Rechtsprechung
OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenrechte des Herstellers von Pflasterspendern; Markenrechtliche Einheitlichkeit der Ware; Betriebe zur Ersten Hilfe ; Passende Pflaster-Nachfüllpackungen ; Unautorisiertes Anbieten der Nachfüllpackungen; Entfernung der Bezeichnungen des Herstellers; Markenrechtliche ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 § 19 Abs. 3 § 23 Nr. 3
Pflasterspender und Pflasternachfüllpackungen als markenrechtlich einheitliche Ware - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.01.2002 - 315 O 595/01
- OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 101
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.05.1992 - I ZR 163/90
Klemmbausteine II - Ausbeutung fremder Leistung
Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02
(e) Die Rechtsprechung zum "geschaffenen Ergänzungsbedarf" bzw. "Einschieben in fremde Serie" (BGH GRUR 1992, 619- Klemmbausteine II m.w. Nw.) betrifft, wie schon das Landgericht ausgeführt hat, andere Sachverhalte als den vorliegenden. - BGH, 22.02.1990 - I ZR 50/88
Rollen-Clips - Nachahmen
Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02
Aus eben diesen Gründen ergibt sich aus der von der Antragsgegnerin noch herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1990, 528 - Rollenclips) nichts anderes. - BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85
Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02
(a) Die markenrechtliche Beurteilung ergibt sich aus der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1987, 438 - Handtuchspender), an dieser ist festzuhalten.
- OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 89/19
Markenverletzungsprozess: Darlegungs- und Beweislast für Plagiatsvorwurf; …
Dies ist anzunehmen, wenn sowohl unter dem Aspekt der rechtlichen, als auch der tatsächlichen Beurteilung des Streitstoffs eine Fehlbeurteilung kaum möglich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 101 (103)) nicht aber schon dann, wenn nach Abwägung sich widersprechender eidesstattlicher Versicherungen eine Rechtsverletzung nur glaubhaft gemacht wurde und damit nur wahrscheinlich ist (OLG Frankfurt BeckRS 2002, 30247035; OLG Frankfurt, MMR 2010, 681). - OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 6 W 81/18
Unionsmarkenverletzung: Internationale Zuständigkeit im Eilverfahren; …
Gemeint sind Fälle, in denen eine andere Beurteilung der Rechtsverletzung im Rahmen des richterlichen Ermessens kaum möglich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 101). - OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11
Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und …
Eine offensichtliche Rechtsverletzung liegt vor, wenn sie so eindeutig ist, dass eine Fehlentscheidung oder eine andere Beurteilung im Rahmen richterlichen Ermessens kaum möglich erscheint (HansOLG Hamburg GRUR-RR 2003, 101 [juris Tz. 57];… Fezer a.a.O. § 19, 72;… Ingerl/Rohnke a.a.O. § 19, 52;… Hacker a.a.O. § 19, 46;… Wüst/Jansen a.a.O. § 19, 43;… v. Schultz a.a.O. § 19, 22).
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2006 - L 3 U 90/05
Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Unternehmens für die Tarifzeit nach dem …
Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung lägen im Übrigen bereits deshalb nicht vor, weil kein Einzelfall gegeben sei (betroffen seien 93 Unternehmen der Neptun-Gruppe) und eine abweichende Betriebsweise in Anwendung von Arbeitsschutzmaßnahmen nicht zu erkennen sei (unter Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz - L 3 U 33/02 - vom 1. April 2003 und BSG - B 2 U 31/03 R - vom 24. Februar 2004). - LG Düsseldorf, 25.08.2021 - 2a O 187/20 Darunter sind Fälle zu verstehen, in denen die Rechtsverletzung so eindeutig ist, dass eine Fehlentscheidung oder eine andere Beurteilung im Rahmen des richterlichen Ermessens kaum möglich ist (OLG Hamburg, Urteil vom 28.11.2002 - 3 U 33/02 - Pflasterspender ).
- LG Hamburg, 08.10.2013 - 312 O 143/13
Markenrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Vollziehung einer …
Die amtliche Begründung des § 19 VII MarkenG verstand unter der offensichtlichen Rechtsverletzung Fälle, "in denen die Rechtsverletzung so eindeutig ist, dass eine Fehlentscheidung (oder eine andere Beurteilung im Rahmen des richterlichen Ermessen) ... kaum möglich ist" (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 101, 103 - Pflasterspender ).