a.a.O., Elektronischer Pressespiegel).
  • OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01

    Urheberrechtlicher Schutz von Presseartikeln; Zulässigkeit der Verbreitung eines

    Ausreichend ist, dass aufgrund der Konzeption des elektronischen Pressespiegels feststeht, dass auch die Rechte der Klägerin hierdurch verletzt werden können (OLG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 3 U 119/00 -, AfP 2001, 224, 225).
  • LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01

    Auslesen von Datenbanken

    Für die Artikel von Zeitungsredakteuren und freien Mitarbeitern gilt im Ergebnis gleiches, da die Klägerin unter Vorlage einer Vielzahl von Anstellungsverträgen sowie unterzeichneten Willenserklärungen ihrer freien Mitarbeiter dargelegt hat, dass ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der hier in Rede stehenden "digitalen Nutzung (Einlesen, Heraufladen und Versand in Dateiform als Anhang in einer E Mail) eingeräumt worden sind (vgl. auch schon OLG Köln GRUR 2000, 417, 420 f - Elektronischer Pressespiegel; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 51 ff - Goldman Kommunikationssystem).
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